Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Richtlinien über die Förderung von Seniorenveranstaltungen im Landkreis Miltenberg – Bericht und Anpassung der Richtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.03.2017   BKS/001/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

Beschluss:

 

1.    Die „Richtlinien über die Förderung von Seniorenveranstaltungen im Landkreis Miltenberg“ werden gemäß dem vorliegenden Entwurf mit Wirkung ab sofort angepasst.

2.    In der Vergangenheit in Einzelfällen bereits praktizierte Anwendungen der vorgeschlagenen Änderungen werden gebilligt.

3.    Optional: Die Maximalförderung nach Ziff. 4 der Richtlinien wird von 250 auf 300 € erhöht.

4.    Dem Ausschuss ist bis auf weiteres zu Beginn und zur Mitte einer Kreistagsperiode über die weitere Entwicklung zu berichten.


Herr Vill erklärt zu den Richtlinien folgendes:

Chronologie:

Im Jahr 1970 hatte der Sozialhilfeausschuss des Landkreises Obernburg erstmals derartige Richtlinien beschlossen. Diese Richtlinien von 1970 fanden mit wenigen Veränderungen bis Juli 2011 Anwendung. Das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept“, das im Mai 2010 vom Kreistag beschlossen wurde, sah eine Überarbeitung der Richtlinien vor. In drei Sitzungen entwickelte eine Arbeitsgruppe, die aus dem „Seniorennetzwerk“ heraus einberufen wurde, daher neue Richtlinien, die am 07.07.2011 vom Bildungsausschuss beschlossen wurden. Auf Wunsch aus dem „Seniorennetzwerk“ sollten die neuen Richtlinien der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Antragsbearbeitung zukünftig mehr Ermessensspielraum gegeben, positive Aspekte einer Veranstaltung besonders zu berücksichtigen.

Zugleich wurde versucht, zu gewährleisten, dass der seit Jahren vorgesehene Haushaltsansatz von jährlich 10.300 € nach Möglichkeit trotzdem nicht überschritten wird.

Es wurde daher geregelt, eine nicht gedeckelte Basisförderung von 50 € zu zahlen, wenn die Grundvoraussetzungen nach den Ziff. 1 – 3 der Richtlinien erfüllt sind. Die Verwaltung sollte aber im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (= Deckelung!) und im Rahmen des Ermessens die Möglichkeit bekommen, diese bis zu 250 € zu erhöhen, wenn besondere Zusatzaspekte (siehe Ziff. 4 der Richtlinien) erfüllt sind.

Die Höhe der gesamten Förderung darf dabei maximal 50 % der nachgewiesenen anzuerkennenden Gesamtkosten betragen, weil der Landkreis für diese Art von Förderungen nicht alleine in die Pflicht genommen werden kann.

Gleichzeitig darf es durch die Förderung auch zu keiner Überfinanzierung einer Veranstaltung kommen, weshalb maximal die vollen nachgewiesenen anzuerkennenden Gesamtkosten nach Abzug der Förderung Dritter (z.B. Gemeinde, Kirche, Dachverband) oder erhobener Kostenbeiträge (der Teilnehmer) gewährt werden durften.

Am 29.11.2012 erfolgte im Bildungsausschuss ein erster Bericht über die Entwicklung der neuen Richtlinien. Einhelliger Tenor aus dem Gremium war damals eine Empfehlung zur Vereinfachung der Richtlinien, wenn weiterhin keine nennenswerte Erhöhung der Inanspruchnahme erfolgt. Dies solle beobachtet werden.

Andere Aussage im Ausschuss war aber auch, dass in der eingeschränkten Inanspruchnahme grundsätzlich kein Problem gesehen werde. Denn derartige Veranstaltungen würden häufig von Sponsoren vor Ort unterstützt, nicht zuletzt durch die Gemeinden.

 

Die Ankündigung einer Erhöhung des verwaltungsintern geregelten „Zuschlagsbetrags“ pro vorliegende Besonderheit nach Ziff. 4 von 20 auf 30 € wurde zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die Äußerungen im Bildungsausschuss wurde der Betrag im Lauf des Jahres 2013 dann noch einmal von 30 auf 50 € erhöht.

Die zuständige Mitarbeiterin war ab Ende 2011 langzeiterkrankt. Ab Oktober 2011 übernahm eine andere Kollegin die Antragsbearbeitung zunächst im Rahmen der Krankheitsvertretung und ab 01.12.2013 in eigener Zuständigkeit.

Im Jahr 2016 hat die Kollegin nach den Controllingzahlen 52,5 Std. für die Bearbeitung der Richtlinien aufgewandt, das entspricht ca. 1,28 Std. pro Arbeitswoche oder 3 % einer Vollzeitstelle (EG 6). Dabei hilft sie oft auch den Antragstellern beim Ausfüllen der Anträge.

Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen:

Siehe beiliegende PP-Folien. Die Ausgabebeträge sind die von der Kämmerei mitgeteilten Mittelflusszahlen, also die Beträge, die vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres ausgezahlt wurden. Somit sind darin durchaus Beträge enthalten, die im Jahr für das vorangegangene Jahr ausgezahlt wurden, je nachdem, wann die Bearbeitung erfolgte. Insoweit kann nur die etwaige mehrjährige Tendenz bewertet werden. Gleiches gilt für die Zahlen der bewilligten Veranstaltungen.

Das Jahr 2012 kann aufgrund des Umbruchs und der Langzeiterkrankung der Sachbearbeiterin nicht als repräsentativ gesehen werden.

Im Vergleich der Jahre 2008 bis 2011 (vor Richtlinienänderung) mit den Jahren 2013 bis 2016 (nach Richtlinienänderung) ist die Zahl der durchschnittlich geförderten Veranstaltungen etwa gleichgeblieben (37 / 36). Die durchschnittliche Fördersumme ist pro Jahr von 5.761 € auf 6.388 € und pro Veranstaltung von 157 auf 180 € gestiegen. Der jährliche Haushaltsansatz von 10.300 € ist auch nach der Richtlinienänderung bislang niemals erreicht worden.

Wesentliche Änderungsvorschläge:

Die neuen Richtlinien sehen keine Deckelung auf den Haushaltsansatz mehr vor. Ein zu hoher  Ausgabenumfang war ohnehin nie Thema. Der Wegfall dieser Beschränkung macht die Sachbearbeiterin freier in ihrer Ermessensentscheidung und erleichtert auch die Verbuchung. Wegfallen kann dadurch für die Antragsteller auch die sehr knappe Antragsfrist für Veranstaltungen des Vorjahres bis 10.01. des Folgejahres. Dies soll künftig bis 30.06. des Folgejahres möglich sein.

Wichtig erscheint eine Regelung, die die Möglichkeit der Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles gewährleistet (Ziff. 6). Dies entspricht wesentlich dem Wunsch aus dem Seniorennetzwerk wie auch dem sozialhilferechtliche Einzelfallgrundsatz (§ 9 Abs. 1 SGB XII). Die Ziff. 1 – 5 sollen grundsätzlich weiterhin für die typischen Regelfälle angewandt werden. Die Härtefallklausel (Ziff. 6) kann für atypische Ausnahmefälle in Betracht kommen.

Dies wurde im Hinblick auf die gesetzliche Rechtsgrundlage in der Vergangenheit bereits praktiziert, wenn z.B. eine hochaltrige Antragstellerin keine Belege mehr vorlegen konnte, die Angaben aber glaubhaft waren oder wegen eines längerdauernden Krankenhausaufenthalts der Antrag nicht mehr fristgerecht gestellt werden konnte.

Beide Änderungen tragen wesentlich zur vorgeschlagenen Vereinfachung bei. Der Gedanke, besondere Veranstaltungen besonders zu würdigen, wird trotzdem unverändert weiterverfolgt.

Optional: Erhöhung des Maximalbetrags von 250 auf 300 €:

Dies sollte der Ausschuss entscheiden. Damit könnten künftig nicht nur bis zu 4 sondern bis zu 5 Besonderheiten nach Ziff. 4 der Richtlinien förderungserhöhend wirken. Dies betraf 2016 etwa 20 Förderungen und hätte damit (20 x 50 €) ca. 1.000 € Erhöhung der Gesamtausgaben ausgemacht.

 

 

Kreisrat Ullrich erachtet es auch für notwendig, die Obergrenze zu erhöhen. Insgesamt habe man ca. 40 Fälle im Jahr, die sehr unterschiedlich seien. Eine kleine Gruppe von ca. 20 Personen könnte genauso 300 Euro bekommen wie Veranstaltungen für 200 Personen.

 

Herr Vill sagt, dass genau diese Besonderheiten mit den neuen Richtlinien beachtet werden sollten.

 

Kreisrat Zöller stellt fest, dass es ungefähr ein Fall in der Woche sei. Man könnte viel für Entbürokratisierung tun, indem man eine Pauschale mit Untergruppierungen einführe. Wenn man auch noch die Wertigkeit einer Veranstaltung bewerte, werde das Verfahren viel zu kompliziert.

 

Landrat Scherf erwidert, dass eine gewisse Differenzierung sinnvoll sei.

 

Kreisrat Dr. Linduschka gibt Kreisrat Zöller grundsätzlich recht. Es sei jetzt allerdings viel Mühe in die Richtlinien verwandt worden und er halte diese auch für sinnvoll. Er stimmt auch der Erhöhung von 300,00 Euro zu, weil dieser Betrag seit 15 Jahren nicht mehr erhöht worden sei. Es ist gut, dass es jetzt mehr Differenzierungsmöglichkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten gebe, da es mehr Handlungsfreiheit gebe.

Kreisrat Dr. Linduschka stellt den Antrag auf Schließung der Redeliste.

 

Kreisrat Stappel sagt, dass die Richtliniengestaltung äußerst schwierig sei. Er stimmt der Erhöhung auf 300,00 Euro zu.

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