Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Zuschussanträge für denkmalpflegerische Maßnahmen:
Information über Zuschussbewilligungen gemäß den geltenden Richtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.03.2017 BKS/001/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Kreßbach trägt vor, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 19. Juli 2000 die Verwaltung ermächtigt hat, künftig im Rahmen der Denkmalpflege in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales wird jährlich eine Aufstellung über die gewährten Zuschüsse vorgelegt, was hiermit geschieht.
Seit der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 09. November 2015 wurden seitens der Verwaltung folgende Zuschüsse bewilligt (sh. Anlage):
Auf Nachfrage erklärt Herr Kreßbach, dass die Richtlinien auf der Homepage des
Landratsamtes einzusehen seien.