Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte – Sachstand und Empfehlungsbeschluss künftige Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.03.2017 BKS/001/2017 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 4 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
empfiehlt dem Kreistag mehrheitlich bei vier Gegenstimmen:
Laut
Beschluss des Kreistags vom 17.12.2015 sollte ab dem 01.07.2017 die
Sachbearbeitung Ehrenamtskarte seitens der BE- Fachkraftstelle mit einem
Stundenanteil von ca. drei Stunden pro Woche und zusätzlich mit einer Verwaltungsstelle
im Umfang von zehn Wochenstunden bereitgestellt werden.
Auf
Grundlage der Erfahrungen der Einführungsphase und der Empfehlungen des
Organisationsgutachtens des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wird ab
01.07.2017 die Stelle „Sachbearbeitung Ehrenamtskarte“ in Teilzeit (0,5
Vollzeitstellen) in Entgeltgruppe 7 besetzt.
Frau Seidel trägt den Sachverhalt vor.
Allgemeine Infos:
Ziel der
Bayerischen Staatsregierung ist die flächendeckende Einführung der
Ehrenamtskarte.
Aktuell beteiligen
sich 81 der insgesamt 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte an der Bayerischen
Ehrenamtskarte.
Bisher sind
bereits ca. 120.000 Ehrenamtskarten in Bayern ausgegeben (Stand 1. Januar
2017).
Die Vorteile für Ehrenamtskarteninhaber/Innen:
Die Inhaber der
Ehrenamtskarte erhalten verschiedene
Angebote und Vergünstigungen bei über 50 Akzeptanzstellen im Landkreis
und darüber hinaus in ganz Bayern (wie z.B. freier Eintritt in die vom
Freistaat verwalteten Schlösser und Burgen).
Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
Der Landkreis oder
die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich
an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.
Die Bayerische
Ehrenamtskarte in Blau mit dreijähriger Gültigkeit können Ehrenamtliche ab 16
Jahren erhalten, wenn sie sich mindestens 2 Jahre freiwillig durchschnittlich
fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich
engagieren. Auch Ehrenamtliche, die die besonderen Voraussetzungen eines
Engagements bei den Blaulichtorganisationen erfüllen oder Inhaber einer
Jugendleiterkarte (Juleica) sind, erhalten die
Ehrenamtskarte.
Für besonders langjähriges Engagement gibt es die Bayerische Ehrenamtskarte in
Gold, die ein Leben lang gültig ist.
Der Kreistag hat am 17.12.2015 die Einführung der
Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen.
Der Kreistag
stimmte der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte nach dem von der
Verwaltung vorliegenden Konzept zu und
beschloss weiterhin , die notwendigen personellen Ressourcen in Form einer
Vollzeitstelle in der Einführungsphase (1. Jahr) bzw. 13 Wochenstunden (3
Stunden BE-Fachkraftstelle, 10 Stunden Verwaltungsstelle) im regulären Verlauf
(ab dem 2. Jahr) bereitzustellen.
In der Startphase
wurden der Projektverlauf und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt.
„Einführung der Ehrenamtskarte (EAK)“
Im Juli 2016 wurde
Frau Königsfeld als Sachbearbeiterin für die Einführung der Ehrenamtskarte
befristet für ein Jahr eingestellt. Sie
ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge für die blauen und goldenen
Ehrenamtskarten und die Akquise von Akzeptanzpartnerinnen und
Akzeptanzpartnern.
Vorbereitungszeitraum: Juli bis August 2016
Einführungszeitraum: August 2016 bis Juni 2017
Maßnahmen:
- Versand von ca. 1.200 Briefen mit Flyern
- „Runde Tische“ mit Bürgermeistern und Vereinen
- 120 Besuche bei den zukünftigen Akzeptanzpartnern im Landkreis
- 1 Verleihungsveranstaltung u.a. mit Herrn Staatssekretär Hintersberger, Kartenempfängern, Bürgermeistern,
Landrat und Verwaltung
Umsetzung der Aktivitäten:
Bis zum heutigen
Zeitpunkt konnten mit 30 Bürgermeistern Gespräche geführt und die Bürgermeister
zur Unterstützung bei der Einführung der
Bayerischen Ehrenamtskarte gewonnen werden.
Auch aufgrund
dieser Unterstützung konnten über die Vereinsringsitzungen bereits ca. 200 Vereine erreicht werden. Auf diesen
Sitzungen, wie auch auf Messen/Großveranstaltungen, wurden bereits 6.000 Flyer
verteilt.
Bis zum heutigen
Zeitpunkt konnten parallel dazu schon über 50 Akzeptanzpartner gewonnen werden.
Insgesamt wurde an
neun großen Veranstaltungen (z. B. Michaelismesse Miltenberg, Tag des Sports in
Elsenfeld u.a.) zur Einführung und Bekanntmachung der Ehrenamtskarte
teilgenommen und weitere sind bereits geplant.
Bisher wurde an 17
Vereinsringsitzungen, Haupt-/General- und Vollversammlungen teilgenommen und
auch hier sind viele weitere Sitzungstermine bereits geplant und terminiert.
Daraus bisher resultierend:
491 Anträge für die blaue Bayerische
Ehrenamtskarte
254 Anträge für die goldene Bayerische
Ehrenamtskarte
745 Kartenanträge insgesamt
54 Akzeptanzstellen
Die erste
Verleihungsveranstaltung zur Übergabe der goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte mit
Teilnahme von Staatssekretär Hintersberger fand am
26.01.2017statt.
Eine zweite
Veranstaltung zur Übergabe der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte ist in
Vorbereitung für den 29. März 2017 und eine weitere ist geplant für den 25.
April 2017.
Da bis zum
Planungsende noch drei Monate Zeit verbleiben, werden mit Sicherheit noch
weitere Partnerinnen und Partner dazukommen und ein Vielfaches an
Antragstellern für die blaue und goldene Bayerische Ehrenamtskarte.
Fazit:
Die Einführung der
Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Miltenberg ist erfolgreich angelaufen
und hat durch die große Anzahl an Akzeptanzstellen auch Attraktivität erreicht.
Die Ehrenamtlichen
freuen sich, dass ihr Engagement durch die Bayerische Ehrenamtskarte eine
kleine Anerkennung erhält und sind stolz darauf, die Karte ihr Eigen nennen zu
dürfen und damit auch ein sichtbares Zeichen erhalten zu haben.
Ausblick.
Die Stelle zur
Einführung der Ehrenamtskarte ist bis zum 30 Juni 2017 befristet. Die
Erfahrungen der Einführungsphase haben
gezeigt, dass eine personelle Weiterführung der Stelle notwendig ist. Das
Organisationsgutachten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes teilt und
unterstützt diese Einschätzung.
Die künftige
Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte gliedert sich in die
Ausgabe/Verlängerung von Ehrenamtskarten, die Gewinnung und Betreuung der
Akzeptanzpartner sowie ergänzende Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtig ist es, an
dem komplexen Thema der Bayerischen Ehrenamtskarte konsequent weiter zu
arbeiten, um die Nachhaltigkeit zu erhalten.
Die Attraktivität
für die Karteninhaber wird durch Kontinuität und Verlässlichkeit gefestigt.
Neben der verwaltungstechnischen
Notwendigkeit der Fortführung dieser Stelle signalisiert ein dauerhafter
Ansprechpartner den ehrenamtlich aktiven Menschen das Gefühl von persönlichem
Kontakt und Wertschätzung.
Die Betreuung der
Karteninhaber ist dabei genauso wichtig wie die der Akzeptanzpartner.
Genügend
Akzeptanzpartner machen die Karte für die Menschen im Landkreis
interessant - diese Partnerinnen und
Partner gilt es weiterhinzu gewinnen und auch zu halten.
Kreisrat Dr. Linduschka bedankt sich für die bisher geleistete Arbeit und merkt an, dass es trotz des guten Anfangs weitergehen müsse. Er erwähnt, dass die Ehrenamtskartenträger bayernweit Vorteile hätten. Im Landkreis Miltenberg könne es mit Akzeptanzpartnern noch besser werden. Von öffentlicher Hand seien der Landkreis und vier Gemeinden dabei, was schön sei, aber auch ein Zeichen dafür, dass es weitergehen müsse. Eine Beteiligung der Kommunen wäre ein wichtiges Zeichen, dass man gemeinsam an einem Strang ziehe. Als positives Bespiel nennt er, dass eine Einrichtung wie die Kinopassage Erlenbach nicht nur ein tolles Angebot gesellschaftlich mache, sondern dass 40% Rabatt unter der Woche und 20% am Wochenende gewährt werde.
Kreisrat Frey fragt, aus welchen Bereichen die Ehrenamtskartenträger stammen.
Bei der ersten Beratung zur Einführung der Ehrenamtskarte am 17.12.2015 habe der Kreistag diese 13 Stunden beschlossen. Er möchte wissen, ob es nicht sinnvoll sei, dies so erst zu probieren. Wenn nötig, könne man immer noch auf eine halbe Stelle aufstocken.
Landrat Scherf sagt, dass der Vorschlag mit den 13 Stunden damals von der Verwaltung gekommen sei. Die Verwaltung habe dies aus Erfahrungswerten von anderen Landkreisen so angenommen. Der Kommunale Prüfungsverband habe solche Erfahrungswerte noch bedeutend systematischer zur Verfügung. Die Summe der verschiedenen Erfahrungen habe der Gutachter in die Stellenbewertung einfließen lassen. Der Kommunale Prüfungsverband habe auch einen Schritt weitergedacht, so dass man sich in diesem Fall gleich an die umfassende Expertise halten sollte. Dieses Organisationsgutachten sei objektiv belastbar.
Frau Seidel antwortet, dass die Ehrenamtlichen aus ganz unterschiedlichen Bereichen kämen. Viele seien von der Feuerwehr, dem THW und dem Roten Kreuz, aber auch durchaus Leute aus dem kirchlichen Bereich, wie z.B. aus der Nachbarschaftshilfe. Ehrenamtliche aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe fange gerade an. Der kulturelle Bereich, wie z.B. die Zehntscheuer, sei ebenfalls vertreten. Ehrenamtliche aus dem Bereich der Wasserwacht seien auch dabei.
Die Bereiche der Ehrenamtskartenträger werden sich im Laufe der Zeit etwas verändern. Es sei ein großer Stau an Personen vorhanden, die die Karte beantragt hätten. Außerdem müsse sich das Thema erst noch überall herumsprechen. Denkbar seien auch Ehrenamtliche z.B. im Bereich Naturschutz oder Schülerpaten.
Kreisrat Stich fragt nach dem Verhältnis von Männern zu Frauen.
Frau Seidel antwortet, dass die Männer noch dominieren.
Kreisrat Zöller schließt sich den positiven Anmerkungen von Kreisrat Linduschka an. Allerdings habe er Bedenken in Bezug auf die Personalkosten. Beim damaligen Beschluss habe sich die Verwaltung in verschiedenen Landkreisen erkundigt und sei dann auf den Vorschlag mit den 13 Stunden gekommen. Er sei auch der Auffassung, dass man die Stelle erst einmal mit den 13 Stunden starten lassen könne. Man benötige jeden Euro für andere Maßnahmen.
Kreisrätin Kettinger berichtet von der ersten Veranstaltung in Collenberg zur Übergabe der ersten Ehrenamtskarten, dass die neuen Inhaber der Karten sehr stolz gewesen seien. Sie findet die Ehrenamtskarte sehr gut. Sie möchte wissen, wie schwierig es sei, Akzeptanzpartner zu finden und wieviel Zeit dafür nötig sei.
Frau Seidel antwortet, dass die Gewinnung von Akzeptanzpartnern sehr aufwändig sei. Man habe viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, auf die man zurückgreifen könne. Der Aufwand sei jetzt nicht mehr so hoch wie in der Einführungsphase, aber man müsse für Nachhaltigkeit sorgen.
Landrat Scherf erklärt, dass bei dem ursprünglichen Beschluss gedacht worden sei, dass man bei dem Stelleninhaber Helmut Platz mehr wegnehmen könne. Herr Platz habe eine halbe Stelle „Bürgerschaftliches Engagement“ und eine halbe Stelle „Kommunale Jugendarbeit“. Nur könne man bei der Kommunalen Jugendarbeit nichts wegnehmen, weil dort viele Projekte, wie z. B. neue Beteiligungsformen junger Menschen und eine engere Kooperation mit dem KJR, gerade ins Rollen kämen. Deshalb seien diese drei Stunden nicht mehr da. Der Kommunale Prüfungsverband sagt, dass alles mit einer halben Verwaltungsstelle im Bereich EG 7 gut leistbar sei. Im Praktischen bekäme man zudem große Probleme, weniger als eine halbe Stelle zu besetzen.
Im Landkreis Miltenberg müssten 32 Gemeinden mit über 70 Ortsteilen, mit vielen Vereinen und somit vielen Anfragen betreut werden. Man wolle die Anzahl der Akzeptanzstellen erhöhen. Daher solle man den Vorschlag des Kommunalen Prüfungsverbandes umsetzen.
Kreisrat Dr. Linduschka sei grundsätzlich nicht dagegen. Trotzdem seien die genannten Bedenken nicht von der Hand zu weisen.
Zum Teil würden unterschiedliche Arbeiten von unterschiedlichen Anforderungsprofilen anfallen. Für ihn sei es am Anfang ganz reizvoll gewesen, dass man mit Herrn Platz die eine Gruppierung hatte und mit Frau Königsfeld eine Person, die sich um die Verwaltungsdinge gekümmert habe.
Kreisrat Ullrich bringt vor, dass der Landkreis in dieser Periode bereits viele neue Stellen geschaffen habe und würde nun wieder eine neue halbe Stelle schaffen. Er schlägt vor, nachzufragen, ob bereits vorhandene Teilzeitkräfte Interesse an einer Aufstockung hätten. Wenn das nicht funktioniere, könne man immer noch neu beraten und abstimmen.
Landrat Scherf betonte, es gehe bei dieser Entscheidung nicht um die Schaffung einer neuen Stelle, sondern um die Reduzierung einer ganzen Stelle auf eine halbe!
Herr Rüth, Leiter der Abteilung Personal, erklärt zur praktischen Umsetzung in der Belegschaft, dass man zwei Seiten der Medaille betrachten müsse. Dies sei, den prozentualen Wert von 10 Stunden mit einer Stelle zu besetzen, zum anderen natürlich auch die praktische Möglichkeit, dies tatsächlich umzusetzen. Was den Landkreis Miltenberg als Arbeitgeber auszeichne, sei sicherlich die Vielfalt seiner Arbeitszeitmodelle, aber das Ganze stoße auch an seine logistischen Grenzen. Er möchte den Blick auf das ganze Projekt lenken. Man müsse sich vorhalten, dass es aktuell Herrn Helmut Platz im Bereich Ehrenamt mit 0,5 Stellen gebe. Die Ausgangssituation 2015 sei gewesen, dass man diese 0,5-Stelle noch einmal um drei Stunden erhöhen wollte für die Bearbeitung der Ehrenamtskarte. Dazu sei eine Vollzeitstelle mit Frau Königsfeld geschaffen worden, um das Projekt Ehrenamtskarte ins Laufen zu bringen und um das alltägliche und auch operative Geschäft zu betreuen. Stand März 2017 sei es so, dass die strategische Ausrichtung des Projektes weithin klar sei, aber es sei noch Luft nach oben. Man müsse sowohl in der Gewinnung von Akzeptanzstellen, aber auch in der Abwicklung des operativen Geschäftes noch sehr viel machen. Dies sei die Ausgangsüberlegung, die heute vorgestellt werde, dass man eine 1,0-Stelle mit EG 9 runterfahre und den Aufwand reduziere. Man müsse aber, damit das Projekt auch weiter laufen könne, ein Mindestmaß an operativer Kraft da haben, d.h. die Ausgabe und Abwicklung der Anträge, aber auch weiterhin Akzeptanzstellen zu gewinnen. Ansonsten laufe das Projekt wieder rückwärts. Deswegen müsse eine entsprechende Kapazität vorhanden sein, die der Prüfungsverband aus den Erfahrungen aus anderen Landkreisen bewertet habe und auf einen Richtwert von einer 0,5-Vollzeitstelle in EG 7 komme. Damit wäre das Projekt Ehrenamtskarte voll abgedeckt, und Helmut Platz könne mit seiner anderen 0,5-Stelle alle anderen Dinge erledigen, die im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements zu erledigen seien. Deswegen wäre es schön, wenn der Ausschuss aus Gründen der Notwendigkeit, aber auch aus Gründen der operativen Umsetzung dem Vorschlag der Verwaltung folgen würde.
Die Verwaltung würde damit auch dem Wunsch des Kreistages folgen, dass alle Stellen, die befristet oder mit einer Förderung versehen seien, auf den Prüfstand zu stellen und dementsprechend anzupassen.
Kreisrat Stich seien zwei Dinge wichtig. Der Kommunale Prüfungsverband sei keine Institution, die dafür bekannt sei, übermäßig großzügig etwas herzuschenken. Seiner Erfahrung nach sei der Kommunale Prüfungsverband sehr kritisch. Wenn dieser also eine halbe Stelle empfehle, sollte man dieser Empfehlung folgen. Weiterhin sei es im öffentlichen Dienst sehr schwer, einfache Stellen zu besetzen. Politisch möchte er die Aussage von Herrn Rüth bestärken, dass die geförderte ganze Stelle von 2016 auf den Prüfstand gestellt worden sei und jetzt nur noch eine halbe Stelle fortgeführt werden solle.
Stellvertretender Landrat Thomas Zöller appelliert, der Verwaltung weiterzuhelfen, wenn die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Bürgermeister vor Ort um Akzeptanz werben.