Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss: Beitrag des Landkreises Miltenberg an den Tourismusverband Spessart-Mainland e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.02.2017   KA/001/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig:

 

Der Landkreis Miltenberg entrichtet ab dem Jahr 2017 einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 133.032,50 € (brutto) an den Verein „Tourismusverband Spessart-Mainland e.V.“. Dieser Beschluss gilt für den Zeitraum bis 2022.


Landrat Scherf trägt vor, dass wie bereits dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus am 24.11.2016 in Großwallstadt berichtet, die Rechtsform und die Beitragsordnung des Gebietsausschusses „Tourismusverband Spessart-Mainland“ angepasst wurden.

 

Der Gebietsausschuss Spessart-Mainland ist ein Zusammenschluss der vier Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Main-Kinzig (Hessen) und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg mit dem Ziel der grenzübergreifenden touristischen Vermarktung der Destination Spessart-Mainland. Bisher war der Gebietsausschuss eine rechtlich selbständige Untergliederung des Tourismusverbandes Franken in Form eines nicht rechtsfähigen (Ideal-)Vereins i.S.d. § 54 BGB.

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2016 hat sich der Gebietsausschuss eine neu gefasste Satzung, eine neue Beitragsordnung und einen neuen Namen gegeben: Tourismusverband Spessart-Mainland. Der Verein wird auch gem. des Beschlusses in das Vereinsregister eingetragen werden und zukünftig den Zusatz e.V. führen. Der Notartermin fand am 13.12.2016 statt. In der Mitgliederversammlung wurde Landrat Jens Marco Scherf als Vorsitzender für weitere drei Jahre bestätigt. Diese Umwandlung führt dazu, dass der Tourismusverband Spessart-Mainland nun eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt und somit auch als Arbeitgeber auftreten kann.

 

Im Zuge der Neustrukturierung der Organisationsstruktur und Erlangung der Rechtsfähigkeit durch den Gebietsausschuss soll das Personal ab 1.1.2017 laut Beschluss des Vorstands des Tourismusverbands vom 19.10.2016 nicht mehr beim Landkreis Miltenberg, sondern direkt beim Tourismusverband Spessart-Mainland angestellt werden. Die Personalkosten für die beiden Angestellten belaufen sich inkl. AG-Anteil  auf ca. 127.000 € p.a. und wurden bisher vom Landkreis Miltenberg getragen. Davon abzuziehen sind der Betrag von 20.000 €, der bisher als Rückerstattung vom Gebietsausschuss an den LK MIL gezahlt wurde, sowie 6.840 €, die bisher als Aufwandsentschädigung an den Schatzmeister und den Geschäftsführer gezahlt wurden, was zukünftig entfällt. Somit ergibt sich eine Erhöhung des aktuellen Beitrags des Landkreises Miltenberg um ca. 100.000 € p.a. brutto [ca. 96.000 € netto – 25% des Beitrags sind USt-pflichtig]. Im Gegenzug wird der Personalhaushalt des Landkreises Miltenberg um ca. 127.000 € entlastet.

 

Der Grundbeitrag der Landkreise und der kreisfreien Stadt wurde erstmalig seit 1990 für alle beteiligten bayerischen Gebietskörperschaften um knapp 20 % erhöht, während die Beiträge für die Gemeinden jährlich entsprechend des Beitrags an den TV Franken dynamisiert wurden.

Der Grundbeitrag des Landkreises Miltenberg steigt somit von 27.046,51 € (brutto) auf 32.472,50 € (brutto) bzw. 31.000 € (netto).

 

Die (Brutto-)Beiträge der anderen beteiligten Gebietskörperschaften betragen:

 

Landkreis Aschaffenburg:      51.327,50 €

Landkreis Main-Spessart:       30.901,25 €

Stadt Aschaffenburg:              18.331,25 €

Main-Kinzig-Kreis:                   29.853,75 €

 

 

Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung des jährlichen Beitrags von 27.046,51 € (brutto) im Jahr 2016 auf 133.032,50 € (brutto) [Personalkostenanteil 100.560,00 € + Grundbeitrag 32.472,50 €] im Jahr 2017. Im Gegenzug entfallen die Kosten für das Personal. Zukünftige Kostensteigerungen z.B. aufgrund von Tariferhöhungen gehen somit zulasten des Verbandshaushalts.

 

Kreisrat Reinhard merkt an, dass der Sachvortrag klar sei. Den Mehrbetrag habe vorher der Landkreis Aschaffenburg gezahlt. Er stellt den Ergänzungsantrag, eine Befristung des Beitrages aufzunehmen.

 

Der Kreisausschuss einigt sich auf eine Befristung bis 2022.

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