Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Öffentliche Ausschreibung der Müllabfuhr im Landkreis: Vorstellung des Pflichtenheftes zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes und als Grundlage für die Ausschreibung; Beschluss zum weiteren Verfahren Einzellos 1
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.03.2016 KT/002/2016 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag fasst bei zwei Gegenstimmen den
mehrheitlichen
B e s c h l u s s,
den im Pflichtenheft vorgelegten Änderungen
und Fortschreibungen des Abfallwirtschaftskonzeptes mit den vom Ausschuss
empfohlenen Änderungen 1, 2, 3 und 10 sowie der Aufteilung des Loses 1 in
insgesamt vier Teillose zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der
europaweiten Ausschreibung zu beauftragen.
Landrat Scherf berichtet, dass das
Pflichtenheft von der Kommunalen Abfallwirtschaft und dem Büro teamwerk ag
erarbeitet worden sei.
Es enthalte die Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes für die nächsten 6-8 Jahre und insbesondere die
Maßnahmen, die bei der anstehenden Müllabfuhr-Ausschreibung berücksichtigt
werden müssen. Grundlage für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
und das daraus resultierende Pflichtenheft sei das aktuelle
Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012, jüngst geändert am 20.11.2015.
Dieses formuliere hierarchisch folgende Ziele:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere
energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung
Das Pflichtenheft sei den im Kreistag
vertretenen Fraktionen im Entwurf bereits am 28.01.2016 zur Verfügung gestellt
worden, um über die Regelungen der Geschäftsordnung für den Kreistag hinaus
eine intensive sachliche Auseinandersetzung
zu ermöglichen.
Die einzelnen Punkte werden von Herrn Adams
und Herrn Röcklein vorgestellt und erläutert.
Einige Punkte bedürfen zu ihrer Umsetzung
Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und müssen daher auch vom Kreistag
genehmigt werden.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und
Umweltschutz habe in seiner Sitzung am 03.03.2016 folgende Anträge zur Änderung
empfohlen:
1. Kein Drei-Wochen-Rhythmus Restmülltonne,
sondern weiterhin 14-Tage-Turnus,
stattdessen Anreize für „Müll-Sparer“
schaffen (Kommunale Abfallwirtschaft prüft das
Mindestbehältervolumen)
einstimmig beschlossen
2. Biotonne
Verbleib bei der bisherigen Regelung und
Werbekampagne mit Öffentlichkeitsarbeit für
Biotonne und Sortierung
einstimmig beschlossen
3. keine ½-jährliche Abbuchung, sondern
¼-jährliche Abbuchung beibehalten
einstimmig
beschlossen
4. Papierbeistände qualitativ werten
Antrag
zurückgezogen
5. Einzellos 1 in weitere Einzellose aufsplitten
oder Bietergemeinschaften
Die Verwaltung prüft die Angelegenheit und
informiert dazu noch einmal im Kreistag
Antrag zurückgestellt und Entscheidung
im Kreistag
6. Servicestelle beim Dienstleister belassen
abgelehnt
7. Pflegetonne beibehalten anstelle der Säcke
zurückgezogen, da es wegen des
2-Wochen-Rhythmus hinfällig ist
8. Altschrott nicht über Wertstoffhof, sondern kombiniert
mit Sperrmüll auf Abruf
zurückgezogen
9. Flexibilisierung bei Mindestrestmüllvolumen
Prüfung durch Verwaltung
10. keine Pflichteinführung der 240
l-Papiertonne, sondern intensive Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
einstimmig beschlossen
Der Ausschuss ist übereingekommen, dass die Vermeidung des Abfalls nicht
durch restriktive Maßnahmen, sondern durch mehr Information, Aufklärung und
Flexibilität zu erreichen sei.
Die Verwaltung habe sodann auf Wunsch des Ausschusses für Energie, Natur-
und Umweltschutz die Aufsplittung des Loses 1 sowie die Möglichkeit von
Bietergemeinschaften geprüft. Die Verwaltung sei der Meinung, dass eine weitere
Losaufteilung des Einzelloses 1 nicht empfehlenswert sei.
Herr Adams, teamwerk ag, stellt das Ergebnis der Prüfung der Losteilung anhand beiliegender Präsentation vor.
Kreisrat Dr. Fahn ist erfreut, dass im Umweltausschuss Entschlüsse gefasst worden seien, die im Sinne des Bürgers seien und keine Zwangsverpflichtungen bedeuten. Es sei wichtig, dass der 14-Wochen-Turnus der Restmülltonne beibehalten werde. Dieser habe sich für viele Bürger bewährt. Er sehe in weiteren Bereichen noch Handlungsbedarf, der in Zukunft geprüft werden müsse. Beispielsweise bei der Flexibilisierung des Mindestbehältervolumens, das der Landkreis prüfen und dann umsetzen wolle. Es sein ein fundamentaler Fehler gewesen, 2009 die 90 l - Tonne abgeschafft und das Mindestbehältervolumen auf 20 l angehoben zu haben. Ebenso solle das Identsystem geprüft werden, das in 12 Landkreisen in Bayern bereits umgesetzt werde. Gut sei auch die Möglichkeit einer Auflösungsklausel, weil man dadurch immer nachsteuern könne. Das Ziel der Freien Wähler sei es, dass die Bürger weniger Müll in die Restmülltonne geben. Daher solle man auch eine Werbekampagne starten.
Für die Freien Wähler spreche nichts dagegen, eine Aufteilung in Einzellosen anzubieten. Sie würden sich dann doch für die günstigste Variante entscheiden, d.h. für den Landkreis entstehe dadurch keine Gefahr einer Benachteiligung. Kreisrat Fahn ist im Gegenteil der Meinung, dass man dem Landkreis damit zusätzliche Möglichkeiten schaffe, weil evtl. die Auswahl größer werde. Das Gremium entscheide ja dann ohnehin, welche Varianten man annehme und welche nicht. Wenn man feststelle, dass der bürokratische Aufwand für die Verwaltung bei einer Variante zu groß sei, könne man dies berücksichtigen und anders entscheiden.
Mittelstandsförderung bestehe in erster Linie darin, kleineren Unternehmen eigene Chancen zu geben. Kleine Lose würden kleinen Unternehmern oder sogar Markteinsteigern aus der Region die Möglichkeit geben, an der Ausschreibung teilzunehmen. Man minimiere damit die Markteintrittshemmnisse und erleichtere den Eintritt für kleinere heimische Anbieter. Auch Bietergemeinschaften hätten Nachteile, denn auch sie würden den Wettbewerb einschränken und würden nicht unbedingt dazu führen, dass das Angebot günstiger werde. Man könne argumentieren, dass bei kleinen Losen ein direkterer Draht zu den Verantwortlichen sei, als bei einem Konzern oder einer Anbietergemeinschaft, die grundsätzlich schon auch akzeptabel sei, wenn das Angebot stimme, so Fahn.
Herr Adams widerspricht Kreisrat Dr. Fahn, dass die Bildung von kleineren Losen bessere Preise ergebe. Bessere Preise könne man nicht voraussagen. Seiner Erfahrung nach seien einzig vernünftige Loszuschnitte gut für den Preis.
Kreisrat Ullmer erklärt für die Neue Mitte, dass sie die Aufteilung in kleine Lose befürworten. Dadurch würden sie auch eine höhere Bieterzahl erwarten.
Kreisrat Reinhard betont, dass das bisherige Abfallwirtschaftskonzept ein bewährtes System sei und die geplanten Änderungen bezweifelt werden. Er möchte wissen, ob auch ein Gesamtangebot abgegeben werden könne, wenn die Ausschreibung in kleinen Losen erfolge. Wenn ja, sei es wichtig, dies so in der Ausschreibung zu formulieren.
Herr Adams erklärt, dass A-B-C-Ausschreibungen umstritten seien, da das günstigste Los nicht immer in einer Ausschreibung unterzubringen sei. Ein Angebot für alle vier Löse könne abgegeben werden. Wenn das Gesamtangebot günstiger ist als die Summe der Einzellose, werde das Gesamtangebot angenommen, selbst wenn ein einzelnes Los günstiger sei als im Angebot des Bieters für alle Lose.
Zu den Bietergemeinschaften erwähnt Herr Adams, dass Bietergemeinschaften bereits seit langen Jahren funktionieren würden.
Kreisrätin Hecht betont, dass in die Ausschreibung alle Daten eingeflossen seien. Der Entwurf sei sehr begrüßenswert und habe alle Ziele beibehalten.
Kreisrat Oettinger erklärt für die Neue Mitte, dass sie für vier Einzellose seien. Man solle die Vielfalt zulassen und das Ergebnis abwarten.
Kreisrat Weber erklärt für die SPD, dass es die Fraktion bei einem Los belassen wolle. Dies lasse Bietergemeinschaften zu und es gebe keine komplizierten Ausschreibungen.
Kreisrat Stich weist nochmals darauf hin, dass man bei der Ausschreibung mit vier Einzellosen in Kauf nehmen müsse, dass das günstigste Los nicht zum Zuge komme.
Der Kreistag stimmt
dem Antrag der Freien Wähler mehrheitlich zu, das Einzellos 1 in vier weitere
Lose aufzuteilen.