Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Öffentliche Ausschreibung der Müllabfuhr im Landkreis: Vorstellung des Pflichtenheftes zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes und als Grundlage für die Ausschreibung; Beschluss zum weiteren Verfahren Einzellos 1

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.03.2016   KT/002/2016 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst bei zwei Gegenstimmen den

 

mehrheitlichen   B e s c h l u s s,

 

den im Pflichtenheft vorgelegten Änderungen und Fortschreibungen des Abfallwirtschaftskonzeptes mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen 1, 2, 3 und 10 sowie der Aufteilung des Loses 1 in insgesamt vier Teillose zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der europaweiten Ausschreibung zu beauftragen.


Landrat Scherf berichtet, dass das Pflichtenheft von der Kommunalen Abfallwirtschaft und dem Büro teamwerk ag erarbeitet worden sei.

Es enthalte die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die nächsten 6-8 Jahre und insbesondere die Maßnahmen, die bei der anstehenden Müllabfuhr-Ausschreibung berücksichtigt werden müssen. Grundlage für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und das daraus resultierende Pflichtenheft sei das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012, jüngst geändert am 20.11.2015. Dieses formuliere hierarchisch folgende Ziele:

1. Vermeidung,

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,

3. Recycling,

4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,

5. Beseitigung

 

Das Pflichtenheft sei den im Kreistag vertretenen Fraktionen im Entwurf bereits am 28.01.2016 zur Verfügung gestellt worden, um über die Regelungen der Geschäftsordnung für den Kreistag hinaus eine intensive sachliche Auseinandersetzung  zu ermöglichen.

Die einzelnen Punkte werden von Herrn Adams und Herrn Röcklein vorgestellt und erläutert.

Einige Punkte bedürfen zu ihrer Umsetzung Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und müssen daher auch vom Kreistag genehmigt werden.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz habe in seiner Sitzung am 03.03.2016 folgende Anträge zur Änderung empfohlen:

 

 

1.   Kein Drei-Wochen-Rhythmus Restmülltonne, sondern weiterhin 14-Tage-Turnus,

      stattdessen Anreize für „Müll-Sparer“ schaffen (Kommunale Abfallwirtschaft prüft das

      Mindestbehältervolumen)

      einstimmig beschlossen

 

2.   Biotonne

      Verbleib bei der bisherigen Regelung und Werbekampagne mit Öffentlichkeitsarbeit für      Biotonne und Sortierung

      einstimmig beschlossen

 

3.   keine ½-jährliche Abbuchung, sondern ¼-jährliche Abbuchung beibehalten

      einstimmig beschlossen

 

4.   Papierbeistände qualitativ werten

      Antrag zurückgezogen

 

5.   Einzellos 1 in weitere Einzellose aufsplitten oder Bietergemeinschaften

      Die Verwaltung prüft die Angelegenheit und informiert dazu noch einmal im Kreistag

      Antrag zurückgestellt und Entscheidung im Kreistag

 

6.   Servicestelle beim Dienstleister belassen

      abgelehnt

 

7.   Pflegetonne beibehalten anstelle der Säcke

      zurückgezogen, da es wegen des 2-Wochen-Rhythmus hinfällig ist

 

8.   Altschrott nicht über Wertstoffhof, sondern kombiniert mit Sperrmüll auf Abruf

      zurückgezogen

 

9.   Flexibilisierung bei Mindestrestmüllvolumen

      Prüfung durch Verwaltung

 

10. keine Pflichteinführung der 240 l-Papiertonne, sondern intensive Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit

      einstimmig beschlossen

 

 

Der Ausschuss ist übereingekommen, dass die Vermeidung des Abfalls nicht durch restriktive Maßnahmen, sondern durch mehr Information, Aufklärung und Flexibilität zu erreichen sei.

 

Die Verwaltung habe sodann auf Wunsch des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz die Aufsplittung des Loses 1 sowie die Möglichkeit von Bietergemeinschaften geprüft. Die Verwaltung sei der Meinung, dass eine weitere Losaufteilung des Einzelloses 1 nicht empfehlenswert sei.

 

Herr Adams, teamwerk ag, stellt das Ergebnis der Prüfung der Losteilung anhand beiliegender Präsentation vor.

 

Kreisrat Dr. Fahn ist erfreut, dass im Umweltausschuss Entschlüsse gefasst worden seien, die im Sinne des Bürgers seien und keine Zwangsverpflichtungen bedeuten. Es sei wichtig, dass der 14-Wochen-Turnus der Restmülltonne beibehalten werde. Dieser habe sich für viele Bürger bewährt. Er sehe in weiteren Bereichen noch Handlungsbedarf, der in Zukunft geprüft werden müsse. Beispielsweise bei der Flexibilisierung des Mindestbehältervolumens, das der Landkreis prüfen und dann umsetzen wolle. Es sein ein fundamentaler Fehler gewesen, 2009 die 90 l - Tonne abgeschafft und das Mindestbehältervolumen auf 20 l angehoben zu haben. Ebenso solle das Identsystem geprüft werden, das in 12 Landkreisen in Bayern bereits umgesetzt werde. Gut sei auch die Möglichkeit einer Auflösungsklausel, weil man dadurch immer nachsteuern könne. Das Ziel der Freien Wähler sei es, dass die Bürger weniger Müll in die Restmülltonne geben. Daher solle man auch eine Werbekampagne starten.

Für die Freien Wähler spreche nichts dagegen, eine Aufteilung in Einzellosen anzubieten. Sie würden sich dann doch für die günstigste Variante entscheiden, d.h. für den Landkreis entstehe dadurch keine Gefahr einer Benachteiligung. Kreisrat Fahn ist im Gegenteil der Meinung, dass man dem Landkreis damit zusätzliche Möglichkeiten schaffe, weil evtl. die Auswahl größer werde. Das Gremium entscheide ja dann ohnehin, welche Varianten man annehme und welche nicht. Wenn man feststelle, dass der bürokratische Aufwand für die Verwaltung bei einer Variante zu groß sei, könne man dies berücksichtigen und anders entscheiden.

Mittelstandsförderung bestehe in erster Linie darin, kleineren Unternehmen eigene Chancen zu geben. Kleine Lose würden kleinen Unternehmern oder sogar Markteinsteigern aus der Region die Möglichkeit geben, an der Ausschreibung teilzunehmen. Man minimiere damit die Markteintrittshemmnisse und erleichtere den Eintritt für kleinere heimische Anbieter. Auch Bietergemeinschaften hätten Nachteile, denn auch sie würden den Wettbewerb einschränken und würden nicht unbedingt dazu führen, dass das Angebot günstiger werde. Man könne argumentieren, dass bei kleinen Losen ein direkterer Draht zu den Verantwortlichen sei, als bei einem Konzern oder einer Anbietergemeinschaft, die grundsätzlich schon auch akzeptabel sei, wenn das Angebot stimme, so Fahn.

 

Herr Adams widerspricht Kreisrat Dr. Fahn, dass die Bildung von kleineren Losen bessere Preise ergebe. Bessere Preise könne man nicht voraussagen. Seiner Erfahrung nach seien einzig vernünftige Loszuschnitte gut für den Preis.

 

Kreisrat Ullmer erklärt für die Neue Mitte, dass sie die Aufteilung in kleine Lose befürworten. Dadurch würden sie auch eine höhere Bieterzahl erwarten.

 

Kreisrat Reinhard betont, dass das bisherige Abfallwirtschaftskonzept ein bewährtes System sei und die geplanten Änderungen bezweifelt werden. Er möchte wissen, ob auch ein Gesamtangebot abgegeben werden könne, wenn die Ausschreibung in kleinen Losen erfolge. Wenn ja, sei es wichtig, dies so in der Ausschreibung zu formulieren.

 

Herr Adams erklärt, dass A-B-C-Ausschreibungen umstritten seien, da das günstigste Los nicht immer in einer Ausschreibung unterzubringen sei. Ein Angebot für alle vier Löse könne abgegeben werden. Wenn das Gesamtangebot günstiger ist als die Summe der Einzellose, werde das Gesamtangebot angenommen, selbst wenn ein einzelnes Los günstiger sei als im Angebot des Bieters für alle Lose.

Zu den Bietergemeinschaften erwähnt Herr Adams, dass Bietergemeinschaften bereits seit langen Jahren funktionieren würden.

 

Kreisrätin Hecht betont, dass in die Ausschreibung alle Daten eingeflossen seien. Der Entwurf sei sehr begrüßenswert und habe alle Ziele beibehalten.

 

Kreisrat Oettinger erklärt für die Neue Mitte, dass sie für vier Einzellose seien. Man solle die Vielfalt zulassen und das Ergebnis abwarten.

 

Kreisrat Weber erklärt für die SPD, dass es die Fraktion bei einem Los belassen wolle. Dies lasse Bietergemeinschaften zu und es gebe keine komplizierten Ausschreibungen.

 

Kreisrat Stich weist nochmals darauf hin, dass man bei der Ausschreibung mit vier Einzellosen in Kauf nehmen müsse, dass das günstigste Los nicht zum Zuge komme.

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag der Freien Wähler mehrheitlich zu, das Einzellos 1 in vier weitere Lose aufzuteilen.

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