Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Wertstoffhof Süd: Vorstellung der Genehmigungsplanung und Beauftragung der Landkreisverwaltung mit der Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und der Einleitung der Ausschreibung; Empfehlungsbeschluss für den Kreistag

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.03.2016   ENU/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, der vorgelegten Planung für den Wertstoffhof mit der Änderung durch die aufgeführten Einsparungen 1 und 4 zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Ausschreibung der Leistungen zu beauftragen (vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistags zur Umsetzung des Moduls Bauschutt und Erdaushub).

Die weitere Abwicklung des Projekts erfolgt entsprechend den Vorgaben des Kreistagsbeschlusses vom 14.10.2014 durch den Ausschuss für Energie, Natur und Umweltschutz und die Landkreisverwaltung.


Landrat Scherf trägt vor: „Auf den ersten Blick geht es heute um eine Ausschreibung und darüber beschließen wir auch – blicken wir tiefer, so nehmen wir wahr:

Es geht heute um das hinter der Abfuhr stehende Abfallwirtschaftskonzept und dessen Weiterentwicklung! Wir beschließen mit der Ausschreibung über die Weiterentwicklung unseres in der Vergangenheit gemeinsam entwickelten und nun zur Weiterentwicklung anstehenden Abfallwirtschaftskonzeptes

Mit dem Abfallwirtschaftskonzept verfolgt der Landkreis 3 Ziele:

·       Reduzierung der Restmüllmenge, indem wir die

·       Wertstoffquote (inklusive Verbesserung der Qualität der Wertstoffe) steigern sowie eine

·       Verbesserung des Services für unsere Bürger/innen

Grundlagen der oben genannten Weiterentwicklung sind

·       die Ergebnisse der Abfallanalysen aus dem Jahr 2012

·       das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, jüngst geändert am 20.11.2015 mit den Zielen wie Sie diese in der Sitzungsvorlage finden, die da lauten:

1.    Vermeidung

2.    Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.    Recycling

4.    sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.    Beseitigung des Abfalls

 

Wir verfolgen folglich das Ziel:

Reduzierung des Restmülls und Steigerung der Wertstoffquote:

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf drei Fakten aus der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 2012 lenken:

1.   Im Landkreis Miltenberg beträgt die durchschnittliche Restmüllmenge aus Privathaushalten 108,8 kg/E/Jahr. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber der letzten Analyse 2003/04 um 13,5 kg. (Gutachten, Seite 30)

2.   Das maximal verwertbare Potenzial im Restabfall aus Haushalten des Landkreises Miltenberg beläuft sich auf 56,7 kg/E/Jahr. Zweidrittel davon sind organische Abfälle.

3.   Unsere Eigenkompostierer/innen produzieren im Schnitt mehr Restmüll als die Biotonnen-Nutzer/innen. Bei den Eigenkompostierer/innen finden sich mehr organische Abfälle im Restmüll. Verpackungen und sonstige Wertstoffe liegen bei beiden Gruppen auf einem ähnlichen Niveau.

4.    

Wir dürfen diese elementaren Befunde nicht ignorieren! Die Konsequenz aus diesen drei Befunden lautet auf Basis des verbindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

 

1.   Wir müssen und wir können die Restmüllmenge reduzieren.

2.   Steigerung der Qualität der Wertstoffe

·       Die Steigerung der Qualität der Wertstoffe betrifft vor allem das Papier, aber auch die Qualität des Bioabfalls

o  Beim Bioabfall müssen wir quantitativ und qualitativ eine bessere Sortierung erreichen!

o  Beim Papier haben die Beistände haben ein erhebliches Ausmaß angenommen und nehmen ebenfalls beständig zu (auch „dank“ des zunehmenden Internethandels gibt es immer mehr Verpackungsmaterial in den Privathaushalten). Die Beistände auf der Straße erhöhen nicht nur den Aufwand bei der Abfuhr, sie vermindern auch die Qualität des Wertstoffes in entscheidender Weise!

o   

3.   Verbesserung des Services

Neben einer effektiven Leistungserbringung war, ist und bleibt der Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ein Kernanliegen von Kreistag und Landkreisverwaltung. Dies betrifft 3 Aspekte:

·      die Möglichkeit des Sperrmüll – Fullservices

·      die Einrichtung einer einheitlichen Servicestelle bei der kommunalen Abfallwirtschaft

·      die Verbesserung des Beschwerdemanagements

Wir haben Ihnen frühzeitig, noch im Lauf des Monats Januar, die Vorschläge der Kommunalen Abfallwirtschaft zum Pflichtenheft für die bis Mitte April zu erfolgende Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Ziel meinerseits war es, Ihnen in den Fraktionen ausreichend Zeit zu geben, sich mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dies ist in allen Fraktionen erfolgt, wofür ich Ihnen ausdrücklich danken will!

Bevor ich nun an Herrn Adams weitergebe, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Wir müssen zwar heute zu einem Ergebnis im Hinblick auf die Ausschreibung kommen, aber damit ist das Thema Abfallwirtschaftskonzept nicht beendet!

Um die 5 Ziele zu erreichen:

1.    Vermeidung

2.    Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.    Recycling

4.    sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.    Beseitigung des Abfalls

müssen wir uns dauerhaft und begleitend mit der Thematik auseinandersetzen und stets bereit sein, neue Ideen zu entwickeln.

 

Einen großen Konsens haben wir sicherlich: Das wichtigste Instrument ist das Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger, weshalb wir auch stärker verdeutlichen müssen, dass mit der Abfallgebühr nicht alleine die schwarze Tonne bezahlt wird, sondern das gesamte Abfallkonzept im Landkreis Miltenberg inklusive Wertstoffhöfe und Verwertung der Wertstoffe!

 

Nun aber zur Präsentation zu den Vorschlägen der Kommunalen Abfallwirtschaft und anschließend zu Ihren Stellungnahmen, Fragen und Änderungswünschen!“

 

 

Herr Wabersich, Firma ibu, stellt die Entwurfsplanung des Neubaus des Wertstoffhofs Süd – mittlere Lösung mit Zusatzmodulen- anhand beiliegender Präsentation vor.

 

 

 

Kreisrat Maurer bemerkt, dass man sich die Tankstelle vom sicherheitstechnischen Aspekt her leisten solle.

Zur Kundenausfahrt sagt er, dass je besser die Funktion des Wertstoffhofs sei, desto besser komme der Wertstoffhof beim Kunden an.

Ebenso verhalte es sich mit der Überdachung.

Den Verzicht auf die zweite Kundentoilette möchte er nicht kommentieren.

Durch die Punkte 1 bis 3 sei die Funktionalität des Wertstoffhofes geprägt, deshalb sei er nicht für den Verzicht.

 

Kreisrätin Frey möchte die Kosten des Anschlusses an den Schmutzwasserkanal wissen, weil man dies bei der Überdachung gegenrechnen müsse.

 

Herr Röcklein antwortet, dass der Anschluss an den Schmutzwasserkanal keine Mehrkosten verursache, allerdings eine zusätzliche Belastung der Kanalisation erfolge.

 

Kreisrat Ullmer findet die Kosten für die Betriebstankstelle sehr hoch und empfiehlt Alternativen wie z.B. eine Baustellentankstelle oder eine Partnerschaft zur Betankung mit einem großen Industriebetrieb in der Nähe.

 

Herr Röcklein antwortet, dass die Baustellentankstelle geprüft worden sei und die Untere Wasserbehörde mitgeteilt habe, dass die Betankung nur unter einem Dach zulässig sei. Damit sei diese Überlegung hinfällig.

Zur Frage der Betankung durch eine Firma erklärt Herr Röcklein, dass dieser Rollpacker nicht straßenverkehrstauglich sei.

Die Betriebstankstelle habe eine Auffangwanne, die bei Nicht-Gebrauch zugeklappt werde, damit das Regenwasser nicht reinkomme, so dass maximale Sicherheit herrsche. Die Tankstelle müsse allerdings auf eine Betonplatte gebaut werden, daher belaufe sich die Errichtung auf 27.000,00 €.

Auch eine Baustellenbetankung auf Abruf sei geprüft worden, allerdings sei dies aufgrund der geringen Abnahmemenge abgelehnt worden.

 

Kreisrat Großkinsky möchte zur Kundenausfahrt wissen, ob die Abfuhr der Container während der Öffnungszeiten stattfinde.

 

Herr Röcklein antwortet, dass sich dies nicht ganz vermeiden lasse.

 

Kreisrat Dr. Steidl fragt, ob man eine Nachforderung an den Verkäufer stellen könne wegen der Verdichtung des Baugrundes.

Er fragt, ob der Puffer, der gegengerechnet ist, nicht eigentlich für die Umsetzungsphase gedacht gewesen sei.

Kreisrat Dr. Steidl möchte wissen, wie sich die jährlichen Kosten auf die Müllgebühren auswirken.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Vertragsangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil besprochen werden.

Zu der Position „Unvorhergesehenes“ antwortet Landrat Scherf, dass das nicht für die Umsetzungsphase gedacht gewesen sei. Die Planung werde immer konkreter, und daher werde die Position „Unvorhergesehenes“ immer kleiner.

Man könne die Gebühren spätestens dann kalkulieren, wenn die Ausschreibungsergebnisse zur Müllabfuhr vorliegen. Momentan werden die Rücklagen abgebaut, wie es der Beschluss des Kreistages der Gebührensenkung zum 01.01.2014 gewesen sei.

 

Kreisrat Blankart kritisiert, nicht zu viel Geld der Bürger auszugeben. Daher appelliere er dafür, alle Einsparungen anzunehmen.

 

Landrat Scherf erklärt, dass die Verwaltung genau das plane, was der Ausschuss im Dezember einstimmig beschlossen habe. Deshalb sei auch nach vier Möglichkeiten gesucht worden.

 

Kreisrat Schmid plädiert dafür, nicht über Einsparungen zu diskutieren. Man solle einen Wertstoffhof errichten, der von der Bevölkerung angenommen werde. Daher solle man bei Service, Komfort und Sicherheit keine Abstriche machen.

 

Kreisrätin Frey fragt, warum bei Errichtung des Bauschuttmoduls zusätzliches Personal nötig sei.

 

Herr Röcklein erklärt, dass ohne Bauschuttmodul eine Person die Eingangskontrolle und gleichzeitig die Presscontaineraufsicht habe, die zweite Person sei für die Überwachung und Beratung für den Rest des Wertstoffhofes zuständig.

Wenn das Bauschuttmodul dazukomme, dann müsse man die Eingangskontrolle vorverlagern, d.h. man benötige Personal für die Presscontainer und die dritte Person müsse sich um den Rest kümmern.

 

Kreisrat Ullmer möchte die Jahreseinnahmen wissen, die durch Gebühren bei Bauschutt erlöst werden.

 

Herr Röcklein antwortet, dass durch den neuen Wertstoffhof keine zusätzlichen Einnahmen entstehen, da nur eine Verlagerung von anderen Wertstoffhöfen stattfinde. Je näher der WSH am Bürger sei, desto weniger bringen sie pro Anfuhr, da die Bürger öfter kommen. Daher werden keine großen zusätzlichen Einnahmen entstehen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärt, dass die Freien Wähler für das Bauschuttmodul seien, weil sie den Bürgerservice hoch bewerten.

 

Landrat Scherf erklärt, dass die Frage des Bauschuttmoduls bis zur nächsten Kreistagssitzung ausgesetzt werde, damit sich alle Fraktionen noch einmal beraten können.

 

Das Gremium erklärt sich damit einverstanden.

 

Landrat Scherf schlägt vor, die Kürzungsvorschläge durchzugehen.

 

Vorschlag 1: Verzicht auf die Betriebstankstelle                                Ersparnis 27.000 €

bei drei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen

 

Vorschlag 2: Verzicht auf eine Ausfahrt                                             Ersparnis 17.000 €

einstimmig abgelehnt

 

Vorschlag 3: Verzicht auf Überdachung des Anlieferbereiches

für Klein-Abfälle und Reifen                                                               Ersparnis 60.000 €

mit 7 zu 6 Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

Vorschlag 4: Verzicht auf zweite Besuchertoilette                             Ersparnis 2.000 €

mehrheitlich beschlossen

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