Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.10.2015:
- Beschlussfassung über den Abschluss eines Entsorgungsvertrages für nicht-brennbare Abfälle der Deponieklasse II mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg
- Einsammeln und Shreddern von Grünabfällen:
Beschluss über einen Änderungsvertrag mit der AWN-Service GmbH, Bödigheim;
- Wertstoffhof Süd:
Empfehlungsbeschluss zum Erwerb der Parzellen 4 und 5 des Grundstückes Fl.-Nr. 1300/12 Gemarkung Bürgstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.03.2016 ENU/001/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Röcklein
trägt vor, dass in der Sitzung der Ausschuss einen Entsorgungsvertrag über
mineralische Abfälle mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg beschlossen hat.
Dieser regelt die Entsorgung von Abfällen der Deponieklasse II auf der Deponie
des Landkreises Miltenberg in Guggenberg und gilt ab 01.01.2016.
Grundlage dieses
Entsorgungsvertrages ist die zwischen den drei Gebietskörperschaften
abgeschlossene öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung.
Weiter wurde der
Vertrag mit der Firma AWN Service über die Grünabfallentsorgung bezüglich des
Transportes der neu eingesetzten 15-cbm-Container für krautige Abfälle
angepasst. Die Firma erhält einen Ausgleich für die geringeren
Transportgewichte.
Der Ausschuss hat dem Kreistag empfohlen, die Parzellen 4 und 5 des Grundstückes Fl.-Nr. 1300/12 Gemarkung Bürgstadt für den Bau des Wertstoffhofes Süd zu erwerben. Dies wurde vom Kreistag am 17.12.2015 so beschlossen.