Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.10.2015:
- Beschlussfassung über den Abschluss eines Entsorgungsvertrages für nicht-brennbare Abfälle der Deponieklasse II mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg
- Einsammeln und Shreddern von Grünabfällen:
Beschluss über einen Änderungsvertrag mit der AWN-Service GmbH, Bödigheim;
- Wertstoffhof Süd:
Empfehlungsbeschluss zum Erwerb der Parzellen 4 und 5 des Grundstückes Fl.-Nr. 1300/12 Gemarkung Bürgstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.03.2016   ENU/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein trägt vor, dass in der Sitzung der Ausschuss einen Entsorgungsvertrag über mineralische Abfälle mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg beschlossen hat. Dieser regelt die Entsorgung von Abfällen der Deponieklasse II auf der Deponie des Landkreises Miltenberg in Guggenberg und gilt ab 01.01.2016.

Grundlage dieses Entsorgungsvertrages ist die zwischen den drei Gebietskörperschaften abgeschlossene öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung.

 

Weiter wurde der Vertrag mit der Firma AWN Service über die Grünabfallentsorgung bezüglich des Transportes der neu eingesetzten 15-cbm-Container für krautige Abfälle angepasst. Die Firma erhält einen Ausgleich für die geringeren Transportgewichte.

 

Der Ausschuss hat dem Kreistag empfohlen, die Parzellen 4 und 5 des Grundstückes Fl.-Nr. 1300/12 Gemarkung Bürgstadt für den Bau des Wertstoffhofes Süd zu erwerben. Dies wurde vom Kreistag am 17.12.2015 so beschlossen.

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