Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Resolution zum Entwurf eines Wertstoffgesetzes: Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2015 ENU/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses fassen den
einstimmigen
B e
s c h l u s s:
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verabschiedung der Resolution der bayerischen Landkreise zum Arbeitsentwurf des neuen Wertstoffgesetzes vom Oktober 2015.
Gleichzeitig fordert der Ausschuss die Landkreisverwaltung auf, alle möglichen Maßnahmen direkt oder über die Verbände zu ergreifen, um ein Inkrafttreten des Wertstoffgesetzes in dieser kommunalunfreundlichen Ausgestaltung, bei der die Abfallvermeidung nur eine untergeordnete Rolle spielt, zu verhindern.
Landrat Scherf trägt vor, dass der
vorliegende Arbeitsentwurf des von der Bundesregierung verfassten
Wertstoffgesetzes den Eindruck erwecke, als sei es direkt von der Lobby des
Grünen Punktes geschrieben. Alle Zusagen aus dem Positionspapier der
Bundesregierung an die Kommunen wie Steuerungsrecht haben sich als
Lippenbekenntnisse erwiesen, da in dem Organ der Zentralen Steuerung, dem
Kuratorium, die Kommunalen Spitzenverbände nicht einmal Gaststatus bekommen
sollen.
Bislang sei Ziel der Kommunalen
Spitzenverbände gewesen, das Nicht-Funktionieren der Wertstofferfassung über
den Grünen Punkt durch mehr kommunale Beteiligung zu beheben. Nun erfolge genau
das Gegenteil mit der Alleinverantwortung des DSD und einer Kompletterfassung
der Wertstoffe über eine Gelbe Tonne. Das Wertstoffhofsystem würde so zerstört
zu Gunsten einer Scheinverwertung über die Industrie mit der Folge einer
Gebührenerhöhung. Die Kommune habe keinen Einfluss mehr, könne nur über einen
Papiertiger „Beirat“ eine „Rüge“ aussprechen, was den Kommunen den Gerichtsweg
verwehre und stattdessen an ein Schiedsgericht verweise.
In seiner Sitzung vom 17.11.2015 habe der
Ausschuss für Umwelt und Landesentwicklung des Bayer. Landkreistags die
Notbremse gezogen. Mit seiner Arbeit habe der Bayer. Landkreistag im Dt. Landkreistag
inhaltlich die Führungsrolle inne gegen die „Einflussnahme der Abfall-Lobby“
(Vorsitzender des Ausschusses, Landrat Georg Huber, Mühldorf am Inn, CSU):
„Verantwortung für den Abfallbereich und die Verwertung muss bei den Kommunen
bleiben!“
In diesem Zusammenhang dankt Landrat Scherf
ausdrücklich Wolfgang Röcklein für sein großes Engagement in der Arbeitsgruppe
des Bayer. Landkreistags, der hier mit viel Einsatz und Kompetenz die
Interessen des Landkreises und seiner Bürgerinnen und Bürger vertrete.
Herr Röcklein berichtet, dass man bereits seit zwei Legislaturperioden in Berlin von einem neuen
Wertstoffgesetz spreche, Stichwort „Orangene Tonne“. Dies solle nicht nur die
bisherige Verpackungsverordnung ersetzen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen
oder verpackungsfremde Wertstoffe einbeziehen und für diese die
Produktverantwortung neu schaffen.
Prinzipiell sei zu
begrüßen, dass beabsichtigt sei, die nie funktionierende Verpackungsverordnung
zu ersetzen. Das haben bisher sieben Änderungsverordnungen nicht geschafft.
Aber was jetzt im
Raum stehe, sei ein schlechter Abklatsch dieser Verpackungsverordnung, der auf
die „kleinen“ stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werde und in großem
Umfang in die Befugnisse und Aufgaben der kommunalen Entsorger eingreife.
Herr Röcklein
nennt einige Beispiel
·
Verpackungspapieranteil:
Entgegen geltendem
Recht und jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werde dem Landkreis
der Verpackungspapieranteil entzogen. Da dieser aber weiterhin gemeinsam mit
dem kommunalen Altpapier mit der Papiertonne eingesammelt werden solle, werde
man verpflichtet, die Papiertonnen zur Verfügung zu stellen. Über die
Einsammlung des Verpackungspapieranteiles mit den landkreiseigenen Papiertonnen
dürfen die dualen Systeme eigene Einsammelverträge abschließen.
·
Altmetalle:
Obwohl die
Altmetallerfassung bestens funktioniere und auch kleinere Metallteile über die
Aschen der Verbrennungsanlage bestens zurückgewonnen werden, sollen
tonnengängige Metallteile künftig in die Wertstofftonne.
·
Größenbeschränkung:
Die Wertstofftonne
solle nur tonnengängige Stoffe aufnehmen. Größere Verpackungsteile wie z.B. Styropor
und auch größere stoffgleiche Nichtverpackungen wie z.B. Kunststoffbadewanne
oder Bobbycar fallen nicht unter die einschlägigen Stoffbegriffe des
Wertstoffgesetzes.
·
Schadstoffbelastete Teile
Diese dürfen nicht
an diesem künftigen System teilnehmen. Dafür werde es keine Produktverantwortung
und kein Erfassungssystem geben.
Die Landkreise und
Städte haben künftig keine Mitsprachemöglichkeit mehr über die Art und Weise
der Wertstofferfassung. Darüber entscheiden allein die dualen Systeme und
natürlich die Kosten. Sogar bestehende Systeme und Verträge erhalten nur eine
Übergangsfrist.
Die Landkreise
werden im Bereich der werthaltigen Abfälle ausgeschlossen und entmachtet. Die
dualen Systeme entscheiden künftig allein darüber wo und wie viele
Altglascontainer aufgestellt werden.
Einnahmen der
Landkreise aus der Wertstoffvermarktung von Verpackungspapieren, Metallen und
Kunststoffen entfallen. Allerdings bieten sich im Gegenzug für die Landkreise
keine Einsparmöglichkeiten, da sich die dualen Systeme die Rosinen herauspicken
dürfen und die Landkreise ihre Systeme für die verbleibenden wertlosen Reste
aufrechterhalten müssen.
Das Ziel des
Wertstoffgesetzes sei deutlich zu erkennen, nämlich Gewinne privatisieren und
Verluste sozialisieren. Die Gebührenzahler/innen des Landkreises werden die
entsprechenden Konsequenzen tragen müssen.
Die bayerischen
Wertstoffhof-Landkreise haben bereits Gebührenerhöhungen von bis zu 20 Prozent
errechnet. Auch im Landkreis Miltenberg müsse man mit einem deutlichen
sechsstelligen Defizit rechnen.
Finanziert werden
solle das Wertstoffgesetz über eine Abgabe, vergleichbar mit der bereits bestehenden
Abgabe auf Verpackungen, die beim Kauf der Gegenstände künftig im Kaufpreis
enthalten sein werde. Wie beim Beispiel Verpackungen werde das komplizierte
System mit bereits derzeit elf dualen Systemen einen großen Teil dieser
Einnahmen auffressen.
Und die
Bürger/innen werden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Die bei den Landkreisen
entstehenden Defizite in den Gebührenhaushalten müssen von den Bürgern über die
Gebühren aufgebracht werden.
Das
Wertstoffgesetz dürfe in dieser Form nicht kommen, darüber seien sich die
bayerischen Landrät/innen (einstimmiger Beschluss im Ausschuss des Bayer.
Landkreistages für Umwelt und Landesentwicklung am 17.11.2015) und die
kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit dem Deutschen Landkreistag und dem
Verband kommunaler Städtereinigungs- und Abfallwirtschaftsbetriebe einig.
Auch einige
Bundesländer, so Baden-Württemberg, haben bereits festgestellt, dass das
Wertstoffgesetz in dieser Form seiner Zielsetzung nicht gerecht werden könne
und sich auf die Seite der Landkreise und Städte gestellt.
Die Forderungen
und Vorschläge für ein funktionierendes, ökologisch und ökonomisch sinnvolles
Wertstoffgesetz habe man in der anliegenden Resolution zusammengefasst.
Herr Röcklein bittet, die vom bayerischen Landkreistag ausgearbeitete Resolution dem Kreistag zum Beschluss zu empfehlen. Mit dieser Resolution wolle man an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten herantreten und auch um deren Unterstützung bei dem Kampf gegen dieses kommunalfeindliche und bürgerfeindliche Gesetz bitten.