Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Resolution zum Entwurf eines Wertstoffgesetzes: Empfehlungsbeschluss

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Sitzung:30.11.2015   ENU/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verabschiedung der Resolution der bayerischen Landkreise zum Arbeitsentwurf des neuen Wertstoffgesetzes vom Oktober 2015.

 

Gleichzeitig fordert der Ausschuss die Landkreisverwaltung auf, alle möglichen Maßnahmen direkt oder über die Verbände zu ergreifen, um ein Inkrafttreten des Wertstoffgesetzes in dieser kommunalunfreundlichen Ausgestaltung, bei der die Abfallvermeidung nur eine untergeordnete Rolle spielt, zu verhindern.


Landrat Scherf trägt vor, dass der vorliegende Arbeitsentwurf des von der Bundesregierung verfassten Wertstoffgesetzes den Eindruck erwecke, als sei es direkt von der Lobby des Grünen Punktes geschrieben. Alle Zusagen aus dem Positionspapier der Bundesregierung an die Kommunen wie Steuerungsrecht haben sich als Lippenbekenntnisse erwiesen, da in dem Organ der Zentralen Steuerung, dem Kuratorium, die Kommunalen Spitzenverbände nicht einmal Gaststatus bekommen sollen.

 

Bislang sei Ziel der Kommunalen Spitzenverbände gewesen, das Nicht-Funktionieren der Wertstofferfassung über den Grünen Punkt durch mehr kommunale Beteiligung zu beheben. Nun erfolge genau das Gegenteil mit der Alleinverantwortung des DSD und einer Kompletterfassung der Wertstoffe über eine Gelbe Tonne. Das Wertstoffhofsystem würde so zerstört zu Gunsten einer Scheinverwertung über die Industrie mit der Folge einer Gebührenerhöhung. Die Kommune habe keinen Einfluss mehr, könne nur über einen Papiertiger „Beirat“ eine „Rüge“ aussprechen, was den Kommunen den Gerichtsweg verwehre und stattdessen an ein Schiedsgericht verweise.

 

In seiner Sitzung vom 17.11.2015 habe der Ausschuss für Umwelt und Landesentwicklung des Bayer. Landkreistags die Notbremse gezogen. Mit seiner Arbeit habe der Bayer. Landkreistag im Dt. Landkreistag inhaltlich die Führungsrolle inne gegen die „Einflussnahme der Abfall-Lobby“ (Vorsitzender des Ausschusses, Landrat Georg Huber, Mühldorf am Inn, CSU): „Verantwortung für den Abfallbereich und die Verwertung muss bei den Kommunen bleiben!“

 

In diesem Zusammenhang dankt Landrat Scherf ausdrücklich Wolfgang Röcklein für sein großes Engagement in der Arbeitsgruppe des Bayer. Landkreistags, der hier mit viel Einsatz und Kompetenz die Interessen des Landkreises und seiner Bürgerinnen und Bürger vertrete.

 

Herr Röcklein berichtet, dass man bereits seit zwei Legislaturperioden in Berlin von einem neuen Wertstoffgesetz spreche, Stichwort „Orangene Tonne“. Dies solle nicht nur die bisherige Verpackungsverordnung ersetzen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen oder verpackungsfremde Wertstoffe einbeziehen und für diese die Produktverantwortung neu schaffen.

 

Prinzipiell sei zu begrüßen, dass beabsichtigt sei, die nie funktionierende Verpackungsverordnung zu ersetzen. Das haben bisher sieben Änderungsverordnungen nicht geschafft.

 

Aber was jetzt im Raum stehe, sei ein schlechter Abklatsch dieser Verpackungsverordnung, der auf die „kleinen“ stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werde und in großem Umfang in die Befugnisse und Aufgaben der kommunalen Entsorger eingreife.

 

Herr Röcklein nennt einige Beispiel

 

·         Verpackungspapieranteil:

Entgegen geltendem Recht und jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werde dem Landkreis der Verpackungspapieranteil entzogen. Da dieser aber weiterhin gemeinsam mit dem kommunalen Altpapier mit der Papiertonne eingesammelt werden solle, werde man verpflichtet, die Papiertonnen zur Verfügung zu stellen. Über die Einsammlung des Verpackungspapieranteiles mit den landkreiseigenen Papiertonnen dürfen die dualen Systeme eigene Einsammelverträge abschließen.

 

·         Altmetalle:

Obwohl die Altmetallerfassung bestens funktioniere und auch kleinere Metallteile über die Aschen der Verbrennungsanlage bestens zurückgewonnen werden, sollen tonnengängige Metallteile künftig in die Wertstofftonne.

 

·         Größenbeschränkung:

Die Wertstofftonne solle nur tonnengängige Stoffe aufnehmen. Größere Verpackungsteile wie z.B. Styropor und auch größere stoffgleiche Nichtverpackungen wie z.B. Kunststoffbadewanne oder Bobbycar fallen nicht unter die einschlägigen Stoffbegriffe des Wertstoffgesetzes.

 

·         Schadstoffbelastete Teile

Diese dürfen nicht an diesem künftigen System teilnehmen. Dafür werde es keine Produktverantwortung und kein Erfassungssystem geben.

 

Die Landkreise und Städte haben künftig keine Mitsprachemöglichkeit mehr über die Art und Weise der Wertstofferfassung. Darüber entscheiden allein die dualen Systeme und natürlich die Kosten. Sogar bestehende Systeme und Verträge erhalten nur eine Übergangsfrist.

 

Die Landkreise werden im Bereich der werthaltigen Abfälle ausgeschlossen und entmachtet. Die dualen Systeme entscheiden künftig allein darüber wo und wie viele Altglascontainer aufgestellt werden.

 

Einnahmen der Landkreise aus der Wertstoffvermarktung von Verpackungspapieren, Metallen und Kunststoffen entfallen. Allerdings bieten sich im Gegenzug für die Landkreise keine Einsparmöglichkeiten, da sich die dualen Systeme die Rosinen herauspicken dürfen und die Landkreise ihre Systeme für die verbleibenden wertlosen Reste aufrechterhalten müssen.

 

Das Ziel des Wertstoffgesetzes sei deutlich zu erkennen, nämlich Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren. Die Gebührenzahler/innen des Landkreises werden die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen.

 

Die bayerischen Wertstoffhof-Landkreise haben bereits Gebührenerhöhungen von bis zu 20 Prozent errechnet. Auch im Landkreis Miltenberg müsse man mit einem deutlichen sechsstelligen Defizit rechnen.

 

Finanziert werden solle das Wertstoffgesetz über eine Abgabe, vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabe auf Verpackungen, die beim Kauf der Gegenstände künftig im Kaufpreis enthalten sein werde. Wie beim Beispiel Verpackungen werde das komplizierte System mit bereits derzeit elf dualen Systemen einen großen Teil dieser Einnahmen auffressen.

Und die Bürger/innen werden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Die bei den Landkreisen entstehenden Defizite in den Gebührenhaushalten müssen von den Bürgern über die Gebühren aufgebracht werden.

 

Das Wertstoffgesetz dürfe in dieser Form nicht kommen, darüber seien sich die bayerischen Landrät/innen (einstimmiger Beschluss im Ausschuss des Bayer. Landkreistages für Umwelt und Landesentwicklung am 17.11.2015) und die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit dem Deutschen Landkreistag und dem Verband kommunaler Städtereinigungs- und Abfallwirtschaftsbetriebe einig.

 

Auch einige Bundesländer, so Baden-Württemberg, haben bereits festgestellt, dass das Wertstoffgesetz in dieser Form seiner Zielsetzung nicht gerecht werden könne und sich auf die Seite der Landkreise und Städte gestellt.

 

Die Forderungen und Vorschläge für ein funktionierendes, ökologisch und ökonomisch sinnvolles Wertstoffgesetz habe man in der anliegenden Resolution zusammengefasst.

 

Herr Röcklein bittet, die vom bayerischen Landkreistag ausgearbeitete Resolution dem Kreistag zum Beschluss zu empfehlen. Mit dieser Resolution wolle man an die  Bundestags- und Landtagsabgeordneten herantreten und auch um deren Unterstützung bei dem Kampf gegen dieses kommunalfeindliche und bürgerfeindliche Gesetz bitten.

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