Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg zur Übernahme von Entsorgungsaufgaben durch den Landkreis Miltenberg: Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2015 ENU/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg, mit der der Landkreis Miltenberg ab 1. Januar 2016 die gesetzliche Aufgabe zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis zur Deponieklasse II aus diesen beiden Körperschaften übernimmt.
Herr Röcklein
trägt vor, dass der Ausschuss bereits in seiner vom 13.07.2015 grundsätzlich
zugestimmt habe, dass sich der Landkreis Miltenberg an der Ausschreibung von
Stadt und Landkreis Aschaffenburg zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis
Deponieklasse II beteilige. Erfreulich für den Landkreis Miltenberg und die
Zusammenarbeit am bayerischen Untermain sei, dass dies gelungen sei.
Da es sich um die
Übernahme einer gesetzlichen Aufgabe handele, seieine öffentlich-rechtliche
Zweckvereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit erforderlich. Die drei Körperschaften haben sich hierzu auf eine
Vereinbarung geeinigt, die inzwischen auch bei der gemeinsamen
Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung von Unterfranken nach Art 12 Abs. 1 KommZG
vorgelegt worden sei.
Herr Röcklein
bittet den Ausschuss, dem Kreistag den Abschluss dieser Zweckvereinbarung zu
empfehlen.
Die Modalitäten
der Anlieferungen werden in einem separaten Anlieferungsvertrag geregelt, den man
in der nichtöffentlichen Sitzung vorstellen werde.