Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Bedarfsanerkennung und Einrichtung einer JaS Stelle an den Grundschulen in Amorbach und Weilbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2015 JHA/002/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses fassen den
einstimmigen
B e
s c h l u s s:
Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an den Grundschulen Amorbach und Weilbach.
Der Landkreis übernimmt die Trägerschaft der Stelle, die arbeitsrechtliche
und fachliche Personalführung sowie Fort- und Weiterbildung des
sozialpädagogischen Fachpersonals.
Der Schulverband der Grundschule Amorbach sowie die Gemeinde Weilbach tragen die Personal- und Sachkosten der Stelle.
Herr Adams berichtet dem Ausschuss.
Aufgrund des JHA-Beschlusses vom 02.05.2013, der regelt, „Die
bedarfsgerechte Versorgung weiterer Grundschulen mit Jugendsozialarbeit an
Schulen kann auf Antrag des Schulaufwandsträgers ebenfalls in Trägerschaft des
Landratsamtes erfolgen. Der Schulaufwandsträger übernimmt in diesem Fall 100 %
der Personal- und Sachkosten.“ beantragt der Schulverband der Grundschule
Amorbach sowie die Gemeinde Weilbach die Übernahme der Trägerschaft einer
geplanten Teilzeitstelle (50 %) für Jugendsozialarbeit an Schulen an den
Grundschulen in Amorbach und Weilbach durch das Landratsamt Miltenberg. 2/3 der
Arbeitszeit soll in Amorbach und 1/3 der Arbeitszeit soll in Weilbach erbracht
werden. Eine Förderung durch das staatl. Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ ist nicht möglich.
Beide Schulen haben einen Bedarf an Jugendsozialarbeit angemeldet und
begründen diesen mit Unterstützungsbedarf benachteiligter Schüler sowie mit der
gewünschten präventiven Wirkung von Jugendsozialarbeit. An beiden Schulen gab
es in der Vergangenheit Einzelfälle, in denen Kinder unter Benachteiligungen
litten.
Benachteiligung entsteht allgemein durch die Folgen von ungenügender
Erziehungsfähigkeit von Eltern, Bedrohung durch Armut und sozial schwierigen
Familienverhältnissen, psychischen Krankheiten von Eltern, durch
Migrationserfahrungen sowie Konflikte in der Schule. Diese Folgen äußern sich
durch auffälliges Verhalten wie erhöhte Gewaltbereitschaft, fehlende
Impulskontrolle, Distanzlosigkeit, Rückzugsverhalten, oppositionelles Verhalten
oder psychosoziale Defizite.
Nötige zeitintensive Elternarbeit kann von den Lehrkräften nicht im
nötigen Umfang geleistet werden. Die Bürden und Defizite einiger weniger
Schüler bringen erhebliche Belastungen des Schulalltags mit sich. Erziehliche
Interventionen beanspruchen viel Zeit, die für den Unterricht fehlt.
Jugendsozialarbeit wäre in diesen Fällen eine wichtige Unterstützung
und könnte weitere Fälle verhindern, indem frühzeitig interveniert würde und
Familien begleitet und unterstützt werden.
Die neu einzurichtende Stelle soll in ihrem Auftrag, den Zielen und den
Methoden analog den Vorgaben des Förderprogramms „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ arbeiten.
Es wurden eine Kooperationsvereinbarung und ein pädagogisches Konzept
erstellt. Alle erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht.
Der Start der Stelle ist für den 01.01.2016
geplant.
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine zusätzlichen Kosten.