Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Miltenberg; Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2015   KT/003/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Vill trägt den Sachstand zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Miltenberg anhand beiliegender Präsentation vor.

 

Kreisrat Ullrich merkt an, die Barauszahlung an Asylbewerber stelle für die Kommunen ein Problem dar. Weiterhin stellt er fest, bei Asylanten mit vielen verschiedenen Sprachen sei es trotz Unterstützung des Helferkreises sehr schwierig, den Umgang mit Barschecks zu erklären.

 

Herr Vill antwortet, im Gesetz sei die Bargeldzahlung gefordert. Die Barschecks verhinderten, dass viel Bargeld bereitgestellt werden müsse. Die Vorgehensweise vor Ort werde durch die Asylsozialberatung der Caritas übernommen.

 

Landrat Scherf sagt, er werde sich bei der nächsten Landräte-Dienstbesprechung bei den Kollegen nach deren Vorgehensweise erkundigen.

 

Kreisrat Oettinger stimmt Kreisrat Ullrich zu, die Barauszahlung sei auf Dauer keine Lösung und eine erhebliche Belastung. Ebenso müssten junge Asylanten die Schule besuchen, damit sie Deutsch lernten.

 

Landrat Scherf erklärt, jeder Flüchtling sei schulpflichtig. Selbst nicht mehr schulpflichtige Asylanten würden teilweise von den Schulen aufgenommen.

 

Kreisrat Reinhard fragt nach, ob ausreichend Plätze für die kommenden Asylanten vorhanden seien. Weiterhin merkt er an, in Aschaffenburg würden Übersetzer eingesetzt werden und möchte wissen, ob dies auch für unseren Landkreis denkbar sei. Zusätzlich fragt er nach der Möglichkeit, eine Broschüre für Ehrenamtliche herauszugeben, damit diese wüssten, wo sie sich engagieren können. Kreisrat Reinhard möchte auch wissen, wie die Rückführung von abgelehnten Asylanten ablaufe.

 

Landrat Scherf antwortet, die Kapazität müsse ausreichen, denn das Landratsamt stehe in der Pflicht. Zur Frage bezüglich des Übersetzers erklärt Landrat Scherf, im Kreistag sei für den Landkreis Miltenberg ein Konzept für Sprach- und Kulturvermittler beschlossen worden. Zuständig dafür sei Herr Adams im Hause.

 

Herr Vill fügt hinzu, die Anregung einer Broschüre gebe er weiter an die Caritas Asylsozialberatung. Zur Rückführung erklärt Herr Vill, dies sei Sache des Ausländeramts.

 

Kreisrat Dr. Steidl fragt bezüglich der Entwicklung von anerkannten Flüchtlingen, wie die Auswirkung auf dem Wohnungsmarkt sei. Weiterhin möchte er wissen, ob sogenannte Fehbeleger überall hinziehen könnten. Er fragt nach, wie der Erfolg bei der Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen sei. Zu den Übergangsklassen fragt Kreisrat Dr. Steidl nach einem Vorgehensplan.

 

Landrat Scherf erklärt, im Landkreis Miltenberg gäbe es drei Übergangsklassen. Problematisch sei allerdings, dass der Freistaat Bayern keine Lehrkräfte mehr dafür fände.

 

Kreisrat Schmid ergänzt, offizielle gäbe es zwar drei Übergangsklassen, inoffiziell gäbe es einige mehr, die durch Ehrenamtliche geführt werden. Alle Lehrkräfte würden auf die eigene mobile Reserve angerechnet. Im Asyl- und Migrationsbereich könne man bei der Lehrerzuweisung momentan nur von Erfahrungswerten ausgehen. Der Staat lasse den Landkreis die Suppe selbst auslöffeln.

 

Landrat Scherf merkt an, man habe über den Bayer. Landkreistag an das Kultusministerium und an die Staatsregierung offiziell gegeben, dass hier mehr Ressourcen bereitgestellt werden müssten. Auch über den Landesschulbeirat sei dies artikuliert worden. Es sei versprochen worden, dass man dies berücksichtigen werde.

 

Herr Vill antwortet auf die Fragen von Kreisrat Dr. Steidl, dass die Kosten von Fehlbelegern vom Freistaat erstattet würden. Im Landkreis Miltenberg stellten diese Fehlbeleger weder praktisch noch finanziell ein Problem dar.

Die sogenannten Fehlbeleger dürften hinziehen, wo sie möchten, so Herr Vill.

Zur Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge erklärt Herr Vill, diese sei nach den neuen Regelungen erleichtert worden. Die Arbeitserlaubnis müsse immer bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Nach drei Monaten dürfe ein Asylbewerber mit Erlaubnis des Arbeitsamtes und einer Vorrangsprüfung arbeiten. Nach 15 Monaten werde die Arbeitserlaubnis ohne Vorrangsprüfung erteilt, nach 48 Monaten seien noch weitergehende Möglichkeiten vorhanden. Im Landkreis Miltenberg seien etwa zehn Personen, die arbeiten. Bei Asylbewerbern sei allerdings im Gegensatz zu Hartz IV-Empfängern kein Arbeitszwang möglich. Das Netto-Arbeitseinkommen werde bis zu einem Freibetrag von 180,00€ angerechnet, was die Motivation einschränke.

 

Kreisrätin Fecher fragt bezüglich materieller Hilfen nach einer Sammelstelle im Landkreis.

 

Herr Vill antwortet, in Obernburg gäbe es von der GbF Aschaffenburg das MainSecond Sozialkaufhaus und das DaKauf-Haus der Caritas. Außerdem könnten Angebote den Helferkreisen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

 

Kreisrat Schmitt möchte zur Auszahlungsproblematik geklärt haben, nachdem auf der Regionaltagung der Regionalen Kassenverwalter am 14. April 2015 den Kassenverwalterinnen und –verwaltern mitgeteilt worden sei, dass die Kommunen nach § 11 Asyldurchführungsverordnung nicht für die Auszahlung zuständig seien, sondern die Landkreise, wer denn nun dafür zuständig sei.

 

Herr Vill betont, diese Aussage sei falsch. Es sei nicht nur die AsylDV, sondern auch das AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) anzuwenden. Im AGSG stünde, die Gemeinden müssten mitwirken.

 

Kreisrätin Passow sagt, es gäbe eine Initiative der Fa. Oswald in Miltenberg bezüglich der Ausbildung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und möchte wissen, wie der Sachstand dazu sei. Sie appeliert, die Ausbilder rechtzeitig und so früh wie möglich Ausbilder zu involvieren, denn auch die betrieblichen Praktika sollten dabei berücksichtigt werden.

 

Landrat Scherf erklärt, dass es sich um die Ausbildungsoffensive Asyl unter dem Dach des Landratsamtes handle. Die Initiative ging von Johannes Oswald und der IHK aus. Es handele sich um eine Ausbildungsoffensive gemeinsam mit Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, IHK, Sozialamt, Ausländeramt, Jugendamt. Es mangele momentan nicht an der Bereitschaft von Handwerksbetrieben und von Industrieunternehmen, so Landrat Scherf, aber es werde intensive Unterstützung benötigt. Deswegen arbeite man momentan an einem Begleitungspaket. Zum einen, um die Jugendlichen bei der Wahl eines geeigneten Ausbildungsberufes nach ihrer Eignung und Fähigkeit auszuwählen und dann über die gesamte Dauer der Ausbildung zu begleiten. Erfahrungen im Raum Würzburg zeigen, dass nach zwei Jahren Berufsschulbesuch nur 10% der Flüchtlinge eine berufliche Ausbildung begonnen hätten. Deswegen habe man auch in Abstimmung mit der IHK noch nicht groß dazu aufgerufen, dass man viele Betriebe brauche, sondern man wolle vorsichtig im September 2015 dieses Ziel angehen und mit 5 jungen Menschen ohne zweijährigen Besuch der BAF-Klasse den ersten Schritt zu gehen. Dies sei nur mit einer engen guten Begleitung möglich. Landrat Scherf werde in einer späteren Sitzung wieder davon berichten.

 

Kreisrat Dr. Linduschka gibt die Empfehlung ab, die Asylsozialberatung der Caritas auch in Orte ohne Asylbewerber einzuladen, um potentielle Helfer und Ehrenamtliche zu informieren.

Zur Arbeitserlaubnis erklärt Kreisrat Dr. Linduschka, wenn es diese Garantie für die Jugendlichen gäbe, während der Zeit der Ausbildung hier bleiben zu dürfen, wäre das für alle Beteiligten sehr wichtig.

Weiterhin dürfe man hoffen, dass sich der Bund jetzt langfristig und verlässlich an diesen Punkten finanziell beteiligt, so Kreisrat Dr. Linduschka.

 

Landrat Scherf stimmt Kreisrat Dr. Linduschkas Aussage zur Finanzierung des Bundes zu.

Weiter führt er aus, die Caritas Asylsozialberatung sei natürlich dazu bereit, in die Gemeinden zu gehen und zu informieren. Dies sei auch ganz bewusst die Aufgabe, die die Caritas Asylsozialberatung mit übernehmen wollte ebenso wie die Betreuung und Suche der Ehrenamtlichen. IHK und HWK seien noch nicht ganz zufrieden, weil man momentan bei der beruflichen Ausbildung eine 1 + 1 + 1-Lösung habe. Dieser junge Mensch müsse das erste Jahr seiner Ausbildung gut absolviert haben, dann bekäme er die Genehmigung für das nächste Jahr. Wenn das geklappt habe, für das dritte Jahr.

 

Kreisrat Stappel erklärt dazu, das Handwerk bemühe sich zusammen mit Betrieben, zehn Asylbewerber zu testen, um fünf von ihnen eventuell im September einzustellen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Jugendlichen nach der Ausbildung noch mindestens zwei Jahre in dem Betrieb arbeiten dürfen.

 

Landrat Scherf fügt hinzu, das Schulamt, die Asylsozialberatung und Betreuer hätten schon zehn „Talente“ gemeldet, die sich derzeit in einem Assessment-Center unter Verantwortung des Landratsamtes für eine mögliche berufliche Ausbildung befinden.

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