Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Einrichtung einer JaS-Stelle an der Berufsschule Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.05.2015   KT/002/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg richtet zum 01.09.2015 eine neue halbe Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg ein.

 

Der Landkreis übernimmt die arbeitsrechtliche und fachliche Personalführung sowie die Fort- und Weiterbildung des sozialpädagogischen Fachpersonals und die Kosten der Stelle nach Abzug der staatlichen Förderung aus dem Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“.

 

Die Finanzierung der Stelle erfolgt im Haushaltsjahr 2015 aus vorhandenen Stellenresten. In den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 ist die Stelle mit einzuplanen.


Herr Adams führt aus, die Staatliche Berufsschule Miltenberg- Obernburg (Schülerzahl aktuell: 1873) habe dem Landkreis Miltenberg als Sachaufwandsträger der Schule einen Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen gemeldet. Die Schule begründe diesen Bedarf mit der Einrichtung einer berufsvorbereitenden Klasse für junge Asylbewerber und Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Lebenssituation sowohl am Arbeitsmarkt benachteiligt seien, als auch mit Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich belastet seien. Um eine Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu fördern, sei sozialpädagogische Unterstützung nötig, die eine JaS- Fachkraft anbieten könnte. Weiterhin würde der Bedarf damit begründet, dass die Schule zunehmend von Schülerinnen und Schülern besucht werde, die erhebliche erzieherische und psychosoziale Defizite aufwiesen. Dies äußere sich u.a. in mangelnder Leistungsbereitschaft, Schulschwänzen, sowie einer erhöhten Aggressivität mit der Neigung zur psychischen und physischen Gewaltanwendung. Häufig komme es zu Konflikten mit Mitschülern, Lehrkräften oder Betrieben, die von den Klassenleitungen nur unzureichend bearbeitet werden könnten. Diese Schülerinnen und Schüler benötigten frühzeitige Unterstützung bei der Problembewältigung und pädagogische Begleitung zur Stabilisierung ihrer sozialen und beruflichen Integration.

 

Eine Stelle der Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg sei nach dem Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit Priorität 1 förderfähig.

Alle erforderlichen Unterlagen würden aktuell erarbeitet.

Der Start der Stelle sei für den 01.09.2015 geplant. Die Förderrichtlinien schrieben einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor.

 

Der Jugendhilfeausschuss habe in seiner Sitzung vom 28.04.2015 den Bedarf an Jugendsozialarbeit an der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg bestätigt und sich dafür ausgesprochen, eine halbe Vollzeitstelle in Trägerschaft des Landratsamtes einzurichten.

 

Für den Landkreis Miltenberg entstünden mit diesem Beschluss zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 6.000,- € für das Haushaltsjahr 2015, sowie ca. 18.000 € pro Jahr für die weiteren Jahre.

 

Frau Maywald appelliert für die Notwendigkeit der Jugendsozialarbeit.

 

Kreisrat Reinhard möchte wissen, ob Jugendsozialarbeit an der Schule den gewünschten Effekt zeige, da die Schüler der Berufsschule nur temporär greifbar seien.

 

Frau Maywald antwortet, die Jugendsozialarbeit finde auch außerhalb der Schule statt.

 

Kreisrat Stich hält die Jugendsozialarbeit an Schulen für gut. Er frage sich allerdings, ob dies nicht Aufgabe des Freistaates sei.

 

Kreisrat Stappel erklärt, die sozialpädagogische Unterstützung einer Fachperson sollte und müsste an der Berufsschule eingerichtet werden, unter anderem auch aus dem Grund, dass man Asylsuchende im Alter von 16-18 Jahren habe, die man eventuell beruflich übernehmen, einschulen und ausbilden wollte. Man könne nichts Besseres tun, als junge Menschen in Berufen einzustellen und damit finanziell den Staat entlasten zu können. Er plädiert für die Unterstützung der Sozialarbeit an der Berufsschule.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bewertet die Einrichtung einer JaS-Stelle als unbedingt nötig, vor allem auch für die Übergangsklasse für Asylbewerber.

 

Kreisrat Schmid bemerkt, die Lebensprobleme der Kinder und Jugendlichen überlagerten mittlerweile die Lernprobleme. Aus seiner Sicht sei an allen Schulen Jugendsozialarbeit nötig.

 

Kreisrat Rüth weist darauf hin, die Kommunalen Spitzenverbände vertreten die Meinung, die Kommunen müssten diese Aufgabe und Verantwortung mit dem Freistaat übernehmen.

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann begrüßt für die SPD-Fraktion die Stelle und halte die Jugendsozialarbeit an Schulen auch an Grundschulen für wünschenswert.

 

Landrat Scherf erklärt, an Grundschulen könne man kaum noch mehr Jugendsozialarbeiter einstellen, weil die Förderbestimmungen des Freistaats Bayern für die Jugendsozialarbeit dies nicht zulassen. Diese orientierten sich alleine an der Frage der Kinder mit Migrationshintergrund, was überarbeitungswürdig sei.

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