Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Änderung der Sparkassensatzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.05.2015 KT/002/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst einstimmig
den
B e s c h l u s s:
Der vom Verwaltungsrat der Sparkasse
Miltenberg-Obernburg in der Sitzung am 27.03.2015 beschlossenen Änderung der
Sparkassensatzung vom 27.02.2003 wird zugestimmt.
Herr Feil legt dar, mit Wirkung zum
30.12.2014 wurde Art. 6 des Bayerischen Sparkassengesetzes geändert. Dieser
Artikel regelt die Zusammensetzung des Sparkassenverwaltungsrates. Bisher waren
der Vorsitzende des Rates, sechs weitere Mitglieder und der Vorstandsvorsitzende
der Sparkasse stimmberechtigt. Nach der Neuregelung nimmt der
Vorstandsvorsitzende nunmehr noch mit beratender Stimme an der Sitzung teil.
In Folge dieser Gesetzesänderung ist auch
die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg an die geänderte Rechtslage
anzupassen. Nach § 21 Abs. 2 des Sparkassengesetzes werden Änderungen der
Satzung vom Verwaltungsrat der Sparkasse beschlossen. Diese bedürfen der Zustimmung
des Trägers. Träger der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist der Landkreis
Miltenberg. Zuständiges Organ ist der Kreistag § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Kreistages.
In der Sitzung am 27.03.2015 hat der
Verwaltungsrat die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
„Satzung
zur Änderung der Satzung
der Sparkasse Miltenberg-Obernburg
Vom 18.05.2015
Aufgrund
von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes -
SpkG -
(BayRS
2025-1-I) wird die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vom 27.02.2003
(Bote
vom
Untermain vom 03.03.2003) durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 27.03.2015
mit
Zustimmung
des Landkreises Miltenberg wie folgt geändert:
§ 1
Änderungsbestimmungen
1.
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1)
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich
-
dem Landrat des Landkreises Miltenberg als Vorsitzenden
-
vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus
seiner
Mitte
gewählten Mitgliedern
-
zwei von der Regierung von Unterfranken als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß
Art. 8
Abs.
4 SpkG bestellten Mitgliedern.“
2.
§ 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3)
Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit
beratender
Stimme
teil.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt rückwirkend zum 30. Dezember 2014 in Kraft.“
Miltenberg,
den 18.05.2015
Landrat
Jens Marco Scherf
Vorsitzender
des Verwaltungsrats der Sparkasse Miltenberg-Obernburg“
Dieser Satzungsänderung sieht die
beschriebene Anpassung an die Rechtslage vor, eine Zustimmung durch den
Kreistag am 18.05.2015 wurde antizipiert und die Ausfertigung soll auch am Sitzungstag
mit Rückwirkung zum 30.12.2014 erfolgen.