Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Änderung der Sparkassensatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.05.2015   KT/002/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

Der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg in der Sitzung am 27.03.2015 beschlossenen Änderung der Sparkassensatzung vom 27.02.2003 wird zugestimmt.


Herr Feil legt dar, mit Wirkung zum 30.12.2014 wurde Art. 6 des Bayerischen Sparkassengesetzes geändert. Dieser Artikel regelt die Zusammensetzung des Sparkassenverwaltungsrates. Bisher waren der Vorsitzende des Rates, sechs weitere Mitglieder und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse stimmberechtigt. Nach der Neuregelung nimmt der Vorstandsvorsitzende nunmehr noch mit beratender Stimme an der Sitzung teil.

 

In Folge dieser Gesetzesänderung ist auch die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg an die geänderte Rechtslage anzupassen. Nach § 21 Abs. 2 des Sparkassengesetzes werden Änderungen der Satzung vom Verwaltungsrat der Sparkasse beschlossen. Diese bedürfen der Zustimmung des Trägers. Träger der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist der Landkreis Miltenberg. Zuständiges Organ ist der Kreistag § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

In der Sitzung am 27.03.2015 hat der Verwaltungsrat die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:

 

„Satzung

zur Änderung der Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

Vom 18.05.2015

 

Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG -

(BayRS 2025-1-I) wird die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vom 27.02.2003 (Bote

vom Untermain vom 03.03.2003) durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 27.03.2015 mit

Zustimmung des Landkreises Miltenberg wie folgt geändert:

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich

- dem Landrat des Landkreises Miltenberg als Vorsitzenden

- vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus seiner

Mitte gewählten Mitgliedern

- zwei von der Regierung von Unterfranken als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8

Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern.“

2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender

Stimme teil.“

 

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30. Dezember 2014 in Kraft.“

Miltenberg, den 18.05.2015

 

Landrat Jens Marco Scherf

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Miltenberg-Obernburg“

 

 

Dieser Satzungsänderung sieht die beschriebene Anpassung an die Rechtslage vor, eine Zustimmung durch den Kreistag am 18.05.2015 wurde antizipiert und die Ausfertigung soll auch am Sitzungstag mit Rückwirkung zum 30.12.2014 erfolgen.

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