Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstand zur Änderung der Naturpark-Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Bayerischer Odenwald

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.05.2015   KT/002/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreisrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Pache erläutert, der Bezirk von Unterfranken habe am 16.04.2015 den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet im „Naturpark Bayer. Odenwald“ beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 28.04.2015 habe der Bezirk von Unterfranken den Landkreis und das Landratsamt aufgefordert zum Verfahren zur Änderung der Verordnung über den „Naturpark Bayer. Odenwald“ und zur Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Bayer. Odenwald“ in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg Stellung zu nehmen.

 

Hierzu sei u.a. der Entwurf der Änderung der Verordnung über den „Naturpark Bayer. Odenwald“, die Begründung und der Erläuterungsbericht des Landschaftsbüros Pirkel-Riedel-Theurer vom 24.02.2015 samt Anlagen übermittelt worden.

 

Weiter sei am 06.05.2015 eine Informationsveranstaltung des Bezirkes von Unterfranken und der Regierung von Unterfranken der betroffenen Landkreise und Gemeinden beim Bezirk von Unterfranken erfolgt.

 

Die übermittelten Unterlagen insbesondere die dazugehörigen Karten könnten bis einschließlich 17.06.2015 im Landratsamt Miltenberg im Raum 115b eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist könnten Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Miltenberg oder bei der Anhörungsbehörde dem Bezirk von Unterfranken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Eine ausführliche Behandlung werde nach Vorliegen der Fachstellungnahmen in der nächsten Kreistagssitzung am 18.05.2015 erfolgen.

 

Parallel hierzu habe der Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes Bayer. Untermain am 04.05.2015 einstimmig beschlossen, dass der Regionalplan: Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“, Ziel B X 3.2 dahingehend geändert werde, dass Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Odenwald“ nicht mehr generell ausgeschlossen würden.

 

Kreisrat Dr. Steidl möchte wissen, ob bei der Auswahl der Zonen berücksichtigt werde, Standorte zu erlauben, die wirtschaftlichen Gewinn versprächen.

 

Herr Pache erläutert, es gäbe eine Erhebung über die Windhöffigkeit. Diese Erhebung sei auch Grundlage des Verfahrens gewesen.

Landrat Scherf fügt hinzu, die Wirtschaftlichkeitsberechnung sei nicht Aufgabe des Bezirks.

 

Kreisrat Reinhard ergänzt, dass es nicht nur am Landratsamt läge, sondern dass die Gemeinden auch die Möglichkeit hätten, durch Bauleitplanung einzugreifen.

 

Landrat Scherf stimmt zu und möchte es noch deutlicher formulieren: die Gemeinde muss die Möglichkeit aktivieren.

 

Kreisrätin Becker erklärt zur Nachfrage von Kreisrat Dr. Steidl, dass private Betreiber in die Windkraftanlagen investieren und diese sicher wirtschaftlich arbeiten würden.

Weiterhin möchte Sie wissen, ob jeder Bürger die Unterlagen bzw. die Karten einsehen könne.

 

Herr Pache teilt mit, dass jeder Bürger des Landkreises Einwände vorbringen könne.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, in welcher Form der Einwand erfolgen solle und bis wann die Frist ende.

 

Herr Pache erklärt, die Form solle schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Die Frist ende am 17.06.2015.

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