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TOP Ö 8: „Wertstoffhof Süd: Entwicklung, weiteres Vorgehen": Antrag der CSU-Fraktion vom 08.05.2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.05.2015   KT/002/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisrat Reinhard trägt den beiliegenden Antrag vor.

 

Landrat Scherf erwidert, der Beschluss des Kreistages vom 20.10.2014 würde genau abgearbeitet und trägt dazu den Kreistagsbeschluss vom 20.10.2014 im Wortlaut vor.


Der Kreistag fasst bei fünf Gegenstimmen mehrheitlich den B e s c h l u s s :

Das Bringsystem wird verstärkt. Dazu errichtet der Landkreis vorgezogen einen Wertstoffhof für Abfälle aus Haushalten und für die Annahme von haushaltsüblichen Mengen entsprechend der Variante 1 des Gutachters Schmidt & Bechtle im Raum Miltenberg.

Die beiden bestehenden Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg sollen als Schwerpunkt-Wertstoffhöfe, auch für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte und für die nicht regelmäßig in den privaten Haushalten anfallenden Abfälle, wie Erdaushub und Bauschutt, dienen.

Der Wertstoffhof Guggenberg wird auf der Grundlage der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Eilbacher mit einem Annahmebereich für schwere Abfälle ausgebaut.

Die Umsetzung der Variante 2 des Gutachtens Schmidt & Bechtle mit einem weiteren Wertstoffhof im Nordteil des Landkreises wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Entlastung des Wertstoffhofes Erlenbach durch Verlegung der Grünabfallannahme und Neubau des Wertstoffhofes Süd sowie Ausbau des Wertstoffhofes Guggenberg zu beobachten und dem Umweltausschuss zu gegebener Zeit einen Bericht vorzulegen.

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz und die Landkreisverwaltung werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

Die Landkreisverwaltung wird mit der Standortsuche, der Erstellung einer Entwurfsplanung und einer ersten Kostenberechnung beauftragt.

 

Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Müllhaushalten 2015 und 2016 einzuplanen.

 

 

Die Frage einer privaten Trägerschaft wurde in der Sitzung des Kreistags vom 20.10.2014 behandelt und mehrheitlich abgelehnt. Zusätzlich zu der Problematik, dass neben zwei kommunalen dann ein Wertstoffhof in privater Trägerschaft die Nutzung von Synergieeffekten zunichtemacht, sah die Verwaltung auch die finanziellen Vorteile für nicht gegeben: Bei einer Privatisierung unter Vorgabe eines Qualitätsstandards und der weiteren Rahmenbedingungen durch den Landkreis ließe sich vor allem bei den Personalkosten einsparen. Bei den Personalkosten schätzt die Verwaltung eine Einsparung von ca. 15.000 €/a als realistisch ein, wenn man davon auszugeht, dass nicht nach Tarif, sondern nach gesetzlichem Mindestlohn bezahlt wird. Neue sachliche Gesichtspunkte im Vergleich zur Beschlussfassung am 20.10.2014 liegen nicht vor.

 

Zum weiteren Verfahren nach der Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.10.2014:

1.    Bei unseren Überlegungen und Planungen haben wir sehr schnell erkannt, dass eine Minimallösung in Form von 800m², wie im Gutachten Schmidt/Bechtle erwähnt, nach hiesiger Einschätzung für den Landkreis Miltenberg nicht zielführend ist. Gründe dafür sind die hohe Zahl an erwarteten Kunden am Standort Bürgstadt und die Erfahrungen auf den beiden Wertstoffhöfen Erlenbach und Guggenberg. Im Vergleich hierzu sei erwähnt, dass die bestehende Fläche des Wertstoffhofes in Erlenbach rund 2.800m² umfasst. Diese ermöglicht zum Beispiel auch keine Trennung von Kunden und Betriebsflächen sowie einen zeit- und kundengemäßen Aufbau und Strukturierung. Aus diesem Grund wurden auch bei der Standortsuche keine Grundstücke in dieser Größenordnung dem Ausschuss am 09.03.2015 vorgeschlagen und die Entwurfsskizzen sahen eine entsprechende Dimensionierung vor.

 

2.    Nach einer Umfrage unter den Gemeinden konnte die Verwaltung in der Sitzung am 09.03.2015 dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz mit Großheubach und Bürgstadt zwei mögliche Standorte vorlegen. Im ersten Schritt wurde entsprechend dem Kreistagsbeschluss und dem hiermit verbundenen Auftrag die Standortsuche und -auswahl in Angriff genommen. Eine vollständige Planung für mehrere Standorte schloss sich aus Kostengründen und aufgrund der insbesondere für Großheubach noch offenen zahlreichen Detailfragen aus (z.B. laufendes Planfeststellungsverfahren für die Anbindung der Umgehung Miltenberg). Deshalb wurden Vor- und Nachteile der beiden Standorte zusammengetragen und gegenübergestellt, um dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz eine Standortentscheidung zu ermöglichen. Diese erfolgte in der Sitzung am 09.03.2015 zugunsten des Standortes Bürgstadt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit einem einstimmigen Beschluss, das Grundstück Bürgstadt konkret zu beplanen.

 

3.    Auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des Ausschusses wurde die Beplanung des Standortes Bürgstadt verfeinert. Es erfolgte gemeinsam mit dem beauftragten Büro ibu eine Besichtigung von Wertstoffhöfen. Eingeflossen sind des Weiteren Erkenntnisse aus dem Projekt „Wertstoffhof 2020“ des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Diese Fortschreibung der Beplanung führte zum heutigen Planungsstand für den Standort Bürgstadt und orientierte sich an den im Ausschuss am 09.03.2015 vorgelegten Entwurfsskizzen.

 

4.    Auf dieser Planung beruht auch die vorläufige Kostenschätzung, welche im Ausschuss am 04.05.2015 vorgestellt wurde. In dieser Sitzung wurde der Ausschuss vollumfänglich über den aktuellen Planungsstand informiert. Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass der Landkreis Miltenberg sich für das vorgeschlagene Grundstück in Bürgstadt eine Kaufoption zur Umsetzung im Frühjahr 2016 sichert. Die Frage der erforderlichen Größe, der Ausstattung und weiteren Rahmenparameter soll von der Verwaltung für die nächste Ausschusssitzung am 13.07.2015 zur (vorberatenden) Entscheidung vorbereitet werden. Hierzu sollen verschiedene Varianten dargestellt werden. Um eine breitere Entscheidungsgrundlage zu erlangen, findet am 27.05.2015 eine Exkursion zu drei unterschiedlich ausgestalteten Wertstoffhöfen statt (Lkrs.TBB, WÜ und SW), da der Kostenrahmen für den 3. Wertstoffhof entscheidend von der Ausstattung und Qualität des Wertstoffes abhängt. Ebenso kann im Rahmen der Exkursion festgelegt werden, welche weiteren Varianten auch in Hinblick auf die gewonnenen Eindrücke am 13.07.2015 im Ausschuss explizit vorgestellt werden sollen.

 

5.    Die Verwaltung ermittelt derzeit die laufenden Kosten. Im Moment ergeben sich aus Abschreibung, Verzinsung, Personal- und Betriebskosten für den Standort Bürgstadt und dem Umgriff von knapp 7000 m² mit unter Berücksichtigung der vorliegenden Entwurfsskizze ein geschätztes Kostenvolumen von  ~ 245.000 €/a.

 

6.    Mit diesen Maßnahmen wollen wir für den Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz die Grundlagen für eine Fortsetzung des Projektes und die dafür weiter anstehenden Entscheidungen (auch im Kreistag) in der nächsten Sitzung am 13.07.2015 schaffen.

 

Auf Basis des Beschlusses des Kreistags vom 20.10.2014 und auf Basis der bisherigen Beschlüsse im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz stehen nun folgende Schritte an:

a)    Festlegen der Standards und der daraus resultierenden Größe für den Wertstoffhof durch den Ausschuss;

b)    Erstellen einer belastbaren Entwurfsplanung mit Kostenschätzung für Bau und Einrichtung sowie einer Betriebskostenschätzung;

c)    Empfehlungsbeschluss durch den Ausschuss und Entscheidung durch den Kreistag;

d)    Einleiten eines Genehmigungsverfahrens und Vorbereiten der Ausschreibungen für Bau und Einrichtung;

e)    Einstellen der Kosten in den Müllhaushalt 2016 und Beschluss des Kreishaushaltes 2016 durch den Kreistag;

f)     Nach Beschluss des Kreishaushaltes und Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung Erwerb des Grundstückes und sofortige Ausschreibung;

g)    Bau, Einrichtung und Inbetriebnahme.

 

Herr Röcklein ergänzt die Ausführungen anhand beiliegender Präsentation.

 

Kreisrat Weber führt aus, der Antrag sei nicht schlüssig. Es sei auf Antrag der SPD eine Grundsatzentscheidung für einen Wertstoffhof im Süden getroffen worden. Der Standort Bürgstadt sei ebenfalls gemeinsam einstimmig beschlossen worden. Der Bau eines Wertstoffhofs verursache Kosten, die jetzt auch getragen werden müssten.

 

Kreisrat Dr. Steidl merkt an, wenn damals bereits der Betrag von 2,3 Mio. Euro im Raum gestanden wäre, hätte man andere Möglichkeiten überprüfen können. Es sollte nur eine Ergänzung zu den großen bestehenden Wertstoffhöfen sein, jetzt plane man einen, der doppelt so groß sei.

 

Landrat Scherf erwidert, die Aussage von Kreisrat Dr. Steidl als Mitglied des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz, ein Wertstoffhof sei einfach eine planierte Fläche, auf die man ein paar Container stelle, sei sehr fragwürdig. Er sei bei allen einstimmigen Beschlüssen dabei gewesen und man hätte völlige Transparenz über den Planungsstand geschaffen.

 

Kreisrat Reinhard dankt für die Ausführungen. Dennoch ginge es um die Kosten, die Entscheidungsgrundlage gewesen seien. Man müsse diese noch einmal hinterfragen.

 

Kreisrat Ullmer trägt vor, er sei bis jetzt einverstanden gewesen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz sei die Kostenschätzung von 2,3 Mio. Euro ein Aufreger gewesen. In dieser Sitzung sei auch besprochen worden, dass bis zum nächsten Sitzungstermin am 13. Juli Varianten vorgestellt würden. Diese müssten dann behandelt werden.

 

Kreisrat Großkinsky empfindet den Sprung von 400.000 Euro auf 2,3 Mio. Euro nicht nachvollziehbar. Das Verfahren würde keiner kritisieren, sondern man übe nur Kritik an der Kostenmehrung. Der Gedanke einer privatwirtschaftlichen Trägerschaft solle auch ins Auge gefasst werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn widerspricht der Aussage von Kreisrat Dr. Steidl, der neue Wertstoffhof solle nur eine Ergänzung zu Guggenberg sein.

 

Kreisrat Dotzel sagt, man wolle einen funktionierenden kostengünstigen Wertstoffhof im südlichen Landkreis. Es sei allerdings eine Fehlleistung, wenn man mit 400.000 Euro starte und bei 2,3 Mio. Euro lande. Weiterhin müsse man in Bezug auf die Kosten bei der Frage des Standortes offen bleiben.

 

Kreisrat Dr. Linduschka ist mit den vorgesehenen Schritten einverstanden.

 

Kreisrat Reinhard stimmt der Vorgehensweise zu.

 

Landrat Scherf erklärt, die Vorgehensweise wird wie beschrieben fortgesetzt.

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