Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: „Wertstoffhof Süd: Entwicklung, weiteres Vorgehen": Antrag der CSU-Fraktion vom 08.05.2015
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.05.2015 KT/002/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Reinhard trägt den
beiliegenden Antrag vor.
Landrat Scherf erwidert, der
Beschluss des Kreistages vom 20.10.2014 würde genau abgearbeitet und trägt dazu
den Kreistagsbeschluss vom 20.10.2014 im Wortlaut vor.
Der Kreistag fasst bei fünf Gegenstimmen mehrheitlich den B e s c h l u s s
:
Das Bringsystem
wird verstärkt. Dazu errichtet der Landkreis vorgezogen einen Wertstoffhof für
Abfälle aus Haushalten und für die Annahme von haushaltsüblichen Mengen
entsprechend der Variante 1 des Gutachters Schmidt & Bechtle im Raum
Miltenberg.
Die beiden
bestehenden Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg sollen als Schwerpunkt-Wertstoffhöfe,
auch für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte und
für die nicht regelmäßig in den privaten Haushalten anfallenden Abfälle, wie
Erdaushub und Bauschutt, dienen.
Der
Wertstoffhof Guggenberg wird auf der Grundlage der Entwurfsplanung des
Ing.-Büros Eilbacher mit einem Annahmebereich für schwere Abfälle ausgebaut.
Die Umsetzung
der Variante 2 des Gutachtens Schmidt & Bechtle mit einem weiteren Wertstoffhof
im Nordteil des Landkreises wird zurückgestellt.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Entlastung des Wertstoffhofes Erlenbach durch Verlegung
der Grünabfallannahme und Neubau des Wertstoffhofes Süd sowie Ausbau des Wertstoffhofes
Guggenberg zu beobachten und dem Umweltausschuss zu gegebener Zeit einen
Bericht vorzulegen.
Der Ausschuss
für Energie, Natur- und Umweltschutz und die Landkreisverwaltung werden mit der
Umsetzung beauftragt.
Die
Landkreisverwaltung wird mit der Standortsuche, der Erstellung einer Entwurfsplanung
und einer ersten Kostenberechnung beauftragt.
Die
erforderlichen Finanzmittel sind in den Müllhaushalten 2015 und 2016
einzuplanen.
Die Frage einer privaten Trägerschaft wurde
in der Sitzung des Kreistags vom 20.10.2014 behandelt und mehrheitlich
abgelehnt. Zusätzlich zu der Problematik, dass neben zwei kommunalen dann ein
Wertstoffhof in privater Trägerschaft die Nutzung von Synergieeffekten
zunichtemacht, sah die Verwaltung auch die finanziellen Vorteile für nicht
gegeben: Bei einer Privatisierung unter Vorgabe eines Qualitätsstandards und
der weiteren Rahmenbedingungen durch den Landkreis ließe sich vor allem bei den
Personalkosten einsparen. Bei den Personalkosten schätzt die Verwaltung eine Einsparung
von ca. 15.000 €/a als realistisch ein, wenn man davon auszugeht, dass nicht
nach Tarif, sondern nach gesetzlichem Mindestlohn bezahlt wird. Neue sachliche
Gesichtspunkte im Vergleich zur Beschlussfassung am 20.10.2014 liegen nicht
vor.
Zum weiteren Verfahren nach der
Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.10.2014:
1.
Bei
unseren Überlegungen und Planungen haben wir sehr schnell erkannt, dass eine
Minimallösung in Form von 800m², wie im Gutachten Schmidt/Bechtle erwähnt, nach
hiesiger Einschätzung für den Landkreis Miltenberg nicht zielführend ist.
Gründe dafür sind die hohe Zahl an erwarteten Kunden am Standort Bürgstadt und
die Erfahrungen auf den beiden Wertstoffhöfen Erlenbach und Guggenberg. Im
Vergleich hierzu sei erwähnt, dass die bestehende Fläche des Wertstoffhofes in
Erlenbach rund 2.800m² umfasst. Diese ermöglicht zum Beispiel auch keine
Trennung von Kunden und Betriebsflächen sowie einen zeit- und kundengemäßen
Aufbau und Strukturierung. Aus diesem Grund wurden auch bei der Standortsuche
keine Grundstücke in dieser Größenordnung dem Ausschuss am 09.03.2015 vorgeschlagen
und die Entwurfsskizzen sahen eine entsprechende Dimensionierung vor.
2.
Nach
einer Umfrage unter den Gemeinden konnte die Verwaltung in der Sitzung am
09.03.2015 dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz mit Großheubach
und Bürgstadt zwei mögliche Standorte vorlegen. Im ersten Schritt wurde
entsprechend dem Kreistagsbeschluss und dem hiermit verbundenen Auftrag die
Standortsuche und -auswahl in Angriff genommen. Eine vollständige Planung für
mehrere Standorte schloss sich aus Kostengründen und aufgrund der insbesondere
für Großheubach noch offenen zahlreichen Detailfragen aus (z.B. laufendes
Planfeststellungsverfahren für die Anbindung der Umgehung Miltenberg). Deshalb
wurden Vor- und Nachteile der beiden Standorte zusammengetragen und
gegenübergestellt, um dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz eine
Standortentscheidung zu ermöglichen. Diese erfolgte in der Sitzung am
09.03.2015 zugunsten des Standortes Bürgstadt. Der Ausschuss beauftragte die
Verwaltung mit einem einstimmigen Beschluss, das Grundstück Bürgstadt konkret
zu beplanen.
3. Auf Grundlage des einstimmigen
Beschlusses des Ausschusses wurde die Beplanung des Standortes Bürgstadt verfeinert.
Es erfolgte gemeinsam mit dem beauftragten Büro ibu eine Besichtigung von
Wertstoffhöfen. Eingeflossen sind des Weiteren Erkenntnisse aus dem Projekt
„Wertstoffhof 2020“ des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Diese Fortschreibung
der Beplanung führte zum heutigen Planungsstand für den Standort Bürgstadt und
orientierte sich an den im Ausschuss am 09.03.2015 vorgelegten Entwurfsskizzen.
4. Auf dieser Planung beruht auch die
vorläufige Kostenschätzung, welche im Ausschuss am 04.05.2015 vorgestellt wurde.
In dieser Sitzung wurde der Ausschuss vollumfänglich über den aktuellen
Planungsstand informiert. Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz
hat in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass der Landkreis Miltenberg
sich für das vorgeschlagene Grundstück in Bürgstadt eine Kaufoption zur
Umsetzung im Frühjahr 2016 sichert. Die Frage der erforderlichen Größe, der
Ausstattung und weiteren Rahmenparameter soll von der Verwaltung für die
nächste Ausschusssitzung am 13.07.2015 zur (vorberatenden) Entscheidung
vorbereitet werden. Hierzu sollen verschiedene Varianten dargestellt werden. Um
eine breitere Entscheidungsgrundlage zu erlangen, findet am 27.05.2015 eine
Exkursion zu drei unterschiedlich ausgestalteten Wertstoffhöfen statt
(Lkrs.TBB, WÜ und SW), da der Kostenrahmen für den 3. Wertstoffhof entscheidend
von der Ausstattung und Qualität des Wertstoffes abhängt. Ebenso kann im Rahmen
der Exkursion festgelegt werden, welche weiteren Varianten auch in Hinblick auf
die gewonnenen Eindrücke am 13.07.2015 im Ausschuss explizit vorgestellt werden
sollen.
5. Die Verwaltung ermittelt derzeit die
laufenden Kosten. Im Moment ergeben sich aus Abschreibung, Verzinsung,
Personal- und Betriebskosten für den Standort Bürgstadt und dem Umgriff von
knapp 7000 m² mit unter Berücksichtigung der vorliegenden Entwurfsskizze ein geschätztes
Kostenvolumen von ~ 245.000 €/a.
6. Mit diesen Maßnahmen wollen wir für
den Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz die Grundlagen für eine
Fortsetzung des Projektes und die dafür weiter anstehenden Entscheidungen (auch
im Kreistag) in der nächsten Sitzung am 13.07.2015 schaffen.
Auf Basis des Beschlusses des Kreistags vom
20.10.2014 und auf Basis der bisherigen Beschlüsse im Ausschuss für Energie,
Natur- und Umweltschutz stehen nun folgende Schritte an:
a)
Festlegen
der Standards und der daraus resultierenden Größe für den Wertstoffhof durch
den Ausschuss;
b)
Erstellen
einer belastbaren Entwurfsplanung mit Kostenschätzung für Bau und Einrichtung
sowie einer Betriebskostenschätzung;
c)
Empfehlungsbeschluss
durch den Ausschuss und Entscheidung durch den Kreistag;
d)
Einleiten
eines Genehmigungsverfahrens und Vorbereiten der Ausschreibungen für Bau und
Einrichtung;
e)
Einstellen
der Kosten in den Müllhaushalt 2016 und Beschluss des Kreishaushaltes 2016
durch den Kreistag;
f)
Nach
Beschluss des Kreishaushaltes und Vorliegen der öffentlich-rechtlichen
Genehmigung Erwerb des Grundstückes und sofortige Ausschreibung;
g)
Bau,
Einrichtung und Inbetriebnahme.
Herr Röcklein ergänzt die Ausführungen anhand beiliegender Präsentation.
Kreisrat Weber führt aus, der Antrag sei nicht schlüssig. Es sei auf Antrag der SPD eine Grundsatzentscheidung für einen Wertstoffhof im Süden getroffen worden. Der Standort Bürgstadt sei ebenfalls gemeinsam einstimmig beschlossen worden. Der Bau eines Wertstoffhofs verursache Kosten, die jetzt auch getragen werden müssten.
Kreisrat Dr. Steidl merkt an, wenn damals bereits der Betrag von 2,3 Mio. Euro im Raum gestanden wäre, hätte man andere Möglichkeiten überprüfen können. Es sollte nur eine Ergänzung zu den großen bestehenden Wertstoffhöfen sein, jetzt plane man einen, der doppelt so groß sei.
Landrat Scherf erwidert, die Aussage von Kreisrat Dr. Steidl als Mitglied des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz, ein Wertstoffhof sei einfach eine planierte Fläche, auf die man ein paar Container stelle, sei sehr fragwürdig. Er sei bei allen einstimmigen Beschlüssen dabei gewesen und man hätte völlige Transparenz über den Planungsstand geschaffen.
Kreisrat Reinhard dankt für die Ausführungen. Dennoch ginge es um die Kosten, die Entscheidungsgrundlage gewesen seien. Man müsse diese noch einmal hinterfragen.
Kreisrat Ullmer trägt vor, er sei bis jetzt einverstanden gewesen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz sei die Kostenschätzung von 2,3 Mio. Euro ein Aufreger gewesen. In dieser Sitzung sei auch besprochen worden, dass bis zum nächsten Sitzungstermin am 13. Juli Varianten vorgestellt würden. Diese müssten dann behandelt werden.
Kreisrat Großkinsky empfindet den Sprung von 400.000 Euro auf 2,3 Mio. Euro nicht nachvollziehbar. Das Verfahren würde keiner kritisieren, sondern man übe nur Kritik an der Kostenmehrung. Der Gedanke einer privatwirtschaftlichen Trägerschaft solle auch ins Auge gefasst werden.
Kreisrat Dr. Fahn widerspricht der Aussage von Kreisrat Dr. Steidl, der neue Wertstoffhof solle nur eine Ergänzung zu Guggenberg sein.
Kreisrat Dotzel sagt, man wolle einen funktionierenden kostengünstigen Wertstoffhof im südlichen Landkreis. Es sei allerdings eine Fehlleistung, wenn man mit 400.000 Euro starte und bei 2,3 Mio. Euro lande. Weiterhin müsse man in Bezug auf die Kosten bei der Frage des Standortes offen bleiben.
Kreisrat Dr. Linduschka ist mit den vorgesehenen Schritten einverstanden.
Kreisrat Reinhard stimmt der Vorgehensweise zu.
Landrat Scherf erklärt, die Vorgehensweise wird wie beschrieben fortgesetzt.