Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Erfassung von Elektrokleingeräten;
über Depotcontainer, auf den Wertstoffhöfen, bei den mobilen Problemabfallsammlungen, beim Abrufsystem:
Anpassung des Sammelsystems des Landkreises an die seit Januar 2015 geltenden Gefahrgutvorschriften
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.03.2015 ENU/001/2015 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
erläutert, im
Januar seien neue Regeln der Gefahrgutvorschriften in Kraft getreten. Diese
betreffen insbesondere die sogenannten Hochleistungs- oder Lithiumbatterien,
die in den vergangenen Jahren Brände ausgelöst haben sollen.
In den letzten
Monaten habe sich diese Problematik überraschenderweise auch auf
Elektroaltgeräte mit Batterien und Akkus ausgedehnt.
Seit dem 5.
Februar 2015 wisse man nun durch eine Mitteilung des
Bundesverkehrsministeriums, dass das Umschütten von Elektroaltgeräten mit
Lithiumakkus nach den Gefahrgutvorschriften –ADR- verboten sei.
In den letzten
Monaten haben sich alle Verbände um eine Entschärfung dieser Vorschrift bemüht,
aber das Bundesverkehrsministerium habe dies unter Hinweis auf europäische Vorgaben
bisher abgelehnt, aber zugesagt, auf europäischer Ebene einen Vorstoß zu
machen.
Damit sei die
Erfassung von Elektroaltgeräten auf unseren Wertstoffhöfen und über unsere
bisher 21 Depotcontainerstandorte nicht ADR-konform. Nach den geltenden
Gefahrgutvorschriften seien wir nicht nur als Systemträger verantwortlich,
sondern auch als Verlader für den Weitertransport dieser Geräte zu den
Verwertungsanlagen.
Man bemühe sich,
diesem Missstand schnellstmöglich abzuhelfen und stehe sowohl in Kontakt mit
dem Verband VKU/VKS als auch den Partnerfirmen und anderen bayerischen
Kommunen. Im ersten Schritt wolle man eine Trennung der akkuhaltigen Geräte von
den restlichen Elektroaltgeräten
erreichen.
Dazu solle an
jedem Depotcontainerstandort und auf den Wertstoffhöfen ein zweiter Depotcontainer
aufgestellt werden, in welchen die Bürger dann die akkuhaltigen Geräte und alle
Geräte ohne Kabel einwerfen sollen. Durch ein geeignetes Erfassungssystem
mittels Umleerbehältern und Bigbags könne man dann die akkuhaltigen Geräte ohne
Umschütten verladen und als entsprechend gekennzeichnete Transporte zur
Verwertungsfirma transportieren.
Allerdings müsse
man über die Standorte mit den Gemeinden sprechen und für die Beschaffung
dieser Zweit-Depotcontainer benötige man die Haushaltsmittel, die ursprünglich
für die Erweiterung des Erfassungsnetzes eingeplant waren.
Auch beim
Abrufsystem und bei der Erfassung von Elektrokleingeräten über die Problemabfallsammlungen
werde man die Trennung einführen.
Größtes Problem
werde es sein, den Bürgern diese getrennte Erfassung der Elektroaltgeräte zu
vermitteln, aber man hoffe mit entsprechenden Informationen und Kennzeichnung
der Depotcontainer auf einen Erfolg.
Sollte sich die
Rechtslage wider Erwarten doch wieder ändern, seien die Investitionen für die
Zweit-Container nicht sinnlos. Diese Container werden so beschafft, dass sie
problemlos als „normale“ Depotcontainer mit Bodenklappen verwendet werden
könnten.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt diese Informationen zur Kenntnis.