Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erfassung von Elektrokleingeräten;
über Depotcontainer, auf den Wertstoffhöfen, bei den mobilen Problemabfallsammlungen, beim Abrufsystem:
Anpassung des Sammelsystems des Landkreises an die seit Januar 2015 geltenden Gefahrgutvorschriften

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.03.2015   ENU/001/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, im Januar seien neue Regeln der Gefahrgutvorschriften in Kraft getreten. Diese betreffen insbesondere die sogenannten Hochleistungs- oder Lithiumbatterien, die in den vergangenen Jahren Brände ausgelöst haben sollen.

 

In den letzten Monaten habe sich diese Problematik überraschenderweise auch auf Elektroaltgeräte mit Batterien und Akkus ausgedehnt.

 

Seit dem 5. Februar 2015 wisse man nun durch eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums, dass das Umschütten von Elektroaltgeräten mit Lithiumakkus nach den Gefahrgutvorschriften –ADR- verboten sei.

In den letzten Monaten haben sich alle Verbände um eine Entschärfung dieser Vorschrift bemüht, aber das Bundesverkehrsministerium habe dies unter Hinweis auf europäische Vorgaben bisher abgelehnt, aber zugesagt, auf europäischer Ebene einen Vorstoß zu machen.

 

Damit sei die Erfassung von Elektroaltgeräten auf unseren Wertstoffhöfen und über unsere bisher 21 Depotcontainerstandorte nicht ADR-konform. Nach den geltenden Gefahrgutvorschriften seien wir nicht nur als Systemträger verantwortlich, sondern auch als Verlader für den Weitertransport dieser Geräte zu den Verwertungsanlagen.

 

Man bemühe sich, diesem Missstand schnellstmöglich abzuhelfen und stehe sowohl in Kontakt mit dem Verband VKU/VKS als auch den Partnerfirmen und anderen bayerischen Kommunen. Im ersten Schritt wolle man eine Trennung der akkuhaltigen Geräte von den restlichen  Elektroaltgeräten erreichen.

Dazu solle an jedem Depotcontainerstandort und auf den Wertstoffhöfen ein zweiter Depotcontainer aufgestellt werden, in welchen die Bürger dann die akkuhaltigen Geräte und alle Geräte ohne Kabel einwerfen sollen. Durch ein geeignetes Erfassungssystem mittels Umleerbehältern und Bigbags könne man dann die akkuhaltigen Geräte ohne Umschütten verladen und als entsprechend gekennzeichnete Transporte zur Verwertungsfirma transportieren.

 

Allerdings müsse man über die Standorte mit den Gemeinden sprechen und für die Beschaffung dieser Zweit-Depotcontainer benötige man die Haushaltsmittel, die ursprünglich für die Erweiterung des Erfassungsnetzes eingeplant waren.

 

Auch beim Abrufsystem und bei der Erfassung von Elektrokleingeräten über die Problemabfallsammlungen werde man die Trennung einführen.

 

Größtes Problem werde es sein, den Bürgern diese getrennte Erfassung der Elektroaltgeräte zu vermitteln, aber man hoffe mit entsprechenden Informationen und Kennzeichnung der Depotcontainer auf einen Erfolg.

 

Sollte sich die Rechtslage wider Erwarten doch wieder ändern, seien die Investitionen für die Zweit-Container nicht sinnlos. Diese Container werden so beschafft, dass sie problemlos als „normale“ Depotcontainer mit Bodenklappen verwendet werden könnten.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt diese Informationen zur Kenntnis.

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