Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Klärschlammdeponie Schippach:
Anfrage des Kreisrates Dr. Heinz Kaiser wegen Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße Rück-Mechenhard
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.03.2014 NU/001/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Heim
erläutert, in der Kreisausschusssitzung
am 09.12.2013 erkundigte sich Herr Dr. Kaiser danach, ob der Landkreis
Miltenberg seinen Verpflichtungen den Kommunen gegenüber zur Unterhaltung der
Gemeindeverbindungsstraße Schippach-Mechenhard nachgekommen ist.
Hierzu sei zu sagen, dass es eine
Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Elsenfeld und dem Landkreis Miltenberg vom
24./30.11.1983 gab, mit welcher der Markt Elsenfeld die Unterhaltung der
Gemeindeverbindungsstraße Schippach-Mechenhard (Mechenharder Straße) von km 0,000
(Einmündung in die Kr MIL 34) bis km 1,350 (Gemarkungsgrenze
Schippach-Mechenhard) an den Landkreis Miltenberg übertragen hat (§ 1 Abs. 1
der Zweckvereinbarung). Die Unterhaltungsaufgaben waren in § 1 Abs. 2 der
Zweckvereinbarung definiert und wurden vom Landkreis Miltenberg auch erfüllt.
So wurden insbesondere Ausbesserungsarbeiten und regelmäßig die Kosten für den
auf den Streckenabschnitt entfallenden Winterdienst übernommen.
Nach Beendigung der Arbeiten zur Aufbringung
der Oberflächenabdichtung auf der Deponie Schippach wurde im Sommer 2007 der
Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße
Schippach-Mechenhard im Bereich km 0,000 (Einmündung in die Kr MIL 34) bis km
1,350 (Gemarkungsgrenze Schippach-Mechenhard) einvernehmlich zwischen dem Markt
Elsenfeld und dem Landkreis Miltenberg festgelegt. Außerdem ergaben
Verhandlungen mit dem Markt Elsenfeld, dass der Markt Elsenfeld gegen Zahlung
von 120.000,00 € durch den Landkreis Miltenberg die Sanierungsverpflichtung des
Landkreises ablöst und die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der
Gemeindeverbindungsstraße im festgelegten Bereich spätestens im Jahr 2009 auf
eigene Rechnung und in eigener Verantwortung übernimmt.
Die Zweckvereinbarung zwischen dem Markt
Elsenfeld und dem Landkreis Miltenberg vom 24./30.11.1983 über den Unterhalt
der Gemeindeverbindungsstraße Schippach-Mechenhard wurde zum 31.12.2007
gekündigt.
Das vorgenannte Vorgehen war vom Ausschuss
für Natur- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 02.10.2007 einstimmig
beschlossen und in einer Vereinbarung zwischen dem Markt Elsenfeld und dem
Landkreis Miltenberg vom 16./27.11.2007 fixiert worden. Die Auszahlung des
Betrages von 120.000,00 € an den Markt Elsenfeld erfolgte zum 31.01.2008.
Verhandlungen mit der Stadt Erlenbach über die Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße Schippach-Mechenhard wurden nicht geführt, da zum einen der Anlieferverkehr zur Deponie Schippach über den Markt Elsenfeld erfolgte und zum anderen nie eine vergleichbare Vereinbarung über den Straßenunterhalt mit der Stadt Erlenbach vorhanden war.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nimmt ihre Ausführungen zur Kenntnis.