Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Main-Limes-Realschule Obernburg - Erweiterung, Umbau und Generalinstandsetzung;
Sachstand und Information über Oberflächenmaterialien

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2013   BA/003/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik gibt folgende Erklärung zu den Oberflächenmaterialien im Zuge der Erweiterung, des Umbaus und der Generalinstandsetzung an der Main-Limes-Realschule Obernburg:

 

In der Bauausschusssitzung vom 29.04.2013 wurde der UB 5 beauftragt, die Oberflächenmaterialen, die bei der Realschule in Obernburg zum Einsatz kommen sollen, darzustellen. Für die Hauptbereiche Klassenräume, Verwaltung, Flure und Treppenhäuser und für die Fassade stehen die Materialien im Wesentlichen fest. Die Materialien wurden mit der Schule in mehreren Sitzungen abgestimmt. Materialproben stehen in der Sitzung zur Verfügung.

Es kommen folgende Materialien zur Anwendung:

 

Fläche

Material
Detailangaben Farbe, Oberfläche etc.

Fläche ca.

Einh.

Außenbekleidungen

Außenwandbekleidungen außen

Vollwärmeschutz, Mineralwolledämmung
WLG 035, d= 20cm, verputzt, U= 0,15 W/(m²K)

1.340,0

Fensterrahmen und
Pfosten-Riegelfassaden

Aluminium pulverbeschichtet, Farbton RAL 7030 (steingrau)

1.280,0

Glasflächen

Dreifachverglasung Ug= 0,6 W/(m²K), Lichtdurchlässigkeit TL=59-71%

Raffstores, außen
(Ost-, Südseite)

Aluminium, Schienenführung, randgebördelt, Tagelicht-Transportelement, Farbton grau

450,0

Blendschutz, innen
(West-, Nordseite)

- offen -

360,0

Verdunkelungsanlagen innen Fachräume

80,0

Wandbekleidungen

Flure und Treppenhäuser

Innenputz beschichtet/Beton materialsichtig

3.410,0

Klassenräume, Verwaltung

Innenputz beschichtet hell (weiß, altweiß) keine 2 Komponentenbeschichtungen
Waschbecken Fliesenspiegel weiß, 10/10

in vor enthalten

Sitznischen/
Aufenthaltszonen

Innenputz, Anstrichsystem: farblich abgesetzt passend zum Bodenbelag grau

in vor enthalten

Innentüren

Flure und Treppenhäuser

Aluminium pulverbeschichtet, Farbton RAL 7030 (steingrau)

420,0

Klassenräume, Verwaltung

Türblatt vollwandig, HPL-beschichtet, altweiß
Stahlzargen gestrichen oder pulverbesch. grau

140,0

St.

Tür- und Fenstergriffe

Edelstahl gebürstet, FSB Modell 1045

Bodenbeläge

Flure, Halle, Hauswirtschaft

Steinzeugfliesen hellgrau meliert,
Sockelfliesen

1.490,0

Treppen Bestand

Naturstein aufbereitet

Treppen neu

Steinzeugfliesen hellgrau meliert,
Sockelfliesen

390,0

Klassenräume

PVC, DIN 649, durchgefärbt, homogenes Material
Sockel: Hartholz grau lackiert

3.630,0

Werkräume

Asphaltplatten anthrazit

190,0

Fensterbänke

Naturstein Muschelkalk grau

460,0

m

Treppengeländer

Stahl Bestand neuer Anstrich, Holzhandlauf,
Brüstungsbretter Holz aufbereitet

Deckenbekleidungen

Klassenräume

Akustikplatten in Rasterdecke mit Lochbild Sternbild 3 (αw = 0,70), an Tafelwand ca. 2,0m Beton materialsichtig

5.340,0

Flurbereiche/Treppenhäuser

Akustikplatten in Rasterdecke mit Lochbild Sternbild 3 αw = 0,70, z.T. Beton materialsichtig

in vor enthalten

Verwaltung

Akustikplatten in Rasterdecke mit Lochbild Sternbild 3 αw = 0,70,

in vor enthalten

 

Bezüglich der Wahl des Bodenmaterials standen im Kostenrahmen für die Hauptfläche zwei Materialen zur Diskussion. Als Vorschlag von Architekten und Unternehmensbereich 5 sollte Linoleum in verschiedenen Farbtönungen, dezent marmoriert, verwendet werden.

Im Rahmen einer Besichtigung der Realschule in Großostheim wünschte sich die Schule einen Bodenbelag, der nicht meliert sein sollte. Der Schule wurden im Nachgang verschiedene Mustersammlungen übergeben. Es stellte sich heraus, dass ein nicht aufgeschäumtes Polyvinylchlorid-Material (PVC) am Weitesten den Vorstellungen der Schule entsprach. Das Material wurde dann im Hinblick auf seine Umwelteigenschaften, der Dauerhaftigkeit und der Folgekosten durch das Kreisbauamt mit dem Linoleum verglichen.

 

 

Umwelteigenschaften:

Für die Umwelteigenschaften und die Nachhaltigkeit wurde dabei auf den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ zurückgegriffen. Als Vergleichsebenen wurden die Indikatoren der Wirkbilanz, der Primärenergiebedarf und die Wassernutzung herangezogen:

 

 

 

Quelle: www.nachhaltigesbauen.de

 

Bezüglich der meisten Indikatoren der Wirkbilanz, dem Energieverbrauch und der Wassernutzung weisen die beiden Materialien keine gravierenden Unterschiede auf. Während der Linoleum-Boden ein Potential zum Abbau des Treibhauseffektes aufweist, fördert der PVC-Boden den Treibhauseffekt geringfügig. Im Vergleich zu den sonstigen Baustoffen, hier vor allem Beton und Aluminium, ist der Wert für die Gesamtfläche des Bodenbelags eher gering.

 

Dauerhaftigkeit:

Sowohl Linoleum als auch PVC sind mit einer Lebensdauer von 20 Jahren im Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ aufgeführt. Während der Linoleumbelag neben der Unterhaltsreinigung einmal im Jahr grundgereinigt und anschließend neu eingepflegt werden muss, ist dies für PVC, nach Angaben der Hersteller, überhaupt nicht und nach Angaben von Fachfirmen erst nach 3 - 5 Jahren erforderlich.

 

Weichmacher/Flüchtige Stoffverbindungen:

Die Nachfrage bei einem führenden Hersteller von PVC ergab, dass alle PVC-Beläge frei von Phthalaten sind. Wesentlich ist bei den Bodenbelägen aber auch, der hier nicht betrachtete Anteil an flüchtigen Mitteln im Kleber.

 

Sonstige Parameter (Herstellerinformation):

Brandverhalten:                      identisch

Rutschfestigkeit:                    identisch

Chemikalienbeständigkeit:     identisch

Resteindruck:                         0,03 (PVC) / 0,15 Linoleum

 

Kosten:

Die Verlegung von Linoleum und PVC ist nahezu identisch. Insofern basieren Kostenunterschiede im Wesentlichen auf dem Materialpreis. Dieser differiert bei den angefragten Lieferanten um wenige Euro je Quadratmeter.

 

Die Folgekosten sind in den ersten Jahren bei Linoleum höher als bei PVC, gleichen sich jedoch mit der Zeit ebenfalls an.

Der UB 5 wird sich, aufgrund des Vergleichs der beiden Materialien, nach dem Wunsch der Schule richten und PVC zur Ausschreibung bringen.

Für künftige Planungen wird die Bearbeitung der Umwelteigenschaften der zu verwendenden Materialien, im Rahmen der Leistungsbilder der Freiberufler und Berater, zu verankern sein.

 

Herr Stendel und Herr Ripperger, Architekturbüro Stendel, erläutern die Oberflächenmaterialien anhand beiliegender Präsentation.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger zu der beabsichtigten Schließanlage erklärt Herr Wosnik, man sei noch dabei, ein Konzept zu arbeiten. Grundsätzlich sei die Einstellung so, dass wichtige Türen (Zugangstüren, Türen zu EDV-Räumen und Verwaltung) auf jeden Fall eine Transpondertechnik erhalten. Vorteil sei hier, dass ein Verlust eines Transponders relativ schnell neutralisiert werden könne und auch günstig sei. Klassenraumtüren und untergeordnete Türen (auch Schranktüren) werden wohl mit einer einheitlichen Schließung ausgestattet werden, so dass am Ende jeder Lehrer einen Transponder und einen Schlüssel habe und damit alle für ihn relevanten Bereiche betreten könne. Das bedeute grundsätzlich eine Minimierung des Aufwands für den Lehrer, aber eben auch eine Minimierung des technischen Aufwandes für die Transpondertechnik.

 

Kreisrat Bein fragt wie die Ausschreibung in Bezug auf OWA Akustikdecken erfolgt sei. Herr Wosnik antwortet, es werde nicht produktspezifisch ausgeschrieben, man vergleiche gleichwertige Produkte und Preise. Wenn es gleichwertig und günstiger sei, müsse man sich auch für das günstigere Produkt entscheiden. Dies sei grundsätzlich so.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger fragt nach der geplanten Farbgebung der Klassenräume. Herr Wosnik beantwortet ihre Frage, man werde sich vorwiegend in einem leicht gedeckten Weiß aufhalten. Eventuell werde es zusätzlich wegen Schmutzanfälligkeit eine abgesetzte Blende bis zu einer Höhe von ca. 1,10 m geben, so dass man den oberen und unteren Bereich optisch voneinander trenne. So könne man auch einmal im Rahmen eines Sanierungsanstriches einfach nur den unteren Teil streichen. Man werde nur Materialien verwenden, die man selbst warten könne, also werde keine 2k-Wandbeschichtung erfolgen. Die Erfahrungen aus dem Schulzentrum Elsenfeld haben gezeigt, dass es zwar sehr schön sei, aber wenn Risse auftreten, müsse man beispielsweise die ganze Wand neu streichen.

 

Kreisrätin Becker wundert sich, wie sehr man PVC schön reden könne. Sie bilde sich ein, man habe schon vor 18 Jahren im Kreistag darüber diskutiert, dass in öffentlichen Gebäuden kein PVC verwendet werde. Auch gehe es um die Entsorgung des PVC, vielleicht könne man es danach als Deponieabdeckung verwenden. Es sei krebserregend, und wie man beim Hersteller nachfragen könne, ob sein Bodenbelag giftig sei – da frage man doch bei einer Verbraucherschutzbehörde. Bereits vor 20 Jahren sei es für Wohnhäuser Standard gewesen, Linoleum zu bevorzugen. Es sei ein falsches Signal nach außen, nur weil die Schule ein bestimmtes Muster wolle. Auch Linoleum gebe es in allen Farben und Schattierungen.

 

Herr Wosnik entgegnet, wenn man eine Lebenszyklusbetrachtung mache, werde durchgerechnet, wie viel Energie im Baustoff stecke und an welchen Punkten werde diese eingesetzt. Darin sei sowohl die Energie enthalten, die man benötige um Vorstoffe herzustellen, als auch diese, die man benötige, um den Baustoff auf die Baustelle zu bringen, zu verarbeiten, zu warten und reinigen, ebenso wieder auszubauen und zu deponieren bzw. zu verbrennen. Nach heutigem Stand der Technik werden diese Stoffe wohl in der energetischen Verbrennung landen.

Natürlich sei PVC nicht undiskutiert, deshalb habe man sich auch entschlossen, in dieses Thema einzusteigen und zu schauen, was wirklich dran sei. Es habe einmal eine Diskussion in den Gremien gegeben, aber man habe keinen Beschluss gefunden, der PVC-Material ausschließen würde. Im Krankenhausbau, in Kindertagesstätten und ähnlichem finde man mannigfache Beispiele, dass PVC eingebaut werden, wenn sie den bauaufsichtlichen Bestimmungen entsprechen, also einen Zulassungsbescheid haben. Und den haben diese eingebauten Produkte. Man habe sich sowohl auf die allgemein verfügbaren Informationen aus dem Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ als auch zusätzlich auf Herstellerangaben und Verarbeiterangaben bezogen. Wenn Kreisrätin Becker sage, PVC sei krebserregend, brauche er erst einmal eine objektive Beschreibung, wo dies stehe. Wenn er eine Bescheinigung vom Hersteller bekomme, dass dessen PVC ein Zertifikat habe und keine (oder unterhalb der zulässigen Grenzwerte) Zuschlagsstoffe, die unter dem Verdacht stehen, krebserregend zu sein, dann könne er nicht begründet sagen, dass ein Risiko davon ausgehe. Letztendlich sei nach Einbau ein Nachweis auch schwierig. Ein wesentlicher Punkt sei auch die Verarbeitung, welcher Klebstoff werde verwendet. Er habe fachlich keinen Grund zu sagen, dass PVC gesundheitsschädlicher sei als Linoleum. Ferner habe auch die Schule erklärt sich zu bewegen, wenn eine solche Diskussion aufkomme.

 

Kreisrat Schmedding bemerkt, Herr Wosnik habe dies gut erklärt und er sei damit einverstanden, wenn es der Wunsch der Schule sei.

 

Kreisrat Reinhard bittet darum, es zu vermeiden von gesundheitsschädlich zu sprechen, man setze Materialien ein, die geprüft und genehmigt seien und 18 Jahre in der Technik voran, somit heute ganz normal.

 

Kreisrat Demel erklärt sich in Richtung Kreisrat Reinhard und fügt hinzu, wenn man auf Linoleum übergehen könne, könne man sich diese Diskussion ersparen.

 

Landrat Schwing weist darauf hin, entscheidend sei doch, ob das Produkt die Voraussetzungen erfüllt und es gesundheitlich unbedenklich ist. Beides kann man hier ganz klar und nachweislich verantworten. Dadurch sei klar, dass man es einsetzen könne. Er sehe daher hier keine Notwendigkeit, krampfhaft auf ein anderes Produkt auszuweichen und von vorneherein den Teufel an die Wand zu malen. Vor 20 Jahren habe es ganz andere Produkte und Vorgaben gegeben.

 

Nachdem Kreisrätin Becker ein „Hauptsache billig“ in den Raum geworfen hat, meldet sich Kreisrätin Dolzer-Lausberger, sie finde diese Äußerung unverschämt. Wenn man der Diskussion gefolgt sei, habe man feststellen können, dass es kaum Kostenunterschiede zwischen den Produkten gebe. So wirke es extrem negativ nach außen, wenn man solche Formulierungen benutze, das halte sie für nicht in Ordnung.

 

Kreisrätin Becker entgegnet, dass Polyvinylchlorid krebserregend sei, könne man in jedem Chemieanfängerbuch lesen, sie gehe davon nicht ab. Sie werde auch, wenn es der „Landkreisschreiber“ nicht bringe, selbst an die Presse gehen.

 

Landrat Schwing antwortet sofort, er verstehe langsam keinen Spaß mehr. Herr Zang sei nicht der Landkreisschreiber, sondern er vertrete im Gremium offiziell die Presse. Herr Zang sei freier Journalist, schreibe für das Landratsamt oft genauso wie auch für das MainEcho. Was sie nun tue, habe mit vernünftiger Politik nichts mehr zu tun. Das sei Stimmungsmache.

Er nennt als Beispiel, man habe in diesem Ausschuss über die IZBB-Maßnahme – die Außenfassade am Gymnasium Miltenberg diskutiert. Architekt Wolf habe damals vorgeschlagen, statt Putz eine Fassade aus verrostetem Stahl zu machen. Damals sei Kreisrätin Becker sofort aufgestanden und dagegen gewesen, als Gründe habe sie Kinderarbeit und weiteres genannt, obwohl sie nicht gewusst habe, wo das Material überhaupt herkomme. Sie habe es so weit gebracht, dass dieses Thema mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden sei. Später sei die Firma „Druckwerk“ in der Nähe eingeweiht worden, in genau dieser Fassade. Teilweise seien dann dieselben Kreisräte, die vorher von ihr verunsichert worden seien, daraufhin gekommen und haben gemeint, das wäre doch etwas für uns gewesen, dies sei innovativ. Soweit könne man so etwas aufbringen.

In der Kommunalpolitik halte er so etwas für unterste Schublade. Mit Sachpolitik habe dies nichts mehr zu tun. Kreisrätin Becker sei nicht einmal zu jeder Sitzung anwesend, verfolge die Sitzungen meist nicht hellwach und dann höre man solche Äußerungen. Er akzeptiere so etwas nicht. Und wenn es dann noch um Dritte gehe, die dafür nichts können, bekomme sie es langsam mit ihm zu tun. Die Äußerung sei unmöglich gewesen und sie sollte sich bei Herrn Zang entschuldigen.

 

Kreisrat Schüßler erklärt, Kreisrätin Becker habe insofern recht, dass Weichmacher in PVC enthalten seien und vor 18-20 Jahren habe man auch diese Diskussion geführt. Dann habe man aber festgestellt: Wenn ein Mensch jeden Tag drei Pfund in Frischhaltefolie verpackten Käse esse und dies 100 Jahre lang, dann könne er eventuell an Krebs erkranken. Dies sei die damalige Aussage eines Presseberichtes gewesen, den er sich gut gemerkt habe.

 

Herr Dittrich fügt hinzu, bis zum Jahre 2002 seien Weichmacher zur Herstellung von PVC verwendet worden, die in der Vermutung standen, krebserregend zu sein. Seit 2002 werden diese Weichmacher nicht mehr eingesetzt, sondern nur solche, die gesundheitlich absolut unbedenklich seien. Er nennt weiterhin als Beispiel, in den 90er Jahren habe man Formaldehyd in Spanplatten gehabt – heute sage niemand mehr, man dürfe keine Spanplatten einbauen, weil sie krebserregend seien. Formaldehyd sei durch einen anderen Stoff ersetzt worden und man nutze Spanplatten nach wie vor. Man habe weiterhin bis 1986 Asbest in Zementplatten gehabt, seitdem nicht mehr und man kann heute unbedenklich Zementplatten nutzen. Dies alles gilt auch für PVC, das Institut für Bautechnik habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. PVC sei der am meisten überprüfte Boden, er habe nur von früher ein schlechtes Image. Dabei habe er nichts mehr mit dem Boden zu tun, der vor 2002 eingebaut worden sei, es sei ein komplett anderer Belag.

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen mehrheitlich zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

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