Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Beschluss: Haushaltsentwurf 2013 für das Sachgebiet: Kinder, Jugend und Familie
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2012 JHA/002/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing führte aus:
Nichts ist beständiger als der Wandel - Es mag sein, dass dieser Satz für viele Bereiche des täglichen Lebens eine Binsenweisheit darstellt. Bei der Mode zum Beispiel wird dies schnell deutlich, denn das, was gestern „topp modern“, „in“ oder „cool“ war, ist heute schnell altmodisch, „out“ oder „megapeinlich“, um in ein paar Jahren mit leicht veränderten Nuancen wieder zum Kassenfüller zu werden, egal ob als absolute Neuheit oder als „Retro-look“.
Für die Jugendhilfe, und darum geht es, wenn wir gleich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 betrachten, ist dies zum Glück ganz anders.
Für die Jugendhilfe bedeutet dieser beständige Wandel, dass seit Jahren eine zielgerichtete Veränderung stattfindet, die nicht immer geradlinig, so doch aber stetig, in eine bestimmte Richtung weist.
Bei der Jugendhilfe geht es darum, den Rechtsanspruch eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, wie er in § 1 SGB VIII normiert ist, zu verwirklichen. In diesem zentralen Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes heißt es weiter: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“.
Ziel ist also nicht eine „öffentliche Erziehung“, sondern eine Erziehung in Verantwortung der Eltern mit der Garantenpflicht durch das Jugendamt und der Unterstützung durch die Gemeinschaft.
Durch neue gesetzliche Bestimmungen wie z. B. das Bundeskinderschutzgesetz, durch den Einschub von zusätzlichen Paragraphen in das SGB VIII wie z. b. zum § 8 der § 8a und jetzt der § 8b, wird eine Professionalisierung der Jugendhilfe und eine Vereinheitlichung angestrebt, indem Hilfen und Vorgehensweisen konkretisiert und standardisiert werden.
Dabei geht es um den Schutz der Kinder, um Unterstützung und Bildung der Eltern, Begegnung neuer Gefahren wie z. B. durch Smartphones und Cybermobbing sowie um die Priorisierung von Frühen Hilfen
– früh im Sinne von Hilfen in einer frühen Lebensphase, - Stichwort Familienhebammen -
– früh aber auch im Sinne von frühzeitig bei 14 oder 16-jährigen, bevor negative Einwirkungen sich ausgebreitet und verfestigt haben und die Jugendhilfe als „Reparaturbetrieb“ der Entwicklung stets hinterher laufen muss.
Diese qualitativen Verbesserungen finden auf verschiedenen Ebenen statt:
1. auf der Ebene der Strukturqualität, indem Personal, Büros, Fortbildungen, Dienstwagen, Gelder für Jugendhilfemaßnahmen usw. im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
2. auf der Ebene der Prozessqualität, indem Abläufe beschrieben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen geklärt und Standards umgesetzt werden
3. bei der Ergebnisqualität, indem wir genau hinschauen, was konkret wirkt und was durch unseren Mitteleinsatz für die Betroffenen heraus kommt.
Für uns als Landkreis bedeutet das konkret:
- Die Strukturqualität müssen wir finanzieren,
- die Prozessqualität organisieren
- und die Ergebnisqualität müssen wir sicherstellen.
Während das Jugendamt für die Prozessqualität und die Ergebnisqualität zuständig ist und verantwortlich zeichnet, muss die Politik die Strukturqualität sicherstellen. Und damit sind wir wieder beim Geld, beim Haushaltsentwurf der Jugendhilfe:
Als Zuschussbedarf für 2013 sind 6.219.430 € veranschlagt. Das sind zwar rund 140.000 € oder 2,23 % weniger als im Ansatz 2012, aber im rechnerischen Endergebnis liegen wir um 373.000 € oder 6,39 % über dem voraussichtlichen Endergebnis von 2012.
Berücksichtigt man aber den
eingangs erwähnten Wandel und die damit verbundenen Neuerungen, befinden wir
uns mit unserm Haushaltsentwurf auf einem guten Weg. Oder, um das Thema der
bundesweiten Aktionswoche der Jugendämter von 2013 vorweg zu nehmen: Es ist
das, was uns die Kinder wert sind.
Zu den Einzelheiten machte Herr Winkler genauere
Ausführungen:
Im Jahr 2012 wird das Sachgebiet Kinder,
Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 7.092.782 € und Einnahmen
von voraussichtlich 1.247.756 € mit einem Zuschussbedarf von ca. 5.846.026 €
abschließen.
Für das Jahr 2013 werden Ausgaben von 7.548.000
€ und Einnahmen von 1.328.570 € veranschlagt.
Das ergibt einen geplanten Zuschussbedarf von
6.219.430 € und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis
2012 eine Steigerung um 6,39 % oder 373.404 €; zum Ansatz von 2012 jedoch eine
Zuschussminderung von 2,23 % oder 141.704 €.
Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der
Ist-Zahlen vom 31.07.2012, hochgerechnet auf das voraussichtliche
Jahresergebnis 2012, erstellt. Weiter wurden aktuelle Entwicklungen und
geplante Veränderungen mit berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die
Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, sind dem vorgelegten Entwurf
sowie den Erläuterungen zu entnehmen.
Kreisrätin Münzel hinterfragte, ob das große Thema Inklusion
berücksichtigt sei und was hier auf den Landkreis zukommen könne.
Herr Winkler antwortete, das Thema Inklusion
sei – sofern es um die Schule ginge – auch vorrangig Aufgabe der Schule. Die
Jugendhilfe könne den speziellen schulischen Bedarf nicht auffangen. Gefordert
sei die Jugendhilfe dann, wenn die Eltern einfordern, dass ein Kind inklusiv
beschult werde: mit der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. In diesem
Rahmen biete man ambulante Maßnahmen nach §35a an und habe 135.000 € eingeplant
(2012) und 190.000 € für 2013, wobei er hier momentan ein wenig zweifele, denn
er gehe auch nach Absprache mit dem Kämmerer von einer Steigung aus. Man werde
genau aufpassen bei den eigenen Aufgaben zu bleiben. Allerdings sei man durch
Rechtsanspruch verpflichtet Hilfe zu leisten – egal welche Beträge vorgesehen
seien.
Landrat Schwing fügte hinzu, man sei als
Schulträger auch in anderen Bereichen gefordert. Man müsse auch den Freistaat
Bayern in die Pflicht nehmen. Hier sei auch der Staat gefordert, dabei sei man
sich unter den Komm. Spitzenverbänden einig.
Kreisrätin Tulke merkte an, das Jugendamt sei
gut aufgestellt und leiste gute Arbeit. Sie dankte für die Offenheit, die
Vernetzung und andere Gremien und Maßnahmen. Auch die Diskussion um JaS habe
sich gelohnt, wenn die Arbeit nun fruchte.
Landrat Schwing dankte ihr für das Lob und
sie habe recht, man habe lange und kontrovers diskutiert, aber dies zeige
wieder, wie wichtig Diskussionen seien. Natürlich mache die JaS Arbeit, sei
aber richtig angesiedelt. Er sei auch glücklich damit, es sei ein Riesenschritt
nach vorne, und mit Herrn Adams habe man den richtigen Mann gefunden. Inhalte
seien auch entscheidend, nicht immer nur Zahlen, auch wenn es finanzierbar sein
müsse. Man müsse in den nächsten Jahren eigentlich das Defizit rückbilden.
Auf Rückfrage von Kreisrat Andre zur
Beteiligung der Kommunen erklärte Herr Adams, dass bis auf Kleinheubach, das
eine eigene Lösung habe, alle Kommunen beteiligt seien.
Der Ausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der
Haushaltsansatz 2013 für das Sachgebiet: Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt)
mit einem Volumen bei den Ausgaben von 7.548.000 € sowie mit Einnahmen von
1.328.570 €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2013 in Höhe von 6.219.430 €,
wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.