Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Netzwerkbezogenes Kinderschutzkonzept der koordinierenden Kinderschutzstelle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2012 JHA/002/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Dr. Dittmeier erläuterte:
Für den Beschluss zur Schaffung der Koordinierenden Kinderschutzstelle,
KoKi, im Landkreis Miltenberg wurde ein Grundkonzept erarbeitet, welches dem
Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 13.10.2008 vorgestellt und mit dem eine
Empfehlung für den Kreistag zur Schaffung der neuen Stelle beschlossen wurde.
Mit Bekanntmachung der endgültigen Förderrichtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Jahr
2011 wurde deutlich, dass das Grundkonzept der Überarbeitung bedarf, um den
gestellten Anforderungen nachzukommen.
Inhaltlich soll die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: – Ausgangslage:
strukturierte Darstellung bestehender Angebote Früher Hilfen, sowie nicht
gedeckter Bedarf; – Zielsetzung; – Zielerreichung: Umsetzung und Methodik; –
organisatorische Eingliederung der Koordinierenden Kinderschutzstelle im
Jugendamt; – Räumlichkeiten der Koordinieren-den Kinderschutzstelle; –
Erreichbarkeit/Vertretungsregelungen; – Schnittstellenmanagement zu anderen
Fachbereichen innerhalb des Jugendamtes; insbesondere Definition der
Schnittstelle zu der für die Er-füllung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII
zuständigen Stelle; – regionale politische Beschlussfassung;
- Planung hinsichtlich der Weiterentwicklung und Fortschreibung der
Konzeption; – Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
Vorgehensweise zur Veröffentlichung:
Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption wurde den teilnehmenden
Netzwerkpartnern aus dem Arbeitskreis Frühkindliche Prävention zur Begutachtung
vorgelegt. Der AK setzt sich aus folgenden Vertretern von
Berufsgruppen/Institutionen zusammen: Hausärztin/Ärztenetz Untermain,
Pädiaterin, Gynäkologin, Geburtsklinik Erlenbach, Hebammenkreisverband,
Erziehungs- und Schreibabyberatungsstelle, Schwangerenberatungsstellen
(Gesundheitsamt, Donum Vitae), Frühförderstellen (Lebenshilfe,
Blindeninstitut), Psychosoziale Beratungsstelle, Sozialpsychiatrischer Dienst
(AWO), Vertreterinnen Kindertageseinrichtungen (Evangelisch, Katholisch,
Kommunal), Frühe Hilfen (Caritas), Familienrichterin, Dienstellenleiter PI
Miltenberg.
Eventuelle Änderungswünsche wurden eingearbeitet, bevor die Konzeption
dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wurde. Alle relevanten Netzwerkpartner
wurden somit inhaltlich beteiligt und haben der Veröffentlichung ihre
Zustimmung erteilt.
Nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss sollen alle
Netzwerkpartner im Landkreis (u.a. Ärzte, Hebammen, Kliniken, Beratungsstellen,
Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen, Schulen, Polizei, Justiz) über die
netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption unterrichtet werden.
Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption kann nach ihrer
Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes unter http://www.landkreis-miltenberg.de/Gesundheit-Soziales/Kinder-Jugend/KoKi.aspx von allen
Netzwerkpartnern, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises,
eingesehen werden.
Die Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden
Kinderschutzstelle im Landkreis Miltenberg Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie liegt als Anlage bei.
Landrat Schwing ergänzte, die KoKi-Stellen
seien eine bayerische Idee. Herr Winkler fügte hinzu, ausschlaggebend für das
Zustandekommen seien mehrere Fälle von Kindstötungen gewesen und die
Feststellung, im Kinderschutz mehr tun zu müssen. Dabei hätten sich zwei
Richtungen herauskristallisiert. Die norddeutschen Länder haben über
Screeningverfahren (Gesundheitsamt, Kinderärzte, etc.) versucht den
Kinderschutz zu steigern, während Bayern, Baden-Württemberg, teilweise auch
Sachsen, begonnen haben, das Ganze vernetzt im Bereich der Jugendhilfe zu tun.
Der Freistaat Bayern habe damals ein Förderkonzept entwickeln lassen. Damals
sei die KoKi-Stelle entstanden. Das bayerische Modell sei mittlerweile ein
Bundesstandard geworden mit der Federführung im Jugendamtsbereich.
Es habe vorab ein Konzept zum Aufbau der
Stelle gegeben, dies sei notwendig für die Förderung, die dauerhaft laufen
solle. Der Freistaat beteilige sich nach wie vor an den Personalkosten zu ca.
40%. Dazu sei es aber formal für die Regierung von Unterfranken notwendig, dass
ein vom Jugendhilfeausschuss abgestimmtes Konzept vorgelegt werde.
Landrat Schwing erklärte, es freue ihn, dass
sich der Gedanke durchgesetzt habe.
Der Ausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
befürwortet die „Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden
Kinderschutzstelle im Landkreis Miltenberg Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie“.