Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Netzwerkbezogenes Kinderschutzkonzept der koordinierenden Kinderschutzstelle

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2012   JHA/002/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dr. Dittmeier erläuterte:

 

Für den Beschluss zur Schaffung der Koordinierenden Kinderschutzstelle, KoKi, im Landkreis Miltenberg wurde ein Grundkonzept erarbeitet, welches dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 13.10.2008 vorgestellt und mit dem eine Empfehlung für den Kreistag zur Schaffung der neuen Stelle beschlossen wurde.

Mit Bekanntmachung der endgültigen Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Jahr 2011 wurde deutlich, dass das Grundkonzept der Überarbeitung bedarf, um den gestellten Anforderungen nachzukommen.

Inhaltlich soll die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: – Ausgangslage: strukturierte Darstellung bestehender Angebote Früher Hilfen, sowie nicht gedeckter Bedarf; – Zielsetzung; – Zielerreichung: Umsetzung und Methodik; – organisatorische Eingliederung der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Jugendamt; – Räumlichkeiten der Koordinieren-den Kinderschutzstelle; – Erreichbarkeit/Vertretungsregelungen; – Schnittstellenmanagement zu anderen Fachbereichen innerhalb des Jugendamtes; insbesondere Definition der Schnittstelle zu der für die Er-füllung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII zuständigen Stelle; – regionale politische Beschlussfassung;

- Planung hinsichtlich der Weiterentwicklung und Fortschreibung der Konzeption; – Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.

 

Vorgehensweise zur Veröffentlichung:

Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption wurde den teilnehmenden Netzwerkpartnern aus dem Arbeitskreis Frühkindliche Prävention zur Begutachtung vorgelegt. Der AK setzt sich aus folgenden Vertretern von Berufsgruppen/Institutionen zusammen: Hausärztin/Ärztenetz Untermain, Pädiaterin, Gynäkologin, Geburtsklinik Erlenbach, Hebammenkreisverband, Erziehungs- und Schreibabyberatungsstelle, Schwangerenberatungsstellen (Gesundheitsamt, Donum Vitae), Frühförderstellen (Lebenshilfe, Blindeninstitut), Psychosoziale Beratungsstelle, Sozialpsychiatrischer Dienst (AWO), Vertreterinnen Kindertageseinrichtungen (Evangelisch, Katholisch, Kommunal), Frühe Hilfen (Caritas), Familienrichterin, Dienstellenleiter PI Miltenberg.

Eventuelle Änderungswünsche wurden eingearbeitet, bevor die Konzeption dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wurde. Alle relevanten Netzwerkpartner wurden somit inhaltlich beteiligt und haben der Veröffentlichung ihre Zustimmung erteilt.

 

Nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss sollen alle Netzwerkpartner im Landkreis (u.a. Ärzte, Hebammen, Kliniken, Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen, Schulen, Polizei, Justiz) über die netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption unterrichtet werden.

Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption kann nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes unter http://www.landkreis-miltenberg.de/Gesundheit-Soziales/Kinder-Jugend/KoKi.aspx von allen Netzwerkpartnern, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, eingesehen werden.

 

Die Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Landkreis Miltenberg Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie liegt als Anlage bei.

 

 

Landrat Schwing ergänzte, die KoKi-Stellen seien eine bayerische Idee. Herr Winkler fügte hinzu, ausschlaggebend für das Zustandekommen seien mehrere Fälle von Kindstötungen gewesen und die Feststellung, im Kinderschutz mehr tun zu müssen. Dabei hätten sich zwei Richtungen herauskristallisiert. Die norddeutschen Länder haben über Screeningverfahren (Gesundheitsamt, Kinderärzte, etc.) versucht den Kinderschutz zu steigern, während Bayern, Baden-Württemberg, teilweise auch Sachsen, begonnen haben, das Ganze vernetzt im Bereich der Jugendhilfe zu tun. Der Freistaat Bayern habe damals ein Förderkonzept entwickeln lassen. Damals sei die KoKi-Stelle entstanden. Das bayerische Modell sei mittlerweile ein Bundesstandard geworden mit der Federführung im Jugendamtsbereich.

Es habe vorab ein Konzept zum Aufbau der Stelle gegeben, dies sei notwendig für die Förderung, die dauerhaft laufen solle. Der Freistaat beteilige sich nach wie vor an den Personalkosten zu ca. 40%. Dazu sei es aber formal für die Regierung von Unterfranken notwendig, dass ein vom Jugendhilfeausschuss abgestimmtes Konzept vorgelegt werde.

 

Landrat Schwing erklärte, es freue ihn, dass sich der Gedanke durchgesetzt habe.

 

 

Der Ausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die „Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Landkreis Miltenberg Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie“.

 

 

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