Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Information: Antrag Kreisjugendring zur Jugendhilfeplanung "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2012   JHA/002/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erläuterte den Antrag des Kreisjugendrings vom 23.10.2012 zur Überarbeitung der Jugendhilfeplanung von 1998 des Teilplans „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Beantragt worden sei:

 

  • die Überarbeitung des Jugendhilfeplans „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ von 1998
  • die Prüfung, in wieweit die Empfehlungen der letzten Jahre umgesetzt wurden und ob der Plan noch den aktuellen Bedürfnissen der heutigen Jugend entspricht
  • das Thema als Tagesordnungspunkt im Jugendhilfeausschuss mit aufzunehmen.

 

Die Jugendhilfeplanung wurde in dieser Legislaturperiode für die notwendigsten Aufgaben nur auf „Sparflamme“ gefahren. Es wurden planerische Daten erhoben (Jugendgerichtshilfe, Hilfe zur Erziehung, Kinderbetreuung, …) und das Berichtswesen (JuBB) durchgeführt. Der beratende und begleitende Ausschuss wurde nicht konstituiert.

 

Die Stellenanteile für die Jugendhilfeplanung stehen aktuell nicht zur Verfügung. Frau Judith Appel leitet neben ihren eigentlichen Aufgaben derzeit zusätzlich kommissarisch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und ist damit mehr als ausgelastet. Außerdem stehen in der Jugendhilfeplanung vor der Überarbeitung von bestehenden Plänen Pflichtaufgaben wie die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes sowie des §79a SGB VIII zum Aufbau der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe an.

 

Landrat Schwing schlug vor, wegen des aktuellen vordringlichen Planungsbedarfes zuerst die neuen Planungsaufgaben anzugehen. Eine weitergehende Jugendhilfeplanung sollte dann 2014 im neuen Kreistag beschlossen, von einem ständigen beratenden Ausschuss begleitet und mit entsprechendem Planungspersonal ausgestattet vorangetrieben werden.

 

Frau Frieß erklärte, man habe den Auftrag durch die Delegierten der Herbstvollversammlung erhalten und weitergeleitet, leider sei beim schriftlichen Antrag der Teilplan 1 untergegangen, habe ihn aber im Kompaktpaket gesehen. Die vorgeschlagene Vorgehensweise sei aber akzeptabel, man habe es anstoßen wollen, damit es vorangehe.

 

Herr Helmut Platz, der für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zuständige Sachbearbeiter, brachte die Anfrage zur Umsetzung der Empfehlungen als Sachstandsbericht ein:

 

Fragestellung:

 

* welche Handlungsempfehlungen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sind verabschiedet worden?

* welche Empfehlungen sind umgesetzt worden?

* welche Empfehlungen sind nicht mehr relevant?

* welche Empfehlungen sind offen?

 

Ø  Handlungsempfehlung 1 – Erstellung einer Dokumentationsmappe

Die Empfehlung hat sich in Zeiten des Internets erübrigt – es gibt jederzeit Zugriff auf die vielfältigsten Maßnahmen und Projekte – zusätzlich gibt es ein sehr gutes Internetangebot der Suchtpräventionsstelle, das von Herrn Steger aktuell gepflegt wird

 

Ø  Handlungsempfehlung 2 – Bildung eines „Notfallarbeitskreises“

Ein solcher Arbeitskreis existiert  explizit nicht – durch die Schaffung vieler neuer Stellen – u.a. Koki, Fachstelle für Familienfragen, unterschiedlicher Spezialdienste im Jugendamt – v.a. aber durch die Einführung der JAS hat sich dieser Arbeitskreis aber sicherlich erübrigt

 

Ø  Handlungsempfehlung 3 – verstärkte Projekt- und Elternarbeit an Schulen

An allen Schulen gibt es mittlerweile Verantwortliche für die Prävention – v. a. Suchtprävention. Für den Bereich der Gymnasien und der Realschulen wurde ein Arbeitskreis unter Federführung der Suchtpräventionsstelle eingerichtet.

In Kooperation mit den JASlern und der kommunalen und präventiven Jugendarbeit finden regelmäßige Veranstaltungen und Projekte zur Prävention statt.

Die Suchtpräventionsstelle führt regelmäßig Projekte (u.a. Theaterreihen, Ausstellungen) an den Schulen im LK durch.

 

Ø  Handlungsempfehlung 4 – Sicherung der bestehenden Stellen im Bereich des §14

Für den Bereich der Kommunalen und präventiven Jugendarbeit wurden die Stellen im Bereich des §14 KJHG gesichert. Für die freien Träger muss dies geprüft werden.

Es ist grundsätzlich die Frage wer bzw. welche Institutionen unter heutigen Gesichtspunkten vom § 14 betroffen sind.

 

Ø  Handlungsempfehlung 5 – Sicherung der Stelle für Gesundheitsförderung im Gesundheitsamt

Die Stelle ist gesichert (Frau Hembt und Frau Meidel)

 

Ø  Handlungsempfehlung 6 – Sicherung der bestehenden Suchtpräventionsstelle

            Ist erfolgt  (Herr Steger)

 

Ø  Handlungsempfehlung 7 – Einrichtung eines Schülercafes

Die Handlungsempfehlung ist (noch) nicht umgesetzt worden! – Der Landkreis sieht sich nicht in der Verantwortung Einrichtungen mit überörtlichem Charakter selbst – und sei es auch in Kooperation mit kreisangehörigen Gemeinden – zu betreiben. Initiativen von freien Trägern erzielten keinen dauerhaften Erfolg. Die Notwendigkeit besteht sicherlich weiterhin, es gibt mittlerweile jedoch veränderte Rahmenbedingungen.

 

Ø  Handlungsempfehlung 8 – dauerhafte finanzielle Sicherung der Maßnahmen freier Träger

V. a. in den 2000 Jahren wurden die Fördermittel im Bereich der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes auf der Landesebene drastisch gekürzt. Die Umstellung der Förderung und der Förderrichtlinien des KJR Miltenberg (Siehe als Grundlage Art. 30 AGSG) führten zu einer Unsicherheit v.a. bei den freien Trägern. Die Finanzausstattung beim öffentlichen Träger war stets ausreichend.

Mittlerweile hat sich die Finanzsituation etwas entspannt – zumindest beim öffentlichen Träger sind keine Maßnahmen oder Projekte aus Geldnot ausgefallen – mehr Geld für die Prävention ist natürlich immer positiv zu bewerten

 

Ø  Handlungsempfehlung 9 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Jugend- und Jugendbildungsarbeit zur Prävention -  speziell zur Gewaltprävention

Im Landkreis Miltenberg wurden u.a. auf Initiative der Gleichstellungsstelle und der kommunalen und präventiven Jugendarbeit spezielle Angebote in diesem Bereich entwickelt.

Die Reihe Jungs und Mädchen sei hier exemplarisch erwähnt - sie hat sich zu einem festen Bestandteil entwickelt. Die freien Träger- v.a. das Jugendhaus St. Kilian und die Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit - haben sich intensiv dieser Thematik angenommen.

In einigen kreisangehörigen Gemeinden wird in den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sehr gute präventive Arbeit geleistet.

 

Ø  Handlungsempfehlung 10 – Einrichtung einer Gleichstellungsstelle in Vollzeit

Nicht erfolgt!

 

Ø  Handlungsempfehlung 11 – Durchführung von mädchenspezifischen Angeboten

In Kooperation von Gleichstellungsstelle und kommunaler und präventiver Jugendarbeit werden regelmäßig Angebote durchgeführt. Eine Verortung an den Schulen im Landkreis ist erfolgt.

Feste Angebote der Gleichstellungsstelle haben sich etabliert (u.a. Angebote zum Girls Day).

In den Vereinen und Verbänden wird sich dieses Themas mit sehr unterschiedlicher quantitativer und qualitativer Gewichtung angenommen.

 

 

Allgemeine Bemerkungen:

 

Diese Übersicht stellt lediglich ein Blitzlicht der Situation  im Bereich des §14 KJHG dar!

 

Neben den explizit aufgeführten 11 Handlungsempfehlungen sind im allgemeinen Teil des Teilplanes 2 noch weitergehende Empfehlungen genannt - diese beziehen sich v. a. auf den Bereich struktureller Überlegungen:

 

Ø  Konsequente Umsetzung von frauen- und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen

Ø  Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen im „öffentlichen Leben“

Ø  Unterstützung der Bemühungen einer Kapazitätserweiterung des Frauenhauses in Aschaffenburg

Ø  Einrichtung einer weiteren Stelle in der Schuldnerberatung

Ø  Festschreibung einer aktiven Integrationsarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit

Ø  Pädagogische Angebote für ausländische Flüchtlinge

 

 

In den letzten 14 Jahren hat sich vieles verändert.

 

Es wurden neue Gesetze (u.a. das Bundeskinderschutzgesetz) verabschiedet, neue Stellen (u.a. die Koki Stelle, MIB) geschaffen, organisatorische Änderungen (der Suchtpräventionsausschuss wurde zu einem allgemeinen Präventionsausschuss) vollzogen, und es sind neue Handlungsfelder (z. B. Internet) hinzugekommen.

Aspekte der demographischen Entwicklung und einer komplett veränderten Schullandschaft (z.B. G8 und Ganztagsangebote) müssen berücksichtigt werden.

 

Eine Fortschreibung des Teilplanes 2 wie auch des Teilplanes 1 ist nicht im Eilverfahren zu erfüllen – Sie erfordert sicherlich die intensive Bearbeitung des Themas in dem dafür zuständigen Gremium.

 

Die Beteiligung der freien Träger und sonstiger Institutionen ist unerlässlich

 

 

Landrat Schwing fügte hinzu, es habe enorm viele Veränderungen in der Vergangenheit gegeben und es sei eine Menge passiert. Man befinde nicht in einem Projekt, sondern in einem Prozess, der wahrscheinlich nie zu Ende gehe, da sich auch die Voraussetzungen permanent ändern. Die neuen Kollegen im Kreistag ab 2014 können sich der Thematik und neuen Herausforderungen stellen. Der Antrag sei gut, so habe man sich wieder einmal mit der Jugendhilfeplanung beschäftigt.

 

Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung