Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Information: Elternbriefe
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2012 JHA/002/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wolfgang Leiblein gab folgende Informationen zum Thema Elternbriefe:
Ausgangssituation:
In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung haben wir darüber
informiert, dass wir die zentrale Versendung der Elternbriefe durch das Zentrum
Bayern, Familie und Soziales ausgesetzt haben nachdem sich die Kosten durch
eine Fehlkalkulation des ZBFS deutlich erhöht haben. Wir haben signalisiert,
dass wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in das zentrale Versandverfahren
einsteigen werden.
Aktuelle Entwicklung:
Die Erstellung und Verteilung der Elternbriefe verzögert sich von
Seiten des bayerischen Landesjugendamtes weiter. Geplant war die Fertigstellung
zum 01.10.2012. Aufgrund der hohen Druckzahlen und die aufwendige
Logistikleistung müssen nationale Ausschreibungen erfolgen. Hierzu liegen dem
bayerischen Landesjugendamt keine Erfahrungen vor so dass vorab zusätzlich
externe Vergabeexperten hinzugezogen werden mussten.
Als Folge dieser Entwicklung konnte der geplante Termin von 01.10.2012
nicht eingehalten werden und die Mitarbeiter in München können keine zeitliche
Prognose stellen. Die Onlineversion ist jedoch inzwischen vollständig im
Internet abrufbar, kann dort von allen interessierten Eltern gelesen und auch
als Newsletter bestellt werden. Die Elternbriefe 1-3 haben die Jugendämter vor
Ort als pdf Dokument für den eigenen Druck erhalten.
Wir haben nun die ersten drei Briefe für den Bedarf eines Zeitraumes
von ca. 4 Monaten drucken lassen, um diese wie angekündigt den Infobriefen, die
die Eltern nach der Geburt ihres Kindes bekommen, beilegen zu können. Sobald
dann die bestellten und gedruckten Briefe vom Landesjugendamt vorliegen
bekommen die Eltern mit dem Infobrief zusätzlich die Möglichkeit darüber hinaus
die weiteren Elternbriefe beim Jugendamt in schriftlicher Form zu bestellen.
Aktuell fehlen allerdings noch die Anleitungen der AKDB bzw. des Landesjugendamtes
wie die Daten gemäß § 13 a MeldeV von den Jugendämtern aufgearbeitet werden
können. Dies ist jedoch eine Grundvoraussetzung für den Versand der Infobriefe.
Das Landesjugendamt hat hier zugesichert in den nächsten Tagen eine Anleitung
zusammenzustellen und zu versenden:
Nach Vorliegen der Printversion der Elternbriefe sowie den dann
gesammelten Erfahrungen von unserem Jugendamt als auch dem Landesjugendamt wird
die weitere Vorgehensweise zum Versand neu erörtert.
Der Ausschuss nahm die Information zur Kenntnis.