Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Vereinbarung mit der Gesellschaft zur beruflichen Förderung (GbF) Aschaffenburg über die Bereitstellung und Lieferung von Gebrauchtmöbeln für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.11.2012 BKS/002/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Vill erläuterte anhand der Anlage und
der Beschlussvorlage den Sachverhalt:
Anspruchsberechtigte im Rahmen von Hartz IV
und Sozialhilfe haben gegenüber der Leistungsbehörde einen Anspruch auf
Finanzierung einer Wohnungseinrichtung, wenn die Wohnung erstmals mit Möbeln
ausgestattet werden muss (§§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII).
Dies bedeutet aber nicht zwingend einen Anspruch auf Neuware, vielmehr ist auch
ein Verweis auf gut erhaltene Gebrauchtware nach der Rechtsprechung zulässig
und auch gängige Praxis der Sozialleistungsträger.
Nachdem vor der Einführung von Hartz IV im
Jahr 2005 das Sozialamt noch ein Gebrauchtmöbellager mit eigenem Personal
betrieb, erfolgte seit diesem Zeitpunkt in diesem Bereich eine Zusammenarbeit
von Jobcenter und Sozialamt insbesondere mit dem DAKauf Kleinheubach des
Kreiscaritasverbandes. Die Konditionen wurden in einer schriftlichen
Vereinbarung festgehalten. Die jährliche Ausgabendimension für den Landkreis im
Hartz IV- und Sozialhilfebereich lag bei DAKauf zuletzt etwa im Bereich
zwischen 40.000 und 50.000 €.
Der Kreiscaritasverband hatte Mitte des
Jahres nun aber mitgeteilt, dass er aus Wirtschaftlichkeitsgründen zumindest
für den Bereich „Gebrauchtmöbelhandel“ das Angebot des DAKauf spätestens zum
31.12.2012 einstellen wird und die Vereinbarung mit dem Landkreis deshalb
zu diesem Zeitpunkt gekündigt.
Die anderen Wohlfahrtsverbände im Landkreis
bekundeten auf Rundmail-Anfrage kein Interesse, in die Nachfolge des
Caritasverbandes einzutreten. Auch das Sozialkaufhaus „Regenbogen“ Klingenberg
musste Mitte April dieses Jahres nach zweijährigem Betrieb leider ebenfalls
schließen.
Auf weitere Anfrage erklärte sich schließlich
die Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) im Rahmen
ihres Sozialkaufhauses „MainSecond“ in Obernburg (Nähe Stadthalle) zu einer
Zusammenarbeit bereit. Mit der GbF arbeitet unser Jobcenter bereits in verschiedenen
Bereichen gut und erfolgreich zusammen.
Allerdings bat die GbF um verschiedene
Verbesserungen der Konditionen. Die anliegende Vereinbarung mit Anlagen 1 und 2
ist der nunmehrige Verhandlungskompromiss. Zum Vergleich wurden dabei auch die
Preise des Aschaffenburger Sozialkaufhauses „Holzbrücke“ sowie von
Billiganbietern herangezogen.
Zugestanden wurden – vorbehaltlich
Gremienbeschluss – im Wesentlichen:
-
Erhöhung
verschiedener Artikelpreise um bis zu 10 %
-
Erhöhung
der Auslieferungspauschalen um durchschnittlich 29 %, wobei es aber im
Einzelfall dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt, die Notwendigkeit zu
prüfen und hierfür Kostenzusage zu erteilen
-
Erhöhung
des Stundensatzes (z.B. für den Aufbau einer Küche) von 20 auf 26 €
-
Zuweisung
von Personal aus dem 2. Arbeitsmarkt „im Rahmen der gegebenen rechtlichen und
praktischen Möglichkeiten“
„MainSecond“ würde das Möbellager möglichst nahtlos
fortsetzen. Der Start würde bereits zum 01.12.2012 erfolgen. Der
Monat Dezember soll als Übergangsmonat genutzt werden, auch um verwertbare
Warenbestände von DAKauf zu übernehmen.
Die vereinbarten Preise sind Pauschalen, die
nur gegenüber Jobcenter und Sozialamt gelten. Gegenüber sonstigen Kunden ist
der Anbieter in der Preisgestaltung frei.
Auch in der Vergangenheit erfolgten
erforderliche reine Preisanpassungen auf Verwaltungsebene.
Kreisrat Eck dankte Herrn Vill für seine
Ausführungen und Bemühungen, den Anspruchsberechtigten Möglichkeiten zu
schaffen, sich bei einer Neuausstattung einer Wohnung günstig behelfen zu
können.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka
erwähnte Herr Vill noch einmal den finanziellen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000
bis 50.000 Euro.
Kreisrat Maurer dankte ebenfalls Herrn Vill,
auch als Bürgermeister einer Grenzgemeinde, da er hier besonders wahrnehme, was
für ein Marketing Aschaffenburg betreibe. Es sei ein Attribut für den Landkreis
Miltenberg, wenn man hier gut aufgestellt sei.
Kreisrätin Kreuzer hinterfragte wie das
Angebot im Kreis angenommen werde.
Herr Vill antwortete, dies zeige wieder der
Gesamtbetrag, der zwischen Jobcenter und DAKauf umgesetzt worden sei. Natürlich
sei es den Hartz-IV-Empfängern freigestellt, wo sie ihren Bedarf decken, es
bestehe kein Zwang im Sozialkaufhaus zu kaufen. Etwas gutes Altes sei manchmal
qualitativ besser als ein neues Billigangebot. Aber manche fallen eben auf das
blendend Neue hinein und übersehen die Qualität des guten alten.
Auf Rückfrage von Kreisrätin Follner
bestätigte Herr Vill, dass es sich üblicherweise um Möbel aus Spenden handele.
Kreisrätin Fichtl erklärte, sie halte dies
ebenfalls für eine gute Sache, gut sei auch der nahtlose Übergang mit der GbF
und sie hoffe auf Bestand.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste einstimmig den
Beschluss:
Dem
Abschluss der anliegenden Vereinbarung wird zugestimmt.
Über
künftig ggf. erforderliche Preisanpassungen entscheidet die Verwaltung unter
Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.