Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vereinbarung mit der Gesellschaft zur beruflichen Förderung (GbF) Aschaffenburg über die Bereitstellung und Lieferung von Gebrauchtmöbeln für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2012   BKS/002/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Vill erläuterte anhand der Anlage und der Beschlussvorlage den Sachverhalt:

Anspruchsberechtigte im Rahmen von Hartz IV und Sozialhilfe haben gegenüber der Leistungsbehörde einen Anspruch auf Finanzierung einer Wohnungseinrichtung, wenn die Wohnung erstmals mit Möbeln ausgestattet werden muss (§§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Dies bedeutet aber nicht zwingend einen Anspruch auf Neuware, vielmehr ist auch ein Verweis auf gut erhaltene Gebrauchtware nach der Rechtsprechung zulässig und auch gängige Praxis der Sozialleistungsträger.

Nachdem vor der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 das Sozialamt noch ein Gebrauchtmöbellager mit eigenem Personal betrieb, erfolgte seit diesem Zeitpunkt in diesem Bereich eine Zusammenarbeit von Jobcenter und Sozialamt insbesondere mit dem DAKauf Kleinheubach des Kreiscaritasverbandes. Die Konditionen wurden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die jährliche Ausgabendimension für den Landkreis im Hartz IV- und Sozialhilfebereich lag bei DAKauf zuletzt etwa im Bereich zwischen 40.000 und 50.000 €.

Der Kreiscaritasverband hatte Mitte des Jahres nun aber mitgeteilt, dass er aus Wirtschaftlichkeitsgründen zumindest für den Bereich „Gebrauchtmöbelhandel“ das Angebot des DAKauf spätestens zum 31.12.2012 einstellen wird und die Vereinbarung mit dem Landkreis deshalb zu diesem Zeitpunkt gekündigt.

Die anderen Wohlfahrtsverbände im Landkreis bekundeten auf Rundmail-Anfrage kein Interesse, in die Nachfolge des Caritasverbandes einzutreten. Auch das Sozialkaufhaus „Regenbogen“ Klingenberg musste Mitte April dieses Jahres nach zweijährigem Betrieb leider ebenfalls schließen.

Auf weitere Anfrage erklärte sich schließlich die Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) im Rahmen ihres Sozialkaufhauses „MainSecond“ in Obernburg (Nähe Stadthalle) zu einer Zusammenarbeit bereit. Mit der GbF arbeitet unser Jobcenter bereits in verschiedenen Bereichen gut und erfolgreich zusammen.

Allerdings bat die GbF um verschiedene Verbesserungen der Konditionen. Die anliegende Vereinbarung mit Anlagen 1 und 2 ist der nunmehrige Verhandlungskompromiss. Zum Vergleich wurden dabei auch die Preise des Aschaffenburger Sozialkaufhauses „Holzbrücke“ sowie von Billiganbietern herangezogen.

Zugestanden wurden – vorbehaltlich Gremienbeschluss – im Wesentlichen:

-       Erhöhung verschiedener Artikelpreise um bis zu 10 %

-       Erhöhung der Auslieferungspauschalen um durchschnittlich 29 %, wobei es aber im Einzelfall dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt, die Notwendigkeit zu prüfen und hierfür Kostenzusage zu erteilen

-       Erhöhung des Stundensatzes (z.B. für den Aufbau einer Küche) von 20 auf 26 €

-       Zuweisung von Personal aus dem 2. Arbeitsmarkt „im Rahmen der gegebenen rechtlichen und praktischen Möglichkeiten

„MainSecond“ würde das Möbellager möglichst nahtlos fortsetzen. Der Start würde bereits zum 01.12.2012 erfolgen. Der Monat Dezember soll als Übergangsmonat genutzt werden, auch um verwertbare Warenbestände von DAKauf zu übernehmen.

Die vereinbarten Preise sind Pauschalen, die nur gegenüber Jobcenter und Sozialamt gelten. Gegenüber sonstigen Kunden ist der Anbieter in der Preisgestaltung frei.

Auch in der Vergangenheit erfolgten erforderliche reine Preisanpassungen auf Verwaltungsebene.

 

 

Kreisrat Eck dankte Herrn Vill für seine Ausführungen und Bemühungen, den Anspruchsberechtigten Möglichkeiten zu schaffen, sich bei einer Neuausstattung einer Wohnung günstig behelfen zu können.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka erwähnte Herr Vill noch einmal den finanziellen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 bis 50.000 Euro.

 

Kreisrat Maurer dankte ebenfalls Herrn Vill, auch als Bürgermeister einer Grenzgemeinde, da er hier besonders wahrnehme, was für ein Marketing Aschaffenburg betreibe. Es sei ein Attribut für den Landkreis Miltenberg, wenn man hier gut aufgestellt sei.

 

Kreisrätin Kreuzer hinterfragte wie das Angebot im Kreis angenommen werde.

 

Herr Vill antwortete, dies zeige wieder der Gesamtbetrag, der zwischen Jobcenter und DAKauf umgesetzt worden sei. Natürlich sei es den Hartz-IV-Empfängern freigestellt, wo sie ihren Bedarf decken, es bestehe kein Zwang im Sozialkaufhaus zu kaufen. Etwas gutes Altes sei manchmal qualitativ besser als ein neues Billigangebot. Aber manche fallen eben auf das blendend Neue hinein und übersehen die Qualität des guten alten.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Follner bestätigte Herr Vill, dass es sich üblicherweise um Möbel aus Spenden handele.

 

Kreisrätin Fichtl erklärte, sie halte dies ebenfalls für eine gute Sache, gut sei auch der nahtlose Übergang mit der GbF und sie hoffe auf Bestand.

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Dem Abschluss der anliegenden Vereinbarung wird zugestimmt.

Über künftig ggf. erforderliche Preisanpassungen entscheidet die Verwaltung unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

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