Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Teilumstufung der Kreisstraße MIL 35 im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Faulbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.10.2012 BA/004/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Dittrich erläuterte anhand der Anlagen die Beschlussvorlage:
Mit dem Neubau der Ortsumfahrung Faulbach hat die Teilstrecke der bisherigen Kreisstraße MIL 35 im Bereich der neuen Kreisverkehrsanlage bis zur derzeitigen Einmündung in die Staatsstraße 2315 in Richtung Stadtprozelten ihre Verkehrsbedeutung als Teil des Kreisstraßennetzes verloren.
Diese Teilstrecke der MIL 35 wird von Abschnitt 120, Station 6,069 bis Abschnitt 140, Station 0,176 zur Staatsstraße im Abschnitt 110 von Station 8,534 bis Station 8,754 aufgestuft.
Die Baulast und somit das Eigentum des Landkreises an der Straße und die dazugehörenden Nebenanlagen und Flächen, sowie alle Rechte und Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gehen ohne Entschädigung nach Art. 11 Abs. 4 BayStrWG auf den Freistaat Bayern über.
Die aufzustufende Streckenlänge beträgt 220 m.
Auf eine förmliche Übergabe wird verzichtet. Die
Niederschrift über die gemeinsame Begehung am
Die Aufstufung wird wirksam mit der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt der Aufstufungsvereinbarung zu zustimmen.
Die
Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat
Bayern und dem Landkreis Miltenberg über die Aufstufung einer Teilstrecke der
Kreisstraße MIL 35 zwischen der neuen Kreisverkehrsanlage (Richtung
Breitenbrunn und Beginn der Ortsumfahrung Faulbach) und der bestehenden
Einmündung in die Staatsstraße St 2315 Richtung Stadtprozelten auf eine Länge
von 220 m zuzustimmen.