Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Teilumstufung der Kreisstraße MIL 35 im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Faulbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2012   BA/004/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dittrich erläuterte anhand der Anlagen die Beschlussvorlage:

 

Mit dem Neubau der Ortsumfahrung Faulbach hat die Teilstrecke der bisherigen Kreisstraße MIL 35 im Bereich der neuen Kreisverkehrsanlage bis zur derzeitigen Einmündung in die Staatsstraße 2315 in Richtung Stadtprozelten ihre Verkehrsbedeutung als Teil des Kreisstraßennetzes verloren.

 

Diese Teilstrecke der MIL 35 wird von Abschnitt 120, Station 6,069 bis Abschnitt 140, Station 0,176 zur Staatsstraße im Abschnitt 110 von Station 8,534 bis Station 8,754 aufgestuft.

 

Die Baulast und somit das Eigentum des Landkreises an der Straße und die dazugehörenden Nebenanlagen und Flächen, sowie alle Rechte und Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gehen ohne Entschädigung nach Art. 11 Abs. 4 BayStrWG auf den Freistaat Bayern über.

 

Die aufzustufende Streckenlänge beträgt 220 m.

 

Auf eine förmliche Übergabe wird verzichtet. Die Niederschrift über die gemeinsame Begehung am 11.07.2012 wird Vertragsbestandteil. Mit Ausnahme der Fahrbahnmarkierung wurden keine Mängel oder Schäden festgestellt. Die abgängige Fahrbahnmarkierung wird im Zuge der Bauunterhaltung vor Verkehrsfreigabe erneuert. Die dadurch entstehenden Aufwandskosten betragen ca. 3.200,-- Euro. Die Straße wird somit in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Freistaat Bayern übergeben.

 

Die Aufstufung wird wirksam mit der  Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium.

 

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt der Aufstufungsvereinbarung zu zustimmen.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Miltenberg über die Aufstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 35 zwischen der neuen Kreisverkehrsanlage (Richtung Breitenbrunn und Beginn der Ortsumfahrung Faulbach) und der bestehenden Einmündung in die Staatsstraße St 2315 Richtung Stadtprozelten auf eine Länge von 220 m zuzustimmen.

 

 

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