Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Stellungnahme des Landkreises Miltenberg zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms Bayern, Bekanntgabe einer Eilentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2012   KA/003/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Ott gab folgende Eilentscheidung bekannt:

 

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern beschlossen (kurz: LEP). Das LEP ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt. Das LEP wurde 1976 erstmals aufgestellt und bis 2006 insgesamt fünfmal fortgeschrieben. Inhaltlich stellen die Festlegungen der aktuellen Gesamtfortschreibung auf den demographischen Wandel, den Umbau der Energieversorgung und verstärkten räumlichen Wettbewerb ab. Es wurden unter anderem die Gemeinden, Städte und Landkreise, sowie die Regionalen Planungsverbände und der Bayerische Landkreistag zur Stellungnahme aufgefordert. 

 

Die Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbands der Region Bayerischer Untermain und des Bayerischen Landkreistages, die im September intern zur Kenntnis vorlagen gaben Anlass, einzelne speziell für den Landkreis Miltenberg bedeutsame Aspekte aufzugreifen bzw. zu ergänzen.

 

Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme zunächst festgestellt, dass er die umfangreiche Stellungnahme des Bayerischen Landkreistages vom 05.09.2012 unterstützt, der sich in vielen Punkten für eine noch größere Stärkung vor allem des ländlichen Raums einsetzt. Weiterhin hat sich der Landkreis Miltenberg der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 06.09.2012 angeschlossen, der auf die Besonderheiten der Region eingeht und hierzu Forderungen zur Stärkung im LEP erhebt.

 

Zusätzlich hat der Landkreis Miltenberg folgende Punkte hervorgehoben:

 

1.   Nachhaltige Raumentwicklung: Konflikte zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit:

 

Der Landkreis wendet sich gegen die Eingrenzung von Spielräumen im Einzelfall, wenn bei Vorhaben ökologische Konflikte auftreten.

Der Landkreis ist stark durch seine beiden Naturparke geprägt, die von der Landkreisfläche einen erheblichen Anteil einnehmen. Gemeinden des Landkreises beklagen daher immer wieder, in ihren Entwicklungsmöglichkeiten durch die Vorgaben aus den Naturparkverordnungen zu stark eingeschränkt zu werden. Der Landkreis forderte daher, dass die wenigen Spielräume, die bislang bei solchen Nutzungskonflikten bestehen, nicht durch strikte, der Einzelfallbetrachtung nicht zugängliche Regelungen auf Ebene der Raumordnung eingeschränkt werden.

 

2.   Vermeidung von Zersiedelung: sog. Anbindungsgebot

 

Hiernach sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden und vorrangig die Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz genutzt sowie flächensparende Siedlungsformen angewandt werden.

Der Landkreis Miltenberg sieht hier wie der Bayerische Landkreistag eine weniger strikte Vorgabe als im Entwurf als ausreichend an. Die Gemeinden des Landkreises Miltenberg wollen im Rahmen einer sinnvollen Entwicklung regelmäßig neue Siedlungsflächen an geeignete bestehende Siedlungseinheiten anbinden, um eine Zersiedelung zu verhindern. In Fallgestaltungen, in denen dies nicht möglich ist, sollte die Möglichkeit einer Abwägung im Einzelfall gegeben werden.

 

3.   Europäische Metropolregionen.

 

Der Landkreis Miltenberg gehört zur Metropolregion Rhein-Main. Als bayerische Region im wirtschaftsstarken Rhein-Main-Gebiet mit besten Verkehrsanbindungen hat der Untermain hervorragende Standortbedingungen gerade für internationale Unternehmen. Daher kann der Landkreis im entsprechenden Kontext im Entwurf nicht als Ganzes dem ländlichen Raum gleichgesetzt werden. Schließlich ist er ja auch an anderer Stelle klar zum Teil als Verdichtungsraum eingestuft.

 

Auf die vom Regionalen Planungsverband geforderte Umformulierung hierzu legt der Landkreis Miltenberg daher großen Wert.

 

4.   Verkehr:

 

Für den Landkreis Miltenberg ist Infrastruktur ein wichtiger Faktor, der bestmöglich gesichert und fortentwickelt werden muss. Insofern sollte das Verbot der „Doppelsicherung“ entfallen, da dies dem Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain die Möglichkeit nehmen würde, regional bedeutsame Verkehrsprojekte zusätzlich auch im Regionalplan zu sichern und sie dadurch zu befördern.

 

 

Landrat Schwing fügte hinzu, man habe sich selbstverständlich den Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes und des Landkreistages angeschlossen. Es sei keine zeitnahe Sitzung gewesen, daher die Bekanntgabe als Eilentscheidung und kein Beschluss. Dies sei gängige Praxis. Er bat darum, keine inhaltliche Diskussion zu führen. Es sei eine Fülle von Änderungsvorschlägen eingegangen, die man zuerst einmal bearbeiten müsse. Er sei gespannt, was dabei herauskomme. Man habe einen vernünftigen Weg eingeschlagen. Man habe versucht, die vorhandenen Spielräume zu erhalten, auch im Interesse der Bürger und Kommunen.

 

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärte, er sei mit der Stellungnahme einverstanden, aber er meine, irgendwo sei das Verfahren schief gelaufen. Er fragte, wann die Aufforderung vom Wirtschaftsministerium eingegangen sei und mit welchem Termin für die Abgabe, dass der Kreistag darüber nicht diskutieren könne.

 

Landrat Schwing antwortete, diese Kritik sei von allen Landräten erhoben worden. Dieses dicke Werk sei nicht innerhalb von zwei Wochen abzuarbeiten, man benötige dafür einige Monate. Und es sei zur Ferienzeit eingegangen. Daher sei es nicht möglich gewesen, dies in eine Sitzung des Gremiums zu bringen.

 

Frau Ott ergänzte, die Aufforderung sei Ende Juni eingegangen, danach habe es verschiedene Abteilungen durchlaufen. Frist sei auf September gesetzt gewesen. Bei anderen Landkreisen wär dies ebenso gewesen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragte, ob es einen Antrag auf Verlängerung der Landkreise gegeben habe.

 

Landrat Schwing erklärte, es gehe nicht nur um Landkreise, sondern auch um Städte, Planungsverbände, Bankbehörden, Kreise etc.

 

Kreisrat Reinhard fügte hinzu, es habe eine beantragte Fristverlängerung von einigen Kommunen gegeben, diese sei aber negativ beschieden worden.

 

Der Kreisausschuss nahm die Bekanntgabe zur Kenntnis.

 

 

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