Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Stellungnahme des Landkreises Miltenberg zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms Bayern, Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2012 KA/003/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau
Ott gab folgende Eilentscheidung bekannt:
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am
22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern beschlossen (kurz: LEP). Das LEP ist das
querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Im LEP
sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze
und Ziele festgelegt. Das LEP wurde 1976 erstmals aufgestellt und bis 2006
insgesamt fünfmal fortgeschrieben. Inhaltlich stellen die Festlegungen der
aktuellen Gesamtfortschreibung auf den demographischen Wandel, den Umbau der
Energieversorgung und verstärkten räumlichen Wettbewerb ab. Es wurden unter
anderem die Gemeinden, Städte und Landkreise, sowie die Regionalen
Planungsverbände und der Bayerische Landkreistag zur Stellungnahme
aufgefordert.
Die Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbands der
Region Bayerischer Untermain und des Bayerischen Landkreistages, die im
September intern zur Kenntnis vorlagen gaben Anlass, einzelne speziell für den
Landkreis Miltenberg bedeutsame Aspekte aufzugreifen bzw. zu ergänzen.
Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme zunächst
festgestellt, dass er die umfangreiche Stellungnahme des Bayerischen
Landkreistages vom 05.09.2012 unterstützt, der sich in vielen Punkten für eine
noch größere Stärkung vor allem des ländlichen Raums einsetzt. Weiterhin hat
sich der Landkreis Miltenberg der Stellungnahme des Regionalen
Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 06.09.2012 angeschlossen, der auf
die Besonderheiten der Region eingeht und hierzu Forderungen zur Stärkung im
LEP erhebt.
Zusätzlich hat der Landkreis Miltenberg folgende
Punkte hervorgehoben:
1. Nachhaltige Raumentwicklung: Konflikte zwischen
Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit:
Der Landkreis wendet sich gegen die Eingrenzung von
Spielräumen im Einzelfall, wenn bei Vorhaben ökologische Konflikte auftreten.
Der Landkreis ist stark durch seine beiden Naturparke
geprägt, die von der Landkreisfläche einen erheblichen Anteil einnehmen.
Gemeinden des Landkreises beklagen daher immer wieder, in ihren
Entwicklungsmöglichkeiten durch die Vorgaben aus den Naturparkverordnungen zu
stark eingeschränkt zu werden. Der Landkreis forderte daher, dass die wenigen
Spielräume, die bislang bei solchen Nutzungskonflikten bestehen, nicht durch
strikte, der Einzelfallbetrachtung nicht zugängliche Regelungen auf Ebene der
Raumordnung eingeschränkt werden.
2. Vermeidung von Zersiedelung: sog. Anbindungsgebot
Hiernach sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung
an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden und vorrangig die
Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz genutzt sowie
flächensparende Siedlungsformen angewandt werden.
Der Landkreis Miltenberg sieht hier wie der Bayerische
Landkreistag eine weniger strikte Vorgabe als im Entwurf als ausreichend an.
Die Gemeinden des Landkreises Miltenberg wollen im Rahmen einer sinnvollen
Entwicklung regelmäßig neue Siedlungsflächen an geeignete bestehende
Siedlungseinheiten anbinden, um eine Zersiedelung zu verhindern. In
Fallgestaltungen, in denen dies nicht möglich ist, sollte die Möglichkeit einer
Abwägung im Einzelfall gegeben werden.
3. Europäische Metropolregionen.
Der Landkreis Miltenberg gehört zur Metropolregion
Rhein-Main. Als bayerische Region im wirtschaftsstarken Rhein-Main-Gebiet mit
besten Verkehrsanbindungen hat der Untermain hervorragende Standortbedingungen
gerade für internationale Unternehmen. Daher kann der Landkreis im entsprechenden
Kontext im Entwurf nicht als Ganzes dem ländlichen Raum gleichgesetzt werden.
Schließlich ist er ja auch an anderer Stelle klar zum Teil als Verdichtungsraum
eingestuft.
Auf die vom Regionalen Planungsverband geforderte
Umformulierung hierzu legt der Landkreis Miltenberg daher großen Wert.
4. Verkehr:
Für den Landkreis Miltenberg ist Infrastruktur ein
wichtiger Faktor, der bestmöglich gesichert und fortentwickelt werden muss.
Insofern sollte das Verbot der „Doppelsicherung“ entfallen, da dies dem Regionalen
Planungsverband Bayerischer Untermain die Möglichkeit nehmen würde, regional
bedeutsame Verkehrsprojekte zusätzlich auch im Regionalplan zu sichern und sie
dadurch zu befördern.
Landrat Schwing fügte hinzu, man habe sich
selbstverständlich den Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes und des
Landkreistages angeschlossen. Es sei keine zeitnahe Sitzung gewesen, daher die
Bekanntgabe als Eilentscheidung und kein Beschluss. Dies sei gängige Praxis. Er
bat darum, keine inhaltliche Diskussion zu führen. Es sei eine Fülle von
Änderungsvorschlägen eingegangen, die man zuerst einmal bearbeiten müsse. Er
sei gespannt, was dabei herauskomme. Man habe einen vernünftigen Weg
eingeschlagen. Man habe versucht, die vorhandenen Spielräume zu erhalten, auch
im Interesse der Bürger und Kommunen.
Kreisrat Dr. Kaiser erklärte, er sei mit der
Stellungnahme einverstanden, aber er meine, irgendwo sei das Verfahren schief
gelaufen. Er fragte, wann die Aufforderung vom Wirtschaftsministerium
eingegangen sei und mit welchem Termin für die Abgabe, dass der Kreistag
darüber nicht diskutieren könne.
Landrat Schwing antwortete, diese Kritik sei von allen
Landräten erhoben worden. Dieses dicke Werk sei nicht innerhalb von zwei Wochen
abzuarbeiten, man benötige dafür einige Monate. Und es sei zur Ferienzeit
eingegangen. Daher sei es nicht möglich gewesen, dies in eine Sitzung des
Gremiums zu bringen.
Frau Ott ergänzte, die Aufforderung sei Ende Juni
eingegangen, danach habe es verschiedene Abteilungen durchlaufen. Frist sei auf
September gesetzt gewesen. Bei anderen Landkreisen wär dies ebenso gewesen.
Kreisrat Dr. Linduschka fragte, ob es einen Antrag auf
Verlängerung der Landkreise gegeben habe.
Landrat Schwing erklärte, es gehe nicht nur um
Landkreise, sondern auch um Städte, Planungsverbände, Bankbehörden, Kreise etc.
Kreisrat Reinhard fügte hinzu, es habe eine beantragte
Fristverlängerung von einigen Kommunen gegeben, diese sei aber negativ
beschieden worden.
Der
Kreisausschuss nahm die Bekanntgabe zur Kenntnis.