Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Verwertung von Elektroschrott im Landkreis Miltenberg, Sachstandsbericht
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2012 NU/002/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte:
Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und
Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) ab dem Stichtag 24.03.2006 wurden über
die drei Übergabestellen im Landkreis Miltenberg bis 30.04.2012 folgende Mengen
an Elektroaltgeräten erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt.
Gerätegruppe 1: Haushaltsgroßgeräte 1.775
to
Gerätegruppe 2: Kühlgeräte 1.347
to
Gerätegruppe 3: Informations- und
Telekommunikationsgeräte 2.398
to
Gerätegruppe 5: Haushaltskleingeräte 1.691
to
Gerätegruppe 4: Gasentladungslampen liegen leider
keine Mengen vor.
Bereits mit Beschluss des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz vom 21.07.2005 wurde die Verwaltung beauftragt im Vorgriff auf das
ElektroG Gerätegruppen mit positivem Erlöswert eigenzuvermarkten und der
Landkreis Miltenberg konnte durch die Eigenvermarktung der Gerätegruppe 1 ab 24.03.2006
recht gute Einnahmen erzielen.
Aufgrund der nunmehr auch positiven Erlössituation auf
dem Verwertungsmarkt für die Gerätegruppen 3 und 5 vermarkten wir seit
13.01.2012 auch die Gerätegruppe 5 und seit 13.04.2012 die Gerätegruppe 3.
Für die Gerätegruppe 2 war aufgrund der recht hohen
Verwertungskosten (hier insbesondere FCKW-Gehalte) bisher keine positive
Einnahmesituation zu verzeichnen. Vielmehr musste der Landkreis Miltenberg von
1995 bis zum ElektroG erhebliche Kosten für die Kühlgeräteentsorgung
tragen.
Seit Anfang Mai liegt uns jedoch auch für die
Gerätegruppe 2 ein Angebot mit positivem Erlöswert vor, so dass wir
beabsichtigen auch diese Gerätegruppe gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 i.V.m. §
9 Abs. 6 ElektroG bei der Stiftung ear herauszunehmen und vorläufig für 1 Jahr
eigenzuvermarkten.
Die Anzeige bei der Stiftung ear muss drei Monate vor
der Eigenvermarktung erfolgen.
Mit der Herausnahme der Gerätegruppe 2 hat der
Landkreis Miltenberg ab voraussichtlich Mitte August 2012 alle Gerätegruppen
mit derzeit positivem Erlöswert zur Eigenvermarktung bei der Stiftung ear
angemeldet.
Auf Rückfrage von Kreisrat Spinnler zu der Gefährdung
durch das Quecksilber in Energiesparlampen und deren Entsorgung erklärte
Regierungsamtsrat Röcklein, dass Quecksilber in allen Energiesparlampen
enthalten sei, auch in den Leuchtstoffröhren beispielsweise. Die kleinen Lampen
werden in Boxen gesammelt, wie z.B. eine im Foyer des Landratsamtes stehe. Die
Röhren müssen allerdings aufgrund ihrer Größe bei der Problemabfallsammlung abgegeben
werden. Nach Untersuchungen des Bundesamtes für Umwelt reiche z. B. bei Bruch
einer Energiesparlampe im privaten Haushalt ein kräftiges Lüften. Moderne
Birnen seien mittlerweile aus Kunststoff, die Gefahr werde somit immer geringer.
Eine Gefährdung sei sozusagen ausgeschlossen.
Kreisrat Kern berichtete, er habe sich zum ersten Mal
mit zwei Geräten über 30 cm bei der Elektronikschrottsammlung beteiligt,
angemeldet habe er aber noch zusätzliche Kleinteile. Daraufhin habe er die
Rückmeldung erhalten, dass er diese nach Erlenbach bringen müsse. Er
hinterfragte den Grund hierfür, er halte dies für unwirtschaftlich.
Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, man habe sich bei
Einführung des Abholsystems darauf geeinigt, erst ab einer gewissen
Größenordnung einzusammeln. Daher könnten Kleinteile nicht angemeldet werden.
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Ausführungen
zur Kenntnis.