Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Verwertung von Elektroschrott im Landkreis Miltenberg, Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2012   NU/002/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte:

 

Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) ab dem Stichtag 24.03.2006 wurden über die drei Übergabestellen im Landkreis Miltenberg bis 30.04.2012 folgende Mengen an Elektroaltgeräten erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt.

 

Gerätegruppe 1: Haushaltsgroßgeräte                                                                       1.775 to

Gerätegruppe 2: Kühlgeräte                                                                                       1.347 to

Gerätegruppe 3: Informations- und Telekommunikationsgeräte                               2.398 to

Gerätegruppe 5: Haushaltskleingeräte                                                                       1.691 to

 

Gerätegruppe 4: Gasentladungslampen liegen leider keine Mengen vor.

 

Bereits mit Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 21.07.2005 wurde die Verwaltung beauftragt im Vorgriff auf das ElektroG Gerätegruppen mit positivem Erlöswert eigenzuvermarkten und der Landkreis Miltenberg konnte durch die Eigenvermarktung der Gerätegruppe 1 ab 24.03.2006 recht gute Einnahmen erzielen.

 

Aufgrund der nunmehr auch positiven Erlössituation auf dem Verwertungsmarkt für die Gerätegruppen 3 und 5 vermarkten wir seit 13.01.2012 auch die Gerätegruppe 5 und seit 13.04.2012 die Gerätegruppe 3.

 

Für die Gerätegruppe 2 war aufgrund der recht hohen Verwertungskosten (hier insbesondere FCKW-Gehalte) bisher keine positive Einnahmesituation zu verzeichnen. Vielmehr musste der Landkreis Miltenberg von 1995 bis zum ElektroG erhebliche Kosten für die Kühlgeräteentsorgung tragen. 

 

Seit Anfang Mai liegt uns jedoch auch für die Gerätegruppe 2 ein Angebot mit positivem Erlöswert vor, so dass wir beabsichtigen auch diese Gerätegruppe gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 i.V.m. § 9 Abs. 6 ElektroG bei der Stiftung ear herauszunehmen und vorläufig für 1 Jahr eigenzuvermarkten.

 

Die Anzeige bei der Stiftung ear muss drei Monate vor der Eigenvermarktung erfolgen.

 

Mit der Herausnahme der Gerätegruppe 2 hat der Landkreis Miltenberg ab voraussichtlich Mitte August 2012 alle Gerätegruppen mit derzeit positivem Erlöswert zur Eigenvermarktung bei der Stiftung ear angemeldet.

 

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Spinnler zu der Gefährdung durch das Quecksilber in Energiesparlampen und deren Entsorgung erklärte Regierungsamtsrat Röcklein, dass Quecksilber in allen Energiesparlampen enthalten sei, auch in den Leuchtstoffröhren beispielsweise. Die kleinen Lampen werden in Boxen gesammelt, wie z.B. eine im Foyer des Landratsamtes stehe. Die Röhren müssen allerdings aufgrund ihrer Größe bei der Problemabfallsammlung abgegeben werden. Nach Untersuchungen des Bundesamtes für Umwelt reiche z. B. bei Bruch einer Energiesparlampe im privaten Haushalt ein kräftiges Lüften. Moderne Birnen seien mittlerweile aus Kunststoff, die Gefahr werde somit immer geringer. Eine Gefährdung sei sozusagen ausgeschlossen.

 

Kreisrat Kern berichtete, er habe sich zum ersten Mal mit zwei Geräten über 30 cm bei der Elektronikschrottsammlung beteiligt, angemeldet habe er aber noch zusätzliche Kleinteile. Daraufhin habe er die Rückmeldung erhalten, dass er diese nach Erlenbach bringen müsse. Er hinterfragte den Grund hierfür, er halte dies für unwirtschaftlich.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, man habe sich bei Einführung des Abholsystems darauf geeinigt, erst ab einer gewissen Größenordnung einzusammeln. Daher könnten Kleinteile nicht angemeldet werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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