Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012 - Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen: Beschluss zum Vollzug des § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2012 NU/002/2012 |
Beschluss: | zurückgestellt |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Reinhard stellte zu diesem Tagesordnungspunkt
den Geschäftsordnungsantrag, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und zu
verschieben. Als Begründung hierfür nannte er einige offene Fragen bezüglich
der gemeinnützigen Sammlungen und die kurze Zeitschiene der Umsetzung zum
01.06.2012. Es gebe auch andere gemeinnützige Organisationen, die Sammlungen
durchführen, und die Tragweite des Beschlusses sei zuerst zu beleuchten. Die
Praxis in den Gemeinden müsse ebenfalls erst betrachtet werden.
Landrat Schwing erklärte, es handele sich um ein
Bundesgesetz und dies müsse auch umgesetzt werden, aber auch er halte die
Zeitschiene für zu kurz. Daher schlug auch er vor, diesen Punkt auf die nächste
oder übernächste Sitzung zu verschieben, um die Sache mit den Betroffenen
abstimmen zu können.
Kreisrat Maurer schlug vor, in Bezug auf die
Containerstandorte in den Gemeinden auch einige Bürgermeister mit
einzubeziehen.
Auf Rückfrage von Kreisrat Reinhard erklärte
Regierungsamtsrat Röcklein, soweit nachvollziehbar, sei die Abfrage von
Containerstandorten bei den Gemeinden bereits erfolgt.
Landrat Schwing ließ sodann über den Geschäftsordnungsantrag
abstimmen.
Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig abgesetzt
und verschoben. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Bürgermeister mit einzubinden.