Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012 - Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen: Beschluss zum Vollzug des § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2012   NU/002/2012 
Beschluss:zurückgestellt
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisrat Reinhard stellte zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsordnungsantrag, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und zu verschieben. Als Begründung hierfür nannte er einige offene Fragen bezüglich der gemeinnützigen Sammlungen und die kurze Zeitschiene der Umsetzung zum 01.06.2012. Es gebe auch andere gemeinnützige Organisationen, die Sammlungen durchführen, und die Tragweite des Beschlusses sei zuerst zu beleuchten. Die Praxis in den Gemeinden müsse ebenfalls erst betrachtet werden.

 

Landrat Schwing erklärte, es handele sich um ein Bundesgesetz und dies müsse auch umgesetzt werden, aber auch er halte die Zeitschiene für zu kurz. Daher schlug auch er vor, diesen Punkt auf die nächste oder übernächste Sitzung zu verschieben, um die Sache mit den Betroffenen abstimmen zu können.

 

Kreisrat Maurer schlug vor, in Bezug auf die Containerstandorte in den Gemeinden auch einige Bürgermeister mit einzubeziehen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Reinhard erklärte Regierungsamtsrat Röcklein, soweit nachvollziehbar, sei die Abfrage von Containerstandorten bei den Gemeinden bereits erfolgt.

 

Landrat Schwing ließ sodann über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig abgesetzt und  verschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgermeister mit einzubinden.

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