Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Antrag der Fraktion der SPD auf Mitgliedschaft im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) vom 14.03.2012
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 22.03.2012 NU/001/2012 |
Beschluss: | (nicht beschlossen) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Nahverkehrsbeauftragter Betz erläuterte den Sachstand.
Antrag der Fraktion der SPD vom 14.03.2012:
Der Landkreis Miltenberg
soll mittelfristig Teil des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) werden.
Zunächst
stellt sich die Frage welchen Zweck diese Maßnahme erfüllen soll:
Für
die Bürger des Landkreises würde sich nichts ändern, sie können bereits heute von
jedem Ort des Landkreises ein durchgehendes Ticket vom Wohnort zu den Zielen im
Rhein-Main-Gebiet lösen. Der geschaffene Übergangstarif zwischen der VAB und
dem RMV ist nach der Systematik des RMV aufgebaut, er führt zu einer Position
als ob man Mitglied sei, vermeidet aber die Einbindung in zum Teil teure
Strukturen (Verbundumlage, Vertriebszwänge).
Rechtlich
besteht zwischen den Gebietskörperschaften in Hessen und Bayern ein erheblicher
Unterschied: in Hessen sind die Landkreise Aufgabenträger auch für den
schienengebundenen Nahverkehr, gleichzeitig
jedoch „verbundpflichtig“, in Bayern sind die Landkreise nur
Aufgabenträger für den straßengebundenen Nahverkehr, der SPNV ist Staatsaufgabe
und wird von der BEG geplant, verantwortet und finanziert. Um eine
Mitgliedschaft im RMV zu ermöglichen, müsste der Freistaat Bayern ebenfalls
Vollmitglied im RMV werden. Dies wurde stets abgelehnt, auch in München,
Nürnberg, Augsburg oder Regensburg ist der Freistaat kein Verbundmitglied.
Finanziell
besteht ebenfalls ein deutlicher Unterschied:
In
Hessen ist der SPNV aufgebaut auf dem „Basisfahrplan 1993/94“ und dem
„Belegenheitsprinzip“, d.h. für jeden Landkreis gibt es einen Basiswert der in
seinem Gebiet gefahrenen Betriebsleistung. Alle Leistungsausweitungen werden
jeweils zur Hälfte vom Verbund RMV und den bedienten Kommunen finanziert.
In
Bayern wird der SPNV und dessen Ausbau vollständig vom Freistaat Bayern bzw.
seiner Gesellschaft BEG getragen.
Ein
weiterer Unterschied liegt im Vertragsverhältnis zwischen Aufgabenträger und
Unternehmen: in Hessen schließt der RMV „Bruttoverträge“, d.h. die
Fahrgelderlöse gehen an die Kommunen bzw. den Verbund, sie werden somit
Unternehmer im Sinne des PBefG und des AEG, die fahrenden Unternehmer sind
reine Lohnkutscher.
In
Bayern schließt die BEG mit den SPNV-Unternehmen „Nettoverträge“, d.h. die
Erlöse verbleiben bei den Unternehmen, es besteht somit auch ein Anreiz weitere
Fahrgäste zu gewinnen, die BEG zahlt nur das sog. „Bestellerentgelt“, also eine
Art Zuschuss, der im Wettbewerb über eine Ausschreibung minimiert wird.
Um
die Maintalbahn auf eine höhere Leistungsfähigkeit auszubauen bedarf es keiner
Mitgliedschaft im RMV, sondern einer aufwärtskompatibler Strategie die sich
durch steigende Fahrgastzahlen antreibt:
Den
bereits feststehenden Ausbauten
- Doppelspurabschnitt
Aschaffenburg-Süd – Abzw. Nilkheimer Brücke,
- Herstellung der Nutzbarkeit
Kleinheubach für Zugkreuzungen durch Bahnsteigbau,
- Beschleunigung der Zugkreuzungen
in Klingenberg durch neue Sicherungstechnik und neue Bahnsteige,
liegt
das Ziel einer Verdichtung des Fahrplanes im Abschnitt Aschaffenburg –
Miltenberg zugrunde. Diese könnte
bereits zum Dezember 2013 im Rahmen des sog. „VDV 3“ mit der Westfrankenbahn
erfolgen (die Verhandlungen zwischen BEG und WFB laufen). Wunschergebnis wäre
ein stündlicher Regionalexpress neben der stündlichen Regionalbahn, also
zumindest für die RE-Stationen ein halbstündliches Zugangebot mit kürzeren
Fahrzeiten.
Handlungsfeld des Landkreises wird es sein, dieses gute Zugangebot zu füllen
und auch für die abseits der Schiene wohnenden Menschen zugänglich zu machen,
durch weitere Optimierung und Verdichtung der
Anschlüsse per Bus aus der Fläche.
Landrat Schwing dankte ihm für seine Ausführungen und
schlug der Fraktion SPD vor, den Antrag zurückzuziehen.
Kreisrätin Follner erklärte, ihnen sei es darum
gegangen, den ÖPNV attraktiver zu machen und auf die Schiene zu kommen. Aber
aufgrund der Erklärungen von Herrn Betz ziehe man den Antrag zurück.