Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schlachthof Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.03.2011 KT/001/2011 |
Beschluss: | mehrheitlich abgelehnt |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing verlas den kurz vor der Sitzung
vorgelegten Antrag der Kreisrätin Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wegen der Bedeutung der Stärkung der Infrastruktur (weniger Tiertransporte, 100
Arbeitsplätze, bereits zugesagte Fördermittel) eine Diskussion und Abstimmung über
die zugesagte Unterstützung des Schlachthofes AB im Kreistag zuzulassen. Es
kann nicht sein, dass ein einseitig informierter Kreisausschuss mit 12
Mitgliedern über eine solch wichtige Frage abstimmt. Außerdem muss verhindert
werden, dass die Schlachthofbetreiber den Klageweg wählen, um ihre bereits
zugesagten und zum Teil bereits ausgezahlten Fördermittel zu erhalten.
Landrat Schwing sehe in diesem Antrag keine
Dringlichkeit. Die Angelegenheit sei entsprechend der Geschäftsordnung im
Kreisausschuss abgehandelt worden, und da gehöre sie hin. Der Kreisausschuss
habe nach langer und wiederholter Diskussion eine eindeutige Entscheidung
getroffen. Daher sehe er keine Notwendigkeit, dieses Thema nochmals
aufzugreifen. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen. Er wies energisch
zurück, dass der Kreisausschuss einseitig informiert gewesen sei, dies treffe
nicht zu und die anwesenden Kollegen könnten dies bestätigen. Weiterhin
diskutiere er nicht mehr über „bereits zugesagte Fördermittel“, darüber habe
man unzählige Male diskutiert und es sei nachgewiesen, dass dies nicht stimme.
Er empfehle daher, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Kreisrätin Becker erklärte, sie sei der Meinung, auf
Grund der Haushaltsrelevanz hätte der Kreisausschuss nicht entscheiden dürfen,
sondern der Kreistag. Nachdem am heutigen Tage der Haushalt verabschiedet
würde, bedinge hier die Dringlichkeit. Der Kreisrat dürfe nicht immer mehr ein
„Abnickverein“ werden und alle wichtigen Themen würden in den Ausschüssen
bearbeitet, eine Diskussion sei dann nicht mehr möglich.
Landrat Schwing erklärte, es gebe nur Pro oder Kontra
und verwies auf die Geschäftsordnung.
Der Kreistag lehnte den vorliegenden
Dringlichkeitsantrag mehrheitlich (mit 12 Pro-Stimmen) ab.