Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.03.2011 KT/001/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtfrau Groll erläuterte den Sachverhalt:
Die
bisherige Gebührenordnung für Feldgeschworene in der Fassung vom 28.05 2009
enthielt eine Art der Gebührenberechnung, die von vielen gemeindlichen
Feldgeschworenenvereinigungen so nicht vollzogen wurde und bei manchen
Gebührenpflichtigen auf Unverständnis stieß. Daher regten die Kreisvereinigungen
an, die Berechnungsart solle sich klarer an der praktischen Ausübung
orientieren. Die beiden Kreisobmänner der Feldgeschworenenvereinigung haben
gemeinsam mit dem Landratsamt und dem Vermessungsamt eine neue Formulierung
entworfen, sie lehnt sich an die Kommentierungen Jehle-Verlag Wiebel/Bauer „Der
Feldgeschworene“ und Richard Boorberg Verlag Simmerding-Püschel „Bayerisches
Abmarkungsrecht“ an. Beim Stundensatz liegt der Landkreis Miltenberg in
Unterfranken im Mittelfeld, gleichlautend wie im Landkreis Aschaffenburg. Er
soll daher unverändert bleiben.
Der Kreistag fasste auf Empfehlungsbeschluss des
Kreisausschusses vom 16.03.2011 einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Aufgrund
der Anregung der Feldgeschworenen-Vereinigungen Miltenberg und Obernburg vom
18.01.11, die Formulierung in der vom Kreistag erlassenen Gebührenordnung
hinsichtlich der Art der Gebührenberechnung an eine praktische Handhabung
anzupassen, wird dem Kreistag empfohlen, die Änderung der Gebührenordnung für
Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg § 1 ab dem 01.05.2011 wie folgt zu
beschließen:
§ 1
Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der
Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS
219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im
Landkreis Miltenberg auf 10 € festgesetzt. In den Zeitaufwand wird auch der Weg
zur und von der Einsatzstelle einbezogen. Angefangene Arbeitsstunden werden
beim Gebührenansatz voll angerechnet.