Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2011   KA/001/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtfrau Groll erläuterte den Sachverhalt:

 

Die bisherige Gebührenordnung für Feldgeschworene in der Fassung vom 28.05 2009 enthielt eine Art der Gebührenberechnung, die von vielen gemeindlichen Feldgeschworenenvereinigungen so nicht vollzogen wurde und bei manchen Gebührenpflichtigen auf Unverständnis stieß. Daher regten die Kreisvereinigungen an, die Berechnungsart solle sich klarer an der praktischen Ausübung orientieren. Die beiden Kreisobmänner der Feldgeschworenenvereinigung haben gemeinsam mit dem Landratsamt und dem Vermessungsamt eine neue Formulierung entworfen, sie lehnt sich an die Kommentierungen Jehle-Verlag Wiebel/Bauer „Der Feldgeschworene“ und Richard Boorberg Verlag Simmerding-Püschel „Bayerisches Abmarkungsrecht“ an. Beim Stundensatz liegt der Landkreis Miltenberg in Unterfranken im Mittelfeld, gleichlautend wie im Landkreis Aschaffenburg. Er soll daher unverändert bleiben.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s

für den Kreistag:

 

Aufgrund der Anregung der Feldgeschworenen-Vereinigungen Miltenberg und Obernburg vom 18.01.11, die Formulierung in der vom Kreistag erlassenen Gebührenordnung hinsichtlich der Art der Gebührenberechnung an eine praktische Handhabung anzupassen, wird dem Kreistag empfohlen, die Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg § 1 ab dem 01.05.2011 wie folgt zu beschließen:

 

§ 1

Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg auf 10 € festgesetzt. In den Zeitaufwand wird auch der Weg zur und von der Einsatzstelle einbezogen. Angefangene Arbeitsstunden werden beim Gebührenansatz voll angerechnet.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung