Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Vollzug des Bayer. Katastrophenschutzgesetzes und des Bay. Feuerwehrgesetzes: Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg, hier: Auswertung der Fachplanung, Beauftragung zur Ausschreibung und Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2011 KA/001/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Sachverhalt wurde den Kreisräten bereits vor
der Sitzung zur Verfügung gestellt:
Mit Beschluss vom
Vor dem Hintergrund, dass die Firma KaiTec
GmbH auch die Funknetzplanung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung für die Integrierte Leitstelle plant, hat die Verwaltung
zur Nutzung von Synergieeffekten mit Schreiben vom 21.12.2010 die Firma Kai-Tec
GmbH auch mit der Untersuchung, Planung und Kostenermittlung für das
Gleichwellenfunknetz für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg
beauftragt.
- Untersuchungsergebnis des Ingenieurbüros (zur optischen Verdeutlichung
wird auf die beigefügten Ausdrucke verwiesen):
· Die Gesamtplots zeigen jeweils die zu erwartende
Funkversorgung mit den beiden Bestandsstandorten Pfaffenberg
und Mainbullau sowie einzelnen zusätzlichen Standorten (Guggenberg, Reißberg,
Geierberg, Hochbehälter Obernburg). Um eine zufriedenstellende Funkversorgung
im gesamten Zuständigkeitsbereich zu erreichen, sind die beiden Standorte
Pfaffenberg und Mainbullau um weitere Relaisstandorte zu ergänzen.
· Mit den beiden zusätzlichen Standorten Reißberg und
Geiersberg kann die Versorgung bereits deutlich gesteigert werden.
· Der Standort Guggenberg verbessert die Funkversorgung
im Bereich des Erftals, jedoch ist hier keine Erreichbarkeit von Funkmeldeempfänger
zu erzielen.
· Der Standort „Hochbehälter Obernburg“ beschränkt sich
auf geringe Optimierungen in Mömlingen sowie in die Täler bei Hofstetten und
Rück.
- Empfehlung des Ingenieurbüros:
· Aufgrund der Prädiktionsberechnungen sollten das
zukünftige Gleichwellenfunksystem mit den Bestandsstandorten Pfaffenberg und
Mainbullau um die drei Relaisstandorte Geiersberg, Reißberg und Guggenberg
erweitert werden.
· Am Standort Hochbehälter Obernburg ist neben der
Errichtung der Funktechnik auch die Errichtung eines Funkmastes erforderlich,
wodurch die Investitionskosten wesentlich höher anzusetzen sind als an den
übrigen Standorten. Der zusätzliche Nutzen des Standortes im Verhältnis zu den
Investitionskosten ist jedoch fraglich. Eine endgültige Empfehlung der zu
verwendenden Standorte kann jedoch allein anhand der Prädiktionsberechnungen
nicht getroffen werden, da neben der zu erwartenden Funkversorgungsvorhersage
weitere Kriterien, wie Investitionskosten und Betriebskosten zu berücksichtigen
sind.
Die Verwaltung schließt
sich der Empfehlung des Ingenieurbüros dahingehend an, neben den „gesetzten“
Standorten Pfaffenberg und Mainbullau das künftige Funknetz um die drei
Relaisstandorte Geiersberg, Reißberg und Guggenberg zu erweitern. Zweifelsfrei
besteht in den unterversorgten Gebieten ein potentielles Sicherheitsrisiko, das
in dem Wissen, daß das Digitalfunknetz frühestens in ca. acht Jahren zur
Verfügung steht, nicht hingenommen werden kann. Im übrigen ist es der
Bevölkerung auch nicht vermittelbar, wenn nun ein neues Gleichwellenfunknetz
errichtet wird, aber gleichzeitig bei dieser Gelegenheit nicht die hinlänglich
bekannten Versorgungslücken geschlossen werden.
Nachdem der Freistaat
Bayern lediglich die Errichtung einer Gleichwellenfunkanlage für die
Bestandsstandorte Pfaffenberg und Mainbaullau mit einem Fördersatz von 70 % bei
max. anzuerkennenden Baukosten von insgesamt 100.000 Euro (=77.000,00 Euro)
fördert, sind die entstehenden Mehrkosten vom Landkreis Miltenberg zu tragen.
- Kosten
Nach Ermittlungen des Ingenieurbüros
fallen für die Ertüchtigung der bestehenden Standorte Pfaffenberg und
Mainbullau sowie für die Ertüchtigung der drei neu hinzukommenden Standorte Geiersberg,
Reißberg und Guggenberg zusammengefasst folgende Investitionskosten an:
Lieferung/Leistung |
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Gesamtkosten Lieferung und Materialkosten (Euro) |
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Umrüstung Bestandsstandorte Pfaffenberg und
Mainbullau |
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107.000,00 |
Systemtechnik |
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20.710,00 |
Standortkosten |
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Realisierung,
Baustelleneinrichtung, Projektrealisierung, vor-Ort-Termine,
Systemdokumentation (10 % der Investitionskosten) |
10% |
12.771,00 |
Summe
Bestandsstandorte |
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140.481,00 |
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Erweiterung
zusätzlicher Standorte Geiersberg, Reißberg, Guggenberg |
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Systemtechnik |
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120.500,00 |
Standortkosten |
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31.015,00 |
Realisierung,
Baustelleneinrichtung, Projektrealisierung, vor-Ort-Termine,
Systemdokumentation (10 % der Investitionskosten) |
10% |
15.151,00 |
Summe
Erweiterungsstandorte |
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166.666,00 |
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Summe
Gesamtinvestition |
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307.147,00 |
Neben den Investitionskosten können zusätzlich noch Betriebs- und
Unterhaltungskosten anfallen:
· Reißberg: keine laufenden Betriebskosten
(Mastmiete, …), da dem Landkreis Miltenberg ein kostenloses Nutzungsrecht des
Mastes der Firma O² eingeräumt wurde
· Guggenberg: keine laufenden Betriebskosten
(Mastmiete, …), da sich der Mast im Eigentum des Landkreises Miltenberg
befindet
· Geiersberg: Verhandlungen zur Mitbenutzung
des bestehenden Mastes der Firma Vodafone dauern noch an
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter
Leitstellen (ILSG) soll die u. a. für den Landkreis Miltenberg zuständige Integrierte
Leitstelle (ILS) „Untermain“ im Oktober 2011 in den Probebetrieb und im Januar
2012 in den Echtbetrieb gehen. Die Nutzung des momentan für den
Katastrophenschutz und die Feuerwehr vorhandenen, analogen Funknetzes an die
ILS ist aufgrund der staatlich vorgegebenen Standards (bevorrechtigter Zugriff
der ILS zum Sprechfunknetz durch VPN) nicht möglich. Damit ab dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der ILS die flächendeckende Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte
und die uneingeschränkte Kommunikation der ILS mit den Hilfsorganisationen vor
Ort (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, …) möglich ist, muss bis spätestens
Herbst 2011 das neue Gleichwellenfunknetz errichtet sein.
Um das vorgegebene Zeitfenster einhalten zu können,
wird gebeten, die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen und Herrn
Landrat Schwing zur Auftragsvergabe zu bevollmächtigen. Bei der nächsten
Sitzung des Kreisausschusses wird ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt
werden.
Herr
Michael Peil, KaiTec GmbH, gab weitere Erläuterungen anhand beiliegender
Präsentation.
Landrat Schwing dankte Herrn Peil für seine
Erläuterungen. Sicher habe der Landkreis erhebliche Kosten, aber immerhin
konnte man 77.000,- € vom Freistaat Bayern heraushandeln, dabei hätte es
hierfür eigentlich überhaupt nichts gegeben. Weiterhin habe man die Zusage, die
reguläre Förderung bei Umstellung auf Digitalfunk zu erhalten.
Kreisrat Reinhard fragte, ob die örtlichen Feuerwehren
etwas berücksichtigen müssten und ob hier Kosten entstehen werden.
Kreisbrandrat Lebold antwortete, dass in diesem
Bereich keine Veränderungen notwendig seien.
Kreisrat Dr. Linduschka fragte, warum solche
Maßnahmen, die offensichtlich Auswirkungen von Gesetzen seien und die
Ausweitung aus Sicherheitsgründen notwendig sei, nicht gefördert werden und ob
dies zulässig sei.
Landrat Schwing erklärte, der Staat fördere nur den
bisherigen Stand, so seien die Förderbestimmungen. Man habe lange verhandelt,
um überhaupt etwas zu erhalten. Dies sei noch dazu mehr als eine Notlösung, da
ein Umstieg auf funktionsfähigen Digitalfunk noch Jahre dauernd werde.
Kreisrat Dr. Fahn erwähnte, das Thema Digitalfunk sei
ein wichtiges Thema für Rettungsdienste und Feuerwehren, da es dem Schutz des
Menschen diene. Auch im Bayerischen Landtag sei dieses Thema behandelt worden.
Von der Staatsregierung habe er ein Schreiben erhalten, welches den Abschluss
der Einführung des Digitalfunks im Jahr 2014 dokumentiere. Im vorgelegten
Gutachten stehe allerdings frühestens acht Jahre. Für die Beurteilung sei dies
allerdings wichtig. Die Bayerische Staatsregierung sage weiterhin,
Investitionen in den Analogfunk seien aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur
sehr zurückhaltend zu handhaben, und müssten auf notwendige und unabweisbare
Maßnahmen beschränkt werden. Er sehe die zwei Standorte Pfaffenberg und
Mainbullau als unabweisbar und diese werden auch gefördert. Die anderen drei
Standorte werden nicht gefördert und hier sehe er das Problem. Ihn störe das
Wenn und Aber in der Präsentation des Büros. Er könne daher keine Empfehlung
erkennen auf Grund der Beschlussvorlage. Er zweifele daher die Notwendigkeit
der drei zusätzlichen Standorte an. Auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage
des Landkreises stelle er die 167.000,- € Kosten in Frage, der Nutzen stehe in
seinen Augen in keinem Verhältnis zu den Investitionskosten. Warum könne man
nicht wie bisher die alte Technik nutzen, die doch funktioniere, wenn auch
schlecht. Auch hier könne man konkret sparen.
Kreisbrandrat Lebold entgegnete, das Jahr 2014 beim
Digitalfunk mag vielleicht in Bezug auf die Infrastruktur zutreffen, nicht aber
für den Betrieb selbst – hier habe das Innenministerium bei der Klausurtagung
der Bayerischen Kreisbrandräte vor 14 Tagen für die Feuerwehren frühestens ab
2016 bis 2018 genannt, und davon gehe man aus. Nur die Infrastruktur
aufzubauen, bedeute noch kein betriebenes Digitalfunknetz. Beispielsweise sei
derzeit noch völlig unbestimmt, wer die technisch-taktische Betriebsstätte im Bereich
Feuerwehr/Rettungsdienst sein soll. Es gebe den Wunsch des Innenministeriums,
dass es die integrierten Leitstellen übernehmen sollen, aber es gebe dazu
derzeit keinerlei Bestimmungen. Man sei hier also noch völlig offen. Weiterhin
sei der Netzabschnitt 34 vom Digitalfunk, der sich im vorläufigen Probebetrieb
befunden habe, abgeschaltet worden. Aus unerklärlichen Ursachen habe dies
überhaupt nicht funktioniert, dies betreffe den Großraum München, wo fast
ausschließlich Polizei auf Digitalfunk gewesen sei. Eine Wiederzuschaltung sei
völlig offen. Man stehe vor dem Problem, dass mit Einführung der integrierten
Leitstelle, die zum 01.01.2010 in Betrieb gehen solle, eine Anbindung an das
Funknetz als ILS geboten werden müsse, und dies funktioniere mit den
bestehenden Anlagen nicht. Ausgangslage war, dass man nur eine Relaisstelle in
Mainbullau betrieben habe. Aus der Not heraus, weil im Großraum
Leidersbach/Sulzbach selbst Gespräche aus dem Fahrzeug fast nicht möglich
gewesen seien, habe man auf dem Pfaffenberg mit Unterstützung der Polizei ein
zweites Relais auf einem anderen Kanal geschaltet. Die Feuerwehren müssen von
ihrem normalen Betriebskanal auf diesen umschalten, damit sie dort sprechfunken
können. Dies sei der momentane Stand der Dinge. Daraus resultiere, was
zuschussfähig sei. Den Zuschuss erhalte man aus der ILS-Förderung. Mit der
bestehenden Infrastruktur sei dies nicht möglich. Die Förderung komme aus dem
Topf der integrierten Leitstellen. Dies müsse man klar festhalten. Bayernweit
seien analoge Funkanlagen derzeit nicht förderfähig. Man müsse dazu auch wissen,
das gleiche Innenministerium baue derzeit ein analoges flächendeckendes Gleichwellenfunknetz
für die Bergwacht, da sie dasselbe Problem haben, die Anbindung der Bergwacht
an die einzelnen ILS-Bereiche. Für uns komme daher nur die Einführung dieser
Technik in Frage, um überhaupt zum 01.01.2012 an die ILS angebunden werden zu
können. Es sei klar gewesen, wenn man am Gleichwellenfunknetz baue, dann müsse
dies flächendeckend funktionieren, auch im Raum Südspessart oder im Raum
Erftal, da man diese über die Stationen Pfaffenberg und Mainbullau vorher nicht
erreicht hat.
Landrat Schwing fügte hin, das Digitalnetz werde auch
nicht alle Probleme lösen. Auch das Gleichwellenfunknetz diene den Menschen.
Man wird nach außen nicht vermitteln können, dass man so viel Geld ausgebe ohne
eine Verbesserung. Man sei nun einmal gezwungen an die ILS anzuschließen. Hier
etwas zu sparen wäre die falsche Stelle. Er wolle nicht die Verantwortung übernehmen,
wenn etwas passiere, wenn eine Alarmierung nicht möglich wäre.
Kreisrätin Fichtl fragte nach der
Erweiterungsfähigkeit der Standorte und nach Mitbenutzermasten.
Landrat Schwing ergänzte, je mehr Standorte, desto
mehr Kosten fallen an. Ein ideales Netz werde man nicht bekommen, man könne es
nur optimieren.
Kreisbrandrat Lebold bemerkte, man habe nicht nur ein
Augenmerk auf die jetzigen Einrichtungskosten gehabt. Die Mitbenutzermasten
kosten eine nicht geringe Pacht, daher sei man eher auf Eigentum bestrebt statt
auf Mitbenutzung. Dies habe bei der Standortfrage eine Rolle gespielt. Der
Bayerische Rundfunk verlange beispielsweise ungefähr 3.000,- €, professionelle
Mastbetreiber bis zu 20.000,- € im Jahr. Auch diese Kosten müssten geschultert
werden.
Kreisrat Dr. Fahn bat um Erläuterungen zu
Einschränkungen im Gutachten in Bezug auf Erreichbarkeit, geringe Optimierungen
und Nutzen.
Landrat Schwing wies noch einmal im Hinblick auf die
Fertigstellung des Digitalfunks auf die Dynamik in der Geschichte hin.
Herr Peil erläuterte, man habe natürlich mehr als nur
die genannten fünf Standorte gepachtet, sondern unter anderem auch den
Hochbehälter Obernburg. Dieser sei relativ ungeeignet. Erstens sei kein Mast
vorhanden, zweitens reiche der Fülleffekt nicht aus. Man habe diesen in der
Betrachtung berücksichtigt, aber nicht als Standort vorgesehen. Ein neuer Mast
sei somit auch nicht erforderlich. Zu Guggenberg führte er zum Vergleich aus,
dass man hier ein kleines Tal von dort aus der gut erfasse, was man mit den
anderen Standorten nicht erreiche. Insofern sei der Effekt nicht groß, aber für
dieses Tal im Südosten von äußerster Wichtigkeit.
Kreisrat Scherf fragte nach der Problematik der
Erreichbarkeit im Südspessart.
Herr Peil erläuterte anhand der Karten in seiner
Präsentation, dass der Südspessart abgedeckt sei.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden
E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s
für den Kreistag:
- Der Landkreis Miltenberg errichtet ein neues
Gleichwellenfunknetz mit fünf Sendestandorten für die Feuerwehr und den
Katastrophenschutz im Landkreis Miltenberg auf Grundlage der
Untersuchungen des Ingenieurbüros KaiTec GmbH Hösbach vom 03.03.2011.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung
durchzuführen.
- Herr Landrat Schwing wird bevollmächtigt, die
Auftragsvergabe durchzuführen.