Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vollzug des Bayer. Katastrophenschutzgesetzes und des Bay. Feuerwehrgesetzes: Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg, hier: Auswertung der Fachplanung, Beauftragung zur Ausschreibung und Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2011   KA/001/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Sachverhalt wurde den Kreisräten bereits vor der Sitzung zur Verfügung gestellt:

 

Mit Beschluss vom 21.07.2010 beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung, die Fachplanung für die Errichtung eines Gleichwellenfunknetzes für die Feuerwehr im Landkreis Miltenberg zu veranlassen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Firma KaiTec GmbH auch die Funknetzplanung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für die Integrierte Leitstelle plant, hat die Verwaltung zur Nutzung von Synergieeffekten mit Schreiben vom 21.12.2010 die Firma Kai-Tec GmbH auch mit der Untersuchung, Planung und Kostenermittlung für das Gleichwellenfunknetz für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg beauftragt.

 

  1. Untersuchungsergebnis des Ingenieurbüros (zur optischen Verdeutlichung wird auf die beigefügten Ausdrucke verwiesen):

 

·      Die Gesamtplots zeigen jeweils die zu erwartende Funkversorgung mit den beiden Bestandsstandorten Pfaffenberg und Mainbullau sowie einzelnen zusätzlichen Standorten (Guggenberg, Reißberg, Geierberg, Hochbehälter Obernburg). Um eine zufriedenstellende Funkversorgung im gesamten Zuständigkeitsbereich zu erreichen, sind die beiden Standorte Pfaffenberg und Mainbullau um weitere Relaisstandorte zu ergänzen.

 

·      Mit den beiden zusätzlichen Standorten Reißberg und Geiersberg kann die Versorgung bereits deutlich gesteigert werden.

 

·      Der Standort Guggenberg verbessert die Funkversorgung im Bereich des Erftals, jedoch ist hier keine Erreichbarkeit von Funkmeldeempfänger zu erzielen.

 

·      Der Standort „Hochbehälter Obernburg“ beschränkt sich auf geringe Optimierungen in Mömlingen sowie in die Täler bei Hofstetten und Rück.

 

  1. Empfehlung des Ingenieurbüros:

 

·      Aufgrund der Prädiktionsberechnungen sollten das zukünftige Gleichwellenfunksystem mit den Bestandsstandorten Pfaffenberg und Mainbullau um die drei Relaisstandorte Geiersberg, Reißberg und Guggenberg erweitert werden.

 

·      Am Standort Hochbehälter Obernburg ist neben der Errichtung der Funktechnik auch die Errichtung eines Funkmastes erforderlich, wodurch die Investitionskosten wesentlich höher anzusetzen sind als an den übrigen Standorten. Der zusätzliche Nutzen des Standortes im Verhältnis zu den Investitionskosten ist jedoch fraglich. Eine endgültige Empfehlung der zu verwendenden Standorte kann jedoch allein anhand der Prädiktionsberechnungen nicht getroffen werden, da neben der zu erwartenden Funkversorgungsvorhersage weitere Kriterien, wie Investitionskosten und Betriebskosten zu berücksichtigen sind.

 

Die Verwaltung schließt sich der Empfehlung des Ingenieurbüros dahingehend an, neben den „gesetzten“ Standorten Pfaffenberg und Mainbullau das künftige Funknetz um die drei Relaisstandorte Geiersberg, Reißberg und Guggenberg zu erweitern. Zweifelsfrei besteht in den unterversorgten Gebieten ein potentielles Sicherheitsrisiko, das in dem Wissen, daß das Digitalfunknetz frühestens in ca. acht Jahren zur Verfügung steht, nicht hingenommen werden kann. Im übrigen ist es der Bevölkerung auch nicht vermittelbar, wenn nun ein neues Gleichwellenfunknetz errichtet wird, aber gleichzeitig bei dieser Gelegenheit nicht die hinlänglich bekannten Versorgungslücken geschlossen werden.

 

Nachdem der Freistaat Bayern lediglich die Errichtung einer Gleichwellenfunkanlage für die Bestandsstandorte Pfaffenberg und Mainbaullau mit einem Fördersatz von 70 % bei max. anzuerkennenden Baukosten von insgesamt 100.000 Euro (=77.000,00 Euro) fördert, sind die entstehenden Mehrkosten vom Landkreis Miltenberg zu tragen.

 

  1. Kosten

 

Nach Ermittlungen des Ingenieurbüros fallen für die Ertüchtigung der bestehenden Standorte Pfaffenberg und Mainbullau sowie für die Ertüchtigung der drei neu hinzukommenden Standorte Geiersberg, Reißberg und Guggenberg zusammengefasst folgende Investitionskosten an:

 

Lieferung/Leistung

 

Gesamtkosten Lieferung und Materialkosten (Euro)

 

 

 

Umrüstung Bestandsstandorte Pfaffenberg und Mainbullau

 

107.000,00

Systemtechnik

 

20.710,00

Standortkosten

 

 

Realisierung, Baustelleneinrichtung, Projektrealisierung, vor-Ort-Termine, Systemdokumentation (10 % der Investitionskosten)

10%

12.771,00

Summe Bestandsstandorte

 

140.481,00

 

 

 

Erweiterung zusätzlicher Standorte Geiersberg, Reißberg, Guggenberg

 

 

Systemtechnik

 

120.500,00

Standortkosten

 

31.015,00

Realisierung, Baustelleneinrichtung, Projektrealisierung, vor-Ort-Termine, Systemdokumentation (10 % der Investitionskosten)

10%

15.151,00

Summe Erweiterungsstandorte

 

166.666,00

 

 

 

Summe Gesamtinvestition

 

307.147,00

 

Neben den Investitionskosten können zusätzlich noch Betriebs- und Unterhaltungskosten anfallen:

 

·      Reißberg: keine laufenden Betriebskosten (Mastmiete, …), da dem Landkreis Miltenberg ein kostenloses Nutzungsrecht des Mastes der Firma O² eingeräumt wurde

 

·      Guggenberg: keine laufenden Betriebskosten (Mastmiete, …), da sich der Mast im Eigentum des Landkreises Miltenberg befindet

 

·      Geiersberg: Verhandlungen zur Mitbenutzung des bestehenden Mastes der Firma Vodafone dauern noch an

 

Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) soll die u. a. für den Landkreis Miltenberg zuständige Integrierte Leitstelle (ILS) „Untermain“ im Oktober 2011 in den Probebetrieb und im Januar 2012 in den Echtbetrieb gehen. Die Nutzung des momentan für den Katastrophenschutz und die Feuerwehr vorhandenen, analogen Funknetzes an die ILS ist aufgrund der staatlich vorgegebenen Standards (bevorrechtigter Zugriff der ILS zum Sprechfunknetz durch VPN) nicht möglich. Damit ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ILS die flächendeckende Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte und die uneingeschränkte Kommunikation der ILS mit den Hilfsorganisationen vor Ort (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, …) möglich ist, muss bis spätestens Herbst 2011 das neue Gleichwellenfunknetz errichtet sein.

 

Um das vorgegebene Zeitfenster einhalten zu können, wird gebeten, die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen und Herrn Landrat Schwing zur Auftragsvergabe zu bevollmächtigen. Bei der nächsten Sitzung des Kreisausschusses wird ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt werden.

 

 

Herr Michael Peil, KaiTec GmbH, gab weitere Erläuterungen anhand beiliegender Präsentation.

 

Landrat Schwing dankte Herrn Peil für seine Erläuterungen. Sicher habe der Landkreis erhebliche Kosten, aber immerhin konnte man 77.000,- € vom Freistaat Bayern heraushandeln, dabei hätte es hierfür eigentlich überhaupt nichts gegeben. Weiterhin habe man die Zusage, die reguläre Förderung bei Umstellung auf Digitalfunk zu erhalten.

 

Kreisrat Reinhard fragte, ob die örtlichen Feuerwehren etwas berücksichtigen müssten und ob hier Kosten entstehen werden.

 

Kreisbrandrat Lebold antwortete, dass in diesem Bereich keine Veränderungen notwendig seien.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragte, warum solche Maßnahmen, die offensichtlich Auswirkungen von Gesetzen seien und die Ausweitung aus Sicherheitsgründen notwendig sei, nicht gefördert werden und ob dies zulässig sei.

 

Landrat Schwing erklärte, der Staat fördere nur den bisherigen Stand, so seien die Förderbestimmungen. Man habe lange verhandelt, um überhaupt etwas zu erhalten. Dies sei noch dazu mehr als eine Notlösung, da ein Umstieg auf funktionsfähigen Digitalfunk noch Jahre dauernd werde.

 

Kreisrat Dr. Fahn erwähnte, das Thema Digitalfunk sei ein wichtiges Thema für Rettungsdienste und Feuerwehren, da es dem Schutz des Menschen diene. Auch im Bayerischen Landtag sei dieses Thema behandelt worden. Von der Staatsregierung habe er ein Schreiben erhalten, welches den Abschluss der Einführung des Digitalfunks im Jahr 2014 dokumentiere. Im vorgelegten Gutachten stehe allerdings frühestens acht Jahre. Für die Beurteilung sei dies allerdings wichtig. Die Bayerische Staatsregierung sage weiterhin, Investitionen in den Analogfunk seien aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur sehr zurückhaltend zu handhaben, und müssten auf notwendige und unabweisbare Maßnahmen beschränkt werden. Er sehe die zwei Standorte Pfaffenberg und Mainbullau als unabweisbar und diese werden auch gefördert. Die anderen drei Standorte werden nicht gefördert und hier sehe er das Problem. Ihn störe das Wenn und Aber in der Präsentation des Büros. Er könne daher keine Empfehlung erkennen auf Grund der Beschlussvorlage. Er zweifele daher die Notwendigkeit der drei zusätzlichen Standorte an. Auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage des Landkreises stelle er die 167.000,- € Kosten in Frage, der Nutzen stehe in seinen Augen in keinem Verhältnis zu den Investitionskosten. Warum könne man nicht wie bisher die alte Technik nutzen, die doch funktioniere, wenn auch schlecht. Auch hier könne man konkret sparen.

 

Kreisbrandrat Lebold entgegnete, das Jahr 2014 beim Digitalfunk mag vielleicht in Bezug auf die Infrastruktur zutreffen, nicht aber für den Betrieb selbst – hier habe das Innenministerium bei der Klausurtagung der Bayerischen Kreisbrandräte vor 14 Tagen für die Feuerwehren frühestens ab 2016 bis 2018 genannt, und davon gehe man aus. Nur die Infrastruktur aufzubauen, bedeute noch kein betriebenes Digitalfunknetz. Beispielsweise sei derzeit noch völlig unbestimmt, wer die technisch-taktische Betriebsstätte im Bereich Feuerwehr/Rettungsdienst sein soll. Es gebe den Wunsch des Innenministeriums, dass es die integrierten Leitstellen übernehmen sollen, aber es gebe dazu derzeit keinerlei Bestimmungen. Man sei hier also noch völlig offen. Weiterhin sei der Netzabschnitt 34 vom Digitalfunk, der sich im vorläufigen Probebetrieb befunden habe, abgeschaltet worden. Aus unerklärlichen Ursachen habe dies überhaupt nicht funktioniert, dies betreffe den Großraum München, wo fast ausschließlich Polizei auf Digitalfunk gewesen sei. Eine Wiederzuschaltung sei völlig offen. Man stehe vor dem Problem, dass mit Einführung der integrierten Leitstelle, die zum 01.01.2010 in Betrieb gehen solle, eine Anbindung an das Funknetz als ILS geboten werden müsse, und dies funktioniere mit den bestehenden Anlagen nicht. Ausgangslage war, dass man nur eine Relaisstelle in Mainbullau betrieben habe. Aus der Not heraus, weil im Großraum Leidersbach/Sulzbach selbst Gespräche aus dem Fahrzeug fast nicht möglich gewesen seien, habe man auf dem Pfaffenberg mit Unterstützung der Polizei ein zweites Relais auf einem anderen Kanal geschaltet. Die Feuerwehren müssen von ihrem normalen Betriebskanal auf diesen umschalten, damit sie dort sprechfunken können. Dies sei der momentane Stand der Dinge. Daraus resultiere, was zuschussfähig sei. Den Zuschuss erhalte man aus der ILS-Förderung. Mit der bestehenden Infrastruktur sei dies nicht möglich. Die Förderung komme aus dem Topf der integrierten Leitstellen. Dies müsse man klar festhalten. Bayernweit seien analoge Funkanlagen derzeit nicht förderfähig. Man müsse dazu auch wissen, das gleiche Innenministerium baue derzeit ein analoges flächendeckendes Gleichwellenfunknetz für die Bergwacht, da sie dasselbe Problem haben, die Anbindung der Bergwacht an die einzelnen ILS-Bereiche. Für uns komme daher nur die Einführung dieser Technik in Frage, um überhaupt zum 01.01.2012 an die ILS angebunden werden zu können. Es sei klar gewesen, wenn man am Gleichwellenfunknetz baue, dann müsse dies flächendeckend funktionieren, auch im Raum Südspessart oder im Raum Erftal, da man diese über die Stationen Pfaffenberg und Mainbullau vorher nicht erreicht hat.

 

Landrat Schwing fügte hin, das Digitalnetz werde auch nicht alle Probleme lösen. Auch das Gleichwellenfunknetz diene den Menschen. Man wird nach außen nicht vermitteln können, dass man so viel Geld ausgebe ohne eine Verbesserung. Man sei nun einmal gezwungen an die ILS anzuschließen. Hier etwas zu sparen wäre die falsche Stelle. Er wolle nicht die Verantwortung übernehmen, wenn etwas passiere, wenn eine Alarmierung nicht möglich wäre.

 

Kreisrätin Fichtl fragte nach der Erweiterungsfähigkeit der Standorte und nach Mitbenutzermasten.

 

Landrat Schwing ergänzte, je mehr Standorte, desto mehr Kosten fallen an. Ein ideales Netz werde man nicht bekommen, man könne es nur optimieren.

 

Kreisbrandrat Lebold bemerkte, man habe nicht nur ein Augenmerk auf die jetzigen Einrichtungskosten gehabt. Die Mitbenutzermasten kosten eine nicht geringe Pacht, daher sei man eher auf Eigentum bestrebt statt auf Mitbenutzung. Dies habe bei der Standortfrage eine Rolle gespielt. Der Bayerische Rundfunk verlange beispielsweise ungefähr 3.000,- €, professionelle Mastbetreiber bis zu 20.000,- € im Jahr. Auch diese Kosten müssten geschultert werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn bat um Erläuterungen zu Einschränkungen im Gutachten in Bezug auf Erreichbarkeit, geringe Optimierungen und Nutzen.

 

Landrat Schwing wies noch einmal im Hinblick auf die Fertigstellung des Digitalfunks auf die Dynamik in der Geschichte hin.

 

Herr Peil erläuterte, man habe natürlich mehr als nur die genannten fünf Standorte gepachtet, sondern unter anderem auch den Hochbehälter Obernburg. Dieser sei relativ ungeeignet. Erstens sei kein Mast vorhanden, zweitens reiche der Fülleffekt nicht aus. Man habe diesen in der Betrachtung berücksichtigt, aber nicht als Standort vorgesehen. Ein neuer Mast sei somit auch nicht erforderlich. Zu Guggenberg führte er zum Vergleich aus, dass man hier ein kleines Tal von dort aus der gut erfasse, was man mit den anderen Standorten nicht erreiche. Insofern sei der Effekt nicht groß, aber für dieses Tal im Südosten von äußerster Wichtigkeit.

 

Kreisrat Scherf fragte nach der Problematik der Erreichbarkeit im Südspessart.

 

Herr Peil erläuterte anhand der Karten in seiner Präsentation, dass der Südspessart abgedeckt sei.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s

für den Kreistag:

 

  1. Der Landkreis Miltenberg errichtet ein neues Gleichwellenfunknetz mit fünf Sendestandorten für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz im Landkreis Miltenberg auf Grundlage der Untersuchungen des Ingenieurbüros KaiTec GmbH Hösbach vom 03.03.2011.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

 

  1. Herr Landrat Schwing wird bevollmächtigt, die Auftragsvergabe durchzuführen.

 

 

 

 

 

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