Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Dammbach, Landkreis Aschaffenburg und dem Markt Eschau, Landkreis Miltenberg unter gleichzeitiger Änderung der Grenzen der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2011   KA/001/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsrat Feil erläuterte die Vorlage:

 

Die Gemeinde Dammbach, Landkreis Aschaffenburg möchte im Bereich der Gemarkungsgrenze Hobbach, Markt Eschau und Wintersbach, Gemeinde Dammbach einen Fuß- und Radweg anlegen. Im Zuge des hierfür notwendigen Grunderwerbs war auch die Landkreisgrenze und Gemeindegrenze zwischen dem Markt Eschau und der Gemeinde Dammbach tangiert. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um eine unbewohnte Fläche von 14 qm. Das Vermessungsamt Aschaffenburg hat hierfür neue Flurstücke gebildet und darum gebeten, ein Verfahren zur Änderung des Gebiets von Gemeinden und Landkreisen einzuleiten.

 

Sowohl der Marktrat Eschau als auch der Gemeinderat Dammbach haben der Grenzänderung zugestimmt. Mit Schreiben vom 18.02.2011 hat die Regierung von Unterfranken als zuständige Genehmigungsbehörde dem Landkreis Miltenberg mitgeteilt, dass sie beabsichtige, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. In diesem Zusammenhang wird der Landkreis Miltenberg gebeten, die Zustimmung zu der beabsichtigten Änderung zu erteilen.

 

Da beide beteiligte Kommunen mit der Änderung der Gemarkungsgrenze einverstanden sind und keine Gründe ersichtlich sind, die dem Ersuchen entgegen stehen, wird dem Kreisausschuss empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Miltenberg stimmt der vom Markt Eschau und der Gemeinde Dammbach vorgeschlagenen Änderung der Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Hobbach, Markt Eschau und Wintersbach, Gemeinde Dammbach und der damit verbundenen Änderung der Landkreisgrenze zu.

 

 

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