Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2011 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2011 KA/001/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Weckwerth, Leiterin der Rohe´schen
Altenheimstiftung, gab anhand der im Kreistagsinformation zur Verfügung stehenden
Präsentation die Erläuterungen zum Haushalt 2011 der Rohe´schen
Altenheimstiftung.
Landrat Schwing dankte ihr für die Zahlen und auch die
Eindrücke über das Haus. Dies bestätige, dass es sich um ein außergewöhnliches
Seniorenheim handele. Dazu brauche man viele helfende Hände und man merke das
hohe Engagement von Heimleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dafür
dankte er herzlich. Nach wie vor falle die hohe Zahl der Selbstzahler auf. Rund
70 % sprechen für das Haus. Auch hierfür ein dickes Kompliment für sie und die
gesamte Mannschaft. Er bat Frau Weckwerth, den Dank an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu überbringen. Er fügte hinzu, die Zusammenarbeit mache Spaß.
Kreisrat Reinhard schloss sich an, die hohe Quote der
Selbstzahler sei ein Indiz dafür, dass das Seniorenheim angenommen werde und
entsprechend gut laufe. Die Zahlen seien hervorragend, der Haushalt generell
plausibel. Er hinterfragte noch die Planungskosten für die Baumaßnahme der
Aufstockung der Verwaltung.
Frau Weckwerth erklärte, man sei gerade in der Planung
mit den Architekten, sie schätze eventuell 200.000 bis 300.000 Euro, um
Bürofläche und Gemeinschaftsräume für die Mitarbeiter zu schaffen. Man müsse
sehen was der Architekt vorschlage.
Kreisrat Reinhard fragte, ob damit auch
Neueinstellungen verbunden seien.
Frau Weckwerth erläuterte, momentan weiche man bereits
ins Untergeschoss aus, die Buchhaltung sei in einen ganz kleinen Raum
ausquartiert unter dem Dach. Man habe keine Gemeinschaftsräume, keinen
Aufenthaltsraum, wo sich die Mitarbeiter aufhalten und auch einmal Pause machen
könnten. Ein Besprechungsraum sei notwendig, auch für die Angehörigen.
Kreisrat Dr. Linduschka dankte ebenfalls Frau
Weckwerth und fügte hinzu, das Interesse an diesen Themen werde mit dem Alter
intensiver. Der positive Blick sei erfreulich. Er fragte im Hinblick auf den
Zustand der Bewohner nach dem Treppenzugang des Nebengebäudes, hier sei zu
befürchten, dass als Belegung nur Leute in Frage kommen, die den Treppenzugang
bewältigen können, und diese Anzahl dürfte mit der Zeit geringer werden. Es sei
daher zu befürchten, dass es schwieriger werde, die Auslastung in den nächsten
Jahren zu halten, wenn die Zimmer im Nebengebäude nicht mehr problemlos belegt
werden könnten. Weiterhin wundere er sich immer wieder über die hohe Zahl der
Selbstzahler und fragte sich, woran dies liege. Bedeute Selbstzahler, dass
diese mit ihrem eigenen Vermögen plus Pflegeversicherung dies abdecken oder ob
hier wirklich ¾ aller Leute mit eigenem Vermögen oder Einkommen über die Runden
kommen.
Frau Weckwerth erklärte, im Nebengebäude habe man ja
nur noch vier Zimmer, dies sei ein großer Gemeinschaftsraum und zwei
Mitarbeiterinnen wohnen dort. Man benötige allerdings auch Möglichkeiten für demente
Menschen und luxuriösere Einzelzimmer mit getrennten Badezimmern. Weiterhin
brauche man ein Büro für die Betreuungsassistenten. Das gesamte Gebäude sei
noch dazu marode und kalt.
Weiterhin seien tatsächlich alles Selbstzahler. Man
müsse bedenken, die Leute haben noch Vermögen, oft werden Häuser eingesetzt,
man befinde sich eben noch in ländlicher Umgebung.
Kreisrat Stappel dankte für die vorbildlichen
Bemühungen und Betreuung in ihrem Hause. Das sehr gute Betriebs- und
Geschäftsergebnis sei bewundernswert. Auch bringe sie immer wieder neue Ideen
ein. Sie lebe als Chefin vor, wie man mit Menschen umzugehen habe.
Kreisrat Dr. Schüren dankte auch von Seiten der
SPD-Fraktion und erzählte, dass er sich informiert habe für seine Eltern, die
im Alter von 87 und 88 sinngemäß fragten, was sie „bei den alten Leuten
sollten“.
Frau Weckwerth bestätigte, diese Äußerungen seien
bekannt, und empfahl, das Haus einfach einmal zu besuchen, dann lege man diese
ganz schnell ab.
Kreisrat Dr. Fahn schloss sich den Aussagen von
Kreisrat Stappel an. In Bezug auf die Aussetzung der Wehrpflicht fragte er nach
möglichen Problemen und wie viele Zivildienstleistende sie bisher hatten und ob
andere Möglichkeiten, wie z. B. das Freiwillige Soziale Jahr, bestünden.
Weiterhin fragte er nach Beispielen für die steigende Bürokratie.
Frau Weckwerth erklärte, man habe früher in der Pflege
immer zehn Zivildienstleistende gehabt, in den letzten Jahren seien es immer ein
bis drei gewesen, im Bereich der Hauswirtschaft drei und in der Küche zwei
Zivildienstleistende. Man müsse bedenken, mit einem Stellenschlüssel von 0,33
haben diese 39 Stunden abgedeckt, und auch den Schichtdienst beispielsweise am
Wochenende unterstützt. Diese Stellen fallen nun komplett weg. Es kommen keine
Zivildienstleistende mehr nach. Sofort habe man auch das Freiwillige Soziale
Jahr beantragt, sie habe aber keine hohen Erwartungen. Man habe vorher sowieso
schon Vorpraktikanten eingestellt, die ebenfalls zurückgegangen seien. Man sei
über jede Anregung und freiwillige junge Menschen froh.
Die Bürokratie sei vor zehn Jahren noch sehr gering
gewesen, man habe zwei hauptamtliche Mitarbeiter in der Verwaltung. Heute sei
Qualitätsmanagement, eine eigene Buchhaltung und Personalstelle, Prüfungen,
Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit und EDV hinzugekommen, außerdem sei das Archiv
gewachsen. Es gebe immer wieder etwas Neues.
Kreisrat Andre dankte ihr für diese imponierende
Antwort, von anderen Leiterinnen und Leitern solcher Einrichtungen höre man sonst
immer nur Klagen. Sie habe ihre ethische Zielrichtung genannt und die
Ausführung sei große Klasse.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgende
B e s c h l ü s s e :
1. Die Haushaltssatzung der Rohe´schen
Altenheimstiftung Kleinwallstadt für das Jahr 2011 wird gemäß Art. 55 ff LKrO
i. V. mit Art. 29 Abs. 3 Stiftungsgesetz erlassen.
2. Der Finanzplan, der von der Verwaltung der
Entwicklung angepasst bzw. fortgeschrieben ist, wird angenommen (Art. 64 LKrO).
3. Der Stellenplan wird genehmigt.