Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2011 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2011   KA/001/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Frau Weckwerth, Leiterin der Rohe´schen Altenheimstiftung, gab anhand der im Kreistagsinformation zur Verfügung stehenden Präsentation die Erläuterungen zum Haushalt 2011 der Rohe´schen Altenheimstiftung.

 

Landrat Schwing dankte ihr für die Zahlen und auch die Eindrücke über das Haus. Dies bestätige, dass es sich um ein außergewöhnliches Seniorenheim handele. Dazu brauche man viele helfende Hände und man merke das hohe Engagement von Heimleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dafür dankte er herzlich. Nach wie vor falle die hohe Zahl der Selbstzahler auf. Rund 70 % sprechen für das Haus. Auch hierfür ein dickes Kompliment für sie und die gesamte Mannschaft. Er bat Frau Weckwerth, den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überbringen. Er fügte hinzu, die Zusammenarbeit mache Spaß.

 

Kreisrat Reinhard schloss sich an, die hohe Quote der Selbstzahler sei ein Indiz dafür, dass das Seniorenheim angenommen werde und entsprechend gut laufe. Die Zahlen seien hervorragend, der Haushalt generell plausibel. Er hinterfragte noch die Planungskosten für die Baumaßnahme der Aufstockung der Verwaltung.

 

Frau Weckwerth erklärte, man sei gerade in der Planung mit den Architekten, sie schätze eventuell 200.000 bis 300.000 Euro, um Bürofläche und Gemeinschaftsräume für die Mitarbeiter zu schaffen. Man müsse sehen was der Architekt vorschlage.

 

Kreisrat Reinhard fragte, ob damit auch Neueinstellungen verbunden seien.

 

Frau Weckwerth erläuterte, momentan weiche man bereits ins Untergeschoss aus, die Buchhaltung sei in einen ganz kleinen Raum ausquartiert unter dem Dach. Man habe keine Gemeinschaftsräume, keinen Aufenthaltsraum, wo sich die Mitarbeiter aufhalten und auch einmal Pause machen könnten. Ein Besprechungsraum sei notwendig, auch für die Angehörigen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka dankte ebenfalls Frau Weckwerth und fügte hinzu, das Interesse an diesen Themen werde mit dem Alter intensiver. Der positive Blick sei erfreulich. Er fragte im Hinblick auf den Zustand der Bewohner nach dem Treppenzugang des Nebengebäudes, hier sei zu befürchten, dass als Belegung nur Leute in Frage kommen, die den Treppenzugang bewältigen können, und diese Anzahl dürfte mit der Zeit geringer werden. Es sei daher zu befürchten, dass es schwieriger werde, die Auslastung in den nächsten Jahren zu halten, wenn die Zimmer im Nebengebäude nicht mehr problemlos belegt werden könnten. Weiterhin wundere er sich immer wieder über die hohe Zahl der Selbstzahler und fragte sich, woran dies liege. Bedeute Selbstzahler, dass diese mit ihrem eigenen Vermögen plus Pflegeversicherung dies abdecken oder ob hier wirklich ¾ aller Leute mit eigenem Vermögen oder Einkommen über die Runden kommen.

 

Frau Weckwerth erklärte, im Nebengebäude habe man ja nur noch vier Zimmer, dies sei ein großer Gemeinschaftsraum und zwei Mitarbeiterinnen wohnen dort. Man benötige allerdings auch Möglichkeiten für demente Menschen und luxuriösere Einzelzimmer mit getrennten Badezimmern. Weiterhin brauche man ein Büro für die Betreuungsassistenten. Das gesamte Gebäude sei noch dazu marode und kalt.

Weiterhin seien tatsächlich alles Selbstzahler. Man müsse bedenken, die Leute haben noch Vermögen, oft werden Häuser eingesetzt, man befinde sich eben noch in ländlicher Umgebung.

 

Kreisrat Stappel dankte für die vorbildlichen Bemühungen und Betreuung in ihrem Hause. Das sehr gute Betriebs- und Geschäftsergebnis sei bewundernswert. Auch bringe sie immer wieder neue Ideen ein. Sie lebe als Chefin vor, wie man mit Menschen umzugehen habe.

 

Kreisrat Dr. Schüren dankte auch von Seiten der SPD-Fraktion und erzählte, dass er sich informiert habe für seine Eltern, die im Alter von 87 und 88 sinngemäß fragten, was sie „bei den alten Leuten sollten“.

 

Frau Weckwerth bestätigte, diese Äußerungen seien bekannt, und empfahl, das Haus einfach einmal zu besuchen, dann lege man diese ganz schnell ab.

 

Kreisrat Dr. Fahn schloss sich den Aussagen von Kreisrat Stappel an. In Bezug auf die Aussetzung der Wehrpflicht fragte er nach möglichen Problemen und wie viele Zivildienstleistende sie bisher hatten und ob andere Möglichkeiten, wie z. B. das Freiwillige Soziale Jahr, bestünden. Weiterhin fragte er nach Beispielen für die steigende Bürokratie.

 

Frau Weckwerth erklärte, man habe früher in der Pflege immer zehn Zivildienstleistende gehabt, in den letzten Jahren seien es immer ein bis drei gewesen, im Bereich der Hauswirtschaft drei und in der Küche zwei Zivildienstleistende. Man müsse bedenken, mit einem Stellenschlüssel von 0,33 haben diese 39 Stunden abgedeckt, und auch den Schichtdienst beispielsweise am Wochenende unterstützt. Diese Stellen fallen nun komplett weg. Es kommen keine Zivildienstleistende mehr nach. Sofort habe man auch das Freiwillige Soziale Jahr beantragt, sie habe aber keine hohen Erwartungen. Man habe vorher sowieso schon Vorpraktikanten eingestellt, die ebenfalls zurückgegangen seien. Man sei über jede Anregung und freiwillige junge Menschen froh.

Die Bürokratie sei vor zehn Jahren noch sehr gering gewesen, man habe zwei hauptamtliche Mitarbeiter in der Verwaltung. Heute sei Qualitätsmanagement, eine eigene Buchhaltung und Personalstelle, Prüfungen, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit und EDV hinzugekommen, außerdem sei das Archiv gewachsen. Es gebe immer wieder etwas Neues.

 

Kreisrat Andre dankte ihr für diese imponierende Antwort, von anderen Leiterinnen und Leitern solcher Einrichtungen höre man sonst immer nur Klagen. Sie habe ihre ethische Zielrichtung genannt und die Ausführung sei große Klasse.

 

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgende

 

B e s c h l ü s s e :

 

1.  Die Haushaltssatzung der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt für das Jahr 2011 wird gemäß Art. 55 ff LKrO i. V. mit Art. 29 Abs. 3 Stiftungsgesetz erlassen.

 

2.  Der Finanzplan, der von der Verwaltung der Entwicklung angepasst bzw. fortgeschrieben ist, wird angenommen (Art. 64 LKrO).

 

3.  Der Stellenplan wird genehmigt.

 

 

 

 

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