Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Veröffentlichung von Niederschriften im Internet - Änderung des § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.10.2010 KT/011/2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger erläuterte den Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2006 ist das
automatisierte Kreistagsinformationssystem „KIS“ im Einsatz, das es der
Verwaltung ermöglicht, den Sitzungsdienst für die Landkreisgremien effizient zu
steuern. Gleichzeitig ermöglicht es den Kreisrätinnen und Kreisräten, sich durch
die dort bereit gestellten Unterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen)
zeitnah auf die jeweiligen Sitzungen vorzubereiten. Darüber hinaus werden die
Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen „ins Netz“ gestellt, und das
System bietet eine umfangreiche Recherche- und Archivfunktion.
Seit 2009 ist zusätzlich
zum Kreistagsinformationssystem ein Bürgerinformationssystem im Einsatz.
Interessierte Bürgerinnen und Bürgern können sich so über die anstehenden
Sitzungen der Landkreisgremien und über die zur Beratung oder Beschlussfassung
kommenden Themen informieren. Auch die kompletten Niederschriften aus
öffentlichen Sitzungen werden in diesem Internetangebot des Landratsamtes einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Bislang fehlt für die Praxis
der Veröffentlichung der kompletten Niederschriften eine ausdrückliche Regelung
in der Geschäftsordnung. In § 28 Satz 2 GeschO heißt es lediglich: „In
öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse können im Internet
veröffentlicht werden.“
Der Einsatz eines
automatisierten Kreistags- und Bürgerinformationssystems steigert ohne Zweifel
die Effizienz der Aufgabenerledigung der Verwaltung in der Vor- und
Nachbereitung der Sitzungen. Das Verfahren unterstützt darüber hinaus die
ehrenamtliche Tätigkeit der Kreisrätinnen und Kreisräte. Mit dem
Bürgerinformationssystem und der damit verbundenen Veröffentlichung von
Sitzungsniederschriften erhöht sich die Transparenz der Entscheidungen der
Landkreisgremien.
Aus datenschutzrechtlicher
Sicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei einer Veröffentlichung im
Internet weltweit eine automatisierte Auswertung der Niederschriften nach
verschiedenen Suchkriterien, die beliebig miteinander verknüpft werden können,
möglich ist. Sofern auch nur der Mindestinhalt der Niederschriften nach Art. 48
Abs. 1 LKrO ins Internet gestellt wird, können Anwesenheitsprofile einzelner Kreistagsmitglieder
angefertigt werden. Auch die behandelten Sitzungsgegenstände enthalten häufig
personenbezogene Angaben von Referenten/-innen und Mitarbeitern/-innen des
Landratsamtes, die über eine Einstellung der Sitzungsniederschriften in das
Internet relativ leicht von Dritten weltweit gesammelt und ausgewertet werden
können. Dies zeigt, dass die Veröffentlichung im Internet mit einer neuen
Qualitätsstufe des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
verbunden ist.
Bei einer Einspeisung von
Daten aus Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Kreisgremien in das
Internet bestehen auch Gefahren für die Datensicherheit. Es kann nicht absolut sichergestellt
werden, dass jederzeit die vollständigen und unverfälschten Daten auf dem
Internet-Server zum Abruf bereitgehalten werden. Es besteht die Gefahr, dass
die auf dem Internet-Server gespeicherten Daten verändert, zumindest teilweise
unterdrückt oder gelöscht werden. In diesem Zusammenhang können auch
haftungsrechtliche Fragen nicht ausgeschlossen werden, die auf den Kreis
zukommen können.
Diese Risiken müssen bei
einer Entscheidung, ob Niederschriften im Internet veröffentlicht werden sollen,
mitberücksichtigt werden.
Was
im Bürgerinformationssystem veröffentlicht wird, kann von technischer Seite
natürlich jederzeit verändert werden. In dem verwendeten Verfahren lassen sich
die verschiedensten Einstellungen vornehmen - z.B.:
-
Veröffentlichung
der kompletten Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen
-
Veröffentlichung
der Niederschrift mit Schwärzen von Namen (von Kreisrätinnen und Kreisräten,
Referenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung)
-
keine
Veröffentlichung der Niederschrift
-
Veröffentlichung nur
der Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 einstimmig dem Kreistag
empfohlen, die genannten Beschlüsse zu fassen.
Kreisrat
Scholz bemerkte, die Kreistagsgruppe ödp werde dem Vorschlag ebenfalls
zustimmen, man entscheide immer in der Sache selbst. Transparenz sei ihnen
schon immer ein wichtiges Thema gewesen. Kreisrat Frey habe bereits in der
letzten Legislaturperiode den Antrag einer Informationsfreiheitssatzung gestellt.
Der
Kreistag fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
- Der
Veröffentlichung von Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen des
Kreistags und seiner Ausschüsse wird zugestimmt.
- § 28 Satz 2 der
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere
Ausschüsse des Landkreises Miltenberg erhält folgende Fassung:
„Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.“