Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg: Einführung von Sperrmüll/Altholz auf Abruf

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2009   KT/007/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, dass im Zuge der Einführung von Sperrmüll und Altholz auf Abruf auch eine entsprechende Regelung für den Gebührenschuldner in § 4 Abs. 2 Absatz der Gebührensatzung eingefügt werden müsse, um klarzustellen, wer bei gebührenpflichtigen Abrufen die Kosten zu tragen habe. Die entsprechende Gebühr in Höhe von 25,00 € sei in § 4 Absatz 12 der Gebührensatzung bereits im letzten Jahr festgelegt worden.

 

Bei dieser Gelegenheit soll auch eine kleine Unklarheit beseitigen werden, die sich bei der letzten Neufassung der Gebührensatzung eingeschlichen habe. Die alte Formulierung für Umleerbehälter auf Abruf und für Zusatzleerungen von Umleerbehältern lasse Missverständnisse zu. Die Verwaltung schlage daher vor, § 4 Abs. 2  Ziffer 6 zu streichen und diese Regelung im neuen Absatz 2 a) eindeutig zu definieren.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 05.10.2009 einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Den Änderungen in der Abfallgebührensatzung wird wie von der Landkreisverwaltung vorgelegt zugestimmt.

 

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