Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach Art. 5 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz an den Markt Sulzbach a.Main für Erdaushub DK 0

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2009   NU/002/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Hoffmann erinnerte daran, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz mit Beschluss vom 28.07.2009 empfohlen habe, dem Markt Sulzbach die Aufgabe zur Entsorgung von Erdaushub gemäß Art.5 Abs.1 Satz 1 BayAbfG zu übertragen, sofern die Deponie und deren Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Dies werde Gegenstand des Genehmigungsverfahrens im staatlichen Abfallrecht sein. Die Übertragung könne gemäß Art. 5 Abs.1 Satz 1 BayAbfG nur per Rechtsverordnung erfolgen. Die Verwaltung schlage hierfür folgenden Text vor:

 

Der Landkreis Miltenberg erlässt auf der Grundlage des Art 5 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz folgende

 

Verordnung:

 

§ 1

Der Landkreis Miltenberg überträgt dem Markt Sulzbach ab dem Zeitpunkt der abfallrechtlichen Abnahme der Deponie Heidelöser für Abfälle der Deponieklasse 0 nach der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009, BGBl. S. 900, die Entsorgung der im Gemeindegebiet Sulzbach anfallenden Abfälle der Deponieklasse 0 und mit den Abfallschlüsselnummern 170504, 170506, 200202 nach der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001, geändert am 15.07.2006.

 

§ 2

Die zur Erfüllung dieser Aufgabe vom Markt Sulzbach zu erlassenden Satzungen sind mit dem Landkreis Miltenberg abzustimmen.

 

§ 3

Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft

 

 

Miltenberg, 19.10.2009

Landratsamt:

 

 

 

Schwing

Landrat

 

Bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung von Kreisrat Maurer (1. Bürgermeister des Marktes Sulzbach a.Main) empfahl der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u s s

zu fassen:

 

In Umsetzung des Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 28.07.2009 wird die vorliegende Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach Art. 5 Abs.1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz an den Markt Sulzbach a.Main für Erdaushub DK 0 verabschiedet.

 

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