Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg: Einführung von Sperrmüll/Altholz auf Abruf
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.10.2009 NU/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, dass im Zuge der
Einführung von Sperrmüll und Altholz auf Abruf auch eine entsprechende Regelung
für den Gebührenschuldner in § 4 Abs. 2 Absatz der Gebührensatzung eingefügt
werden müsse, um klarzustellen, wer bei gebührenpflichtigen Abrufen die Kosten
zu tragen habe. Die entsprechende Gebühr in Höhe von 25,00 € sei in § 4 Absatz
12 der Gebührensatzung bereits im letzten Jahr festgelegt worden.
Bei dieser Gelegenheit soll auch eine kleine
Unklarheit beseitigen werden, die sich bei der letzten Neufassung der
Gebührensatzung eingeschlichen habe. Die alte Formulierung für Umleerbehälter
auf Abruf und für Zusatzleerungen von Umleerbehältern lasse Missverständnisse
zu. Die Verwaltung schlage daher vor, § 4 Abs. 2 Ziffer 6 zu streichen und diese Regelung im
neuen Absatz 2 a) eindeutig zu definieren.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfahl dem
Kreistag einstimmig, folgendes zu
b e s c h l i e ß e n :
Den Änderungen in der