Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Klage des Kreisrates Thorsten Meyerer gegen die Kreistagswahl 2008: Sachstandsbericht
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2009 KA/006/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger gab folgenden Sachstandsbericht:
In
der Verwaltungsstreitsache Kreisrat
Der
Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15.10.2008 vorausgegangen. Bereits das
Verwaltungsgericht Würzburg als auch die Regierung von Unterfranken hatten die
Wahlanfechtung von Kreisrat Meyerer für unbegründet gehalten.
Aus
der Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lassen sich folgende
Leitsätze entnehmen:
- Die „Neue Mitte“
erfüllt die vom VGH umrissenen Voraussetzungen einer Wählergruppe.
- Ihr Wahlvorschlag
durfte nicht daraufhin überprüft werden, ob und wie stark das Programm der
„Neuen Mitte“ dem Programm einer Partei oder einer anderen Wählergruppe
ähnelt.
- Dass sich im
Wahlvorschlag der „Neuen Mitte“ Mitglieder der CSU haben aufstellen
lassen, führt nicht zu der Annahme, die „Neue Mitte“ wolle keine eigene
politische Verantwortung tragen.
- Das Wahlrecht
verbietet es nicht, dass ein Parteimitglied, das auf dem Wahlvorschlag
„seiner“ Partei keinen Platz erhält, von einer anderen Partei oder
Wählergruppe als Kandidat aufgestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die
Person sich in einem anderen Gremium als Parteimitglied zur Wahl gestellt
hat.
- Politische Absichten
der einzelnen Bewerber haben bei der Entscheidung über die Zulassung von
Wahlvorschlägen außen vor zu bleiben. Eine in politische Bereiche
eindringende Überprüfung der einzelnen Wahlvorschläge darf nicht
vorgenommen werden.
- In Zweifelsfällen
muss die Entscheidung im Hinblick auf das Grundrecht der Wahlfreiheit
zugunsten der Zulassung eines Wahlvorschlages ausfallen.
- Ein „beherrschendes
Betreiben“ im Sinne von Art. 24 Abs. 3 Nr. 4 GLkrWG liegt sowohl nach den vom
Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vom Bundesverfassungsgericht
aufgestellten Kriterien nicht vor.
Nach
diesen Leitsätzen aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
steht auch fest, dass der Landkreiswahlausschuss bei der Zulassung der
Wahlvorschläge rechtmäßig gehandelt hat.
Der
Beschluss des BayVGH ist nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar. Mit ihm wird das
Urteil des VG Würzburg rechtskräftig. Damit steht endgültig fest, dass die
Kreistagswahl vom 02.03.2008 nicht wiederholt werden braucht.
Unter
Hinweis auf die Wahlkampfattacken gegen die Neue Mitte erklärte Kreisrat
Klimmer, dass Polemik und Aktionismus keinen Gewinn bringen. Er wünsche, dass
sich der Kreistag endlich auf seine Aufgaben konzentrieren könne. Alles andere
sei Energie- und Zeitvergeudung. Schließlich gebe es in einer Demokratie
Spielregeln, an die man sich halten müsse.
Kreisrat
Meyerer bemerkte zur angesprochenen Polemik, dass das Verwaltungsgerichtshof
nur juristisch bewertet habe, dass die Neue Mitte keine unzulässige Zweitliste
der CSU gewesen sei. Dies müsse angenommen werden. Das heiße aber auch, dass
die Neue Mitte eine zulässige Tarnliste der CSU gewesen sei, denn über die
Hälfte der Liste sei mit Mandatsträgern der CSU besetzt gewesen. Aufgabe der
Kandidaten der Neuen Mitte sei es gewesen, der CSU und dem Landrat die Mehrheit
im Kreistag zu sichern.
Kreisrat
Stolz sagte, ihm falle auf, dass Kreisrat Meyerer das Urteil offenbar nicht
verstanden habe. Die Richtlinien, die der Verwaltungsgerichtshof angewandt
habe, seien rechtmäßig, zumal die Neue Mitte schon sechs Jahre im Kreistag
Miltenberg vertreten gewesen sei. Im Übrigen werde diese Praxis schon seit
vielen Jahren von den Freien Wählern betrieben, wonach vor Wahlen in einigen
Ortsteilen eigene Kandidatenlisten erstellt werden.
Kreisrat
Dr. Linduschka sprach sich dafür aus, das Thema, nachdem sich der „Pulverdampf“
des Wahlkampfes verzogen habe und die Gerichte entschieden hätten, zu beenden.
Er erinnerte daran, dass bereits anlässlich der vor sechs Jahren durchgeführten
Kreistagswahl eine Diskussion über die Zulassung der Neuen Mitte geführt worden
sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sei eindeutig und die rechtliche
Situation klar. Trotzdem müsse es genehmigt sein, eine strittige Frage
rechtlich klären zu lassen. Die FDP habe diesbezüglich keine Chance gesehen und
sich deshalb auch nicht beteiligt.
Kreisrat
Schötterl teilte mit, dass auch die Freien Wähler keine Chance für eine Klage
gesehen hätten. Es sei schade, dass die Angelegenheit immer noch nicht zum
Abschluss gekommen sei, denn es gebe genügend andere Probleme, die vom Kreistag
angegangen werden müssen.
Landrat
Schwing bemerkte, dass das Urteil rechtlich und juristisch einwandfrei sei. In
Klingenberg a.Main z.B. hätten die Freien Wähler sogar zwei Listen und zwei
Kreisrat
Meyerer wies abschließend darauf hin, dass in einer Demokratie die Entscheidung
der Mehrheit akzeptiert werden müsse. Aufgrund des Urteils halte er es für eine
Aufgabe einer politischen Partei, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.