Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Organisation und Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2009/2010
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.05.2009 BKS/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat Feil informierte darüber, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
mit Schreiben vom 18.05.2009 grundlegende Informationen zur Organisation und Finanzierung
der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2009/2010 gegeben und einen
entsprechenden Zeitplan mitgeteilt habe.
Danach übernehme der Freistaat Bayern ab dem Schuljahr 2009/2010
an staatlichen Schulen die Trägerschaft für die offene Form der Ganztagsschule
als schulische Einrichtung. Es werde explizit ausgeführt, dass aufgrund der
Übernahme keine Verträge mehr zwischen der Kommune und einem freien Träger über
das offene Ganztagesangebot geschlossen werden müssten. In Zukunft würden die
Schulleitungen im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger innerhalb der staatlichen
Rahmenbedingungen eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der Bildungs- und
Betreuungskonzepte am Nachmittag entscheiden. Des Weiteren sollten die nun
notwendigen Leistungen vorrangig von freien gemeinnützigen Trägern erbracht
werden, so dass die bisherigen Träger der offenen Ganztagsschule in bewährter
Weise mit ihrem Personal die Betreuungsangebote am Nachmittag auch in Zukunft
ganz oder teilweise durchführen könnten. Der Unterschied bestehe allerdings
darin, dass diese künftig nicht mehr selber als Träger auftreten würden,
sondern als Kooperationspartner des Freistaates Bayern und der jeweiligen
Schulleitung.
Der Antrag werde vom Sachaufwandsträger bei der Regierung
gestellt. Der Sachaufwandsträger verpflichte sich darin, neben dem Sachaufwand
auch die Eigenbeteiligung von 5.000 € je Gruppe für die beantragte Gruppenzahl
zu übernehmen. Verbindlicher Antragstermin für die offene Ganztagsschule zum
kommenden Schuljahr sei 03.07.2009.
Es werde davon ausgegangen, dass die bestehenden offenen
Ganztagsschulen an den Landkreisschulen weitergeführt werden sollen. Nach Rücksprache
mit der Kämmerei seien die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt.
Kreisrat Schötterl wies darauf hin, dass heute ein
Ermächtigungsbeschluss gefasst werden soll, obwohl noch nicht bekannt sei, ob
die Angelegenheit in den nächsten Jahren teurer werde. Er fragte, ob der
Anteilsbetrag erhöht werden könne.
Landrat Schwing teilte dazu mit, dass der Anteilsbetrag nicht ohne
weiteres geändert werden könne. Für den Fall, dass er erhöht werden müsse,
müssten Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Kultusministerium
erfolgen. Er gehe davon aus, dass der Landkreis Miltenberg mit seinem
Haushaltsansatz zurecht komme.
Kreisrätin Follner betonte, dass die Ganztagsbetreuung
sozialpolitische Aufgabe sei, der sich auch der Landkreis Miltenberg stellen
müsse.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
fassten einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die Verwaltung wird ermächtigt, die für
die Antragstellung notwendige Zusage der Übernahme des zusätzlichen
Sachaufwandes sowie die Eigenbeteiligung von 5.000 € je Gruppe und Jahr
gegenüber der Regierung von Unterfranken abzugeben.