Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg

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Sitzung:28.05.2009   KT/006/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtfrau Groll trug vor, dass der Landkreis Miltenberg mit Verordnung vom 21.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 eine Gebührenordnung für Feldgeschworene erlassen habe. Danach sei die Gebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen auf 9,00 € je angebrochene Stunde festgesetzt. Zur Dienstverrichtung zähle je eine Stunde vor Beginn und nach Beendigung des Abmarkungsgeschäftes.

 

Mit Schreiben vom 21.04.2009 habe die Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg in Abstimmung mit der Vereinigung des Altlandkreises Miltenberg eine Erhöhung der Gebühr nach acht Jahren auf 10,00 €/Stunde ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt und darauf verwiesen, dass die Vergütung im Landkreis Aschaffenburg bereits seit 01.08.2008 10,00 € pro Mann und Stunde erhöht sei.

 

Eine Umfrage des Landratsamtes Main-Spessart im März 2009 bei den Landratsämtern Würzburg, Bad Kissingen, Hassberge, Kitzingen, Bad Neustadt, Miltenberg und Aschaffenburg habe ergeben, dass außer Aschaffenburg, derzeit kein Landratsamt plane, die Gebühren in nächster Zeit zu erhöhen.

 

Kreisrat Frey sprach sich dafür aus, dem vorliegenden Antrag stattzugeben. Als Landwirt könne er immer wieder erleben, wie sinnvoll und lobenswert die Arbeit der Feldgeschworenen sei. Eine Anhebung der Vergütung auf 10,00 €/Stunde sei moderat und sollte gewährt werden.

 

Der Kreistag fasste auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 20.05.2009 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Aufgrund des Antrages der Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg vom 21.04.2009 wird die Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene ab 01.06.2009 von bisher 9,00 €/Stunde auf 10,00 €/Stunde erhöht und folgende Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg in § 1 beschlossen:

 

§ 1

Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg auf 10,00 €/Stunde festgesetzt.

 

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