Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2009 KT/006/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtfrau Groll trug vor, dass der Landkreis
Miltenberg mit Verordnung vom 21.12.2001 mit Wirkung
zum 01.01.2002 eine Gebührenordnung für Feldgeschworene erlassen habe. Danach
sei die Gebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen auf 9,00 € je
angebrochene Stunde festgesetzt. Zur Dienstverrichtung zähle je eine Stunde vor
Beginn und nach Beendigung des Abmarkungsgeschäftes.
Mit Schreiben vom 21.04.2009 habe die
Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg in Abstimmung mit der
Vereinigung des Altlandkreises Miltenberg eine Erhöhung der Gebühr nach acht
Jahren auf 10,00 €/Stunde ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt und darauf
verwiesen, dass die Vergütung im Landkreis Aschaffenburg bereits seit 01.08.2008
10,00 € pro Mann und Stunde erhöht sei.
Eine Umfrage des Landratsamtes
Main-Spessart im März 2009 bei den Landratsämtern Würzburg, Bad Kissingen, Hassberge,
Kitzingen, Bad Neustadt, Miltenberg und Aschaffenburg habe ergeben, dass außer
Aschaffenburg, derzeit kein Landratsamt plane, die Gebühren in nächster Zeit zu
erhöhen.
Kreisrat Frey sprach sich dafür aus, dem
vorliegenden Antrag stattzugeben. Als Landwirt könne er immer wieder erleben,
wie sinnvoll und lobenswert die Arbeit der Feldgeschworenen sei. Eine Anhebung
der Vergütung auf 10,00 €/Stunde sei moderat und sollte gewährt werden.
Der Kreistag fasste auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom 20.05.2009 einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Aufgrund des Antrages der Feldgeschworenen-Vereinigung des
Altlandkreises Obernburg vom 21.04.2009 wird die Aufwandsentschädigung für
Feldgeschworene ab 01.06.2009 von bisher 9,00 €/Stunde auf 10,00 €/Stunde erhöht
und folgende Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis
Miltenberg in § 1 beschlossen:
§ 1
Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen
aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des
Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg
auf 10,00 €/Stunde festgesetzt.