Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.05.2009 KA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßt Frau Regina Groll, neue Leiterin
des Sachgebietes Jagd- und Fischereiwesen und Naturschutz. Der vorherige
Sachgebietsleiter, Herr Gerhard Unger, sei vor kurzem in den Ruhestand
eingetreten.
Regierungsamtsfrau Groll informiert sodann darüber,
dass der Landkreis Miltenberg mit einer Verordnung
vom 21.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 eine Gebührenordnung für die
Feldgeschworenen erlassen habe. Danach sei die Gebühr für die Dienstverrichtung
der Feldgeschworenen auf 9,- € je angebrochene Stunde festgesetzt worden. Zur
Dienstverrichtung zähle je 1 Stunde vor Beginn und nach Beendigung des
Abmarkungsgeschäftes.
Mit Schreiben vom 21.04.2009 habe die Feldgeschworenen-Vereinigung
des Altlandkreises Obernburg in Abstimmung mit der Vereinigung des
Altlandkreises Miltenberg eine Erhöhung
der Gebühr nach 8 Jahren auf 10,- € ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt
beantragt. Sie hätten darauf verwiesen, dass im Landkreis Aschaffenburg die
Vergütung seit dem 01.08.2008 bereits auf 10,- € pro Mann und Stunde erhöht
worden sei.
Eine Umfrage des Landratsamtes Main-Spessart im März 2009 bei den
Landratsämtern Würzburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Neustadt a.d.
Saale, Main-Spessart, Miltenberg und Aschaffenburg habe ergeben, dass, außer Aschaffenburg,
bisher kein Landratsamt geplant habe, in nächster Zeit die Gebühren zu erhöhen.
Kreisrat Reinhard merkt an, dass ein Signal nach außen wichtig
sei, da die Feldgeschworenen eine schwierige Aufgabe zu erfüllen hätten. Er
stimmt für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung.
Kreisrat Dr. Linduschka wünscht eine Darstellung des Grundes für
die Erhöhung. Der vorliegende Antrag spräche eher für eine Ablehnung, da eine
Erhöhung bislang nur in Aschaffenburg vorgenommen worden sei.
Landrat Schwing betont, dass es sich bei einer Erhöhung auf 10 €
um keinen hohen Stundenlohn handele. Unterschiedliche Sätze in der Region seien
nicht gewünscht, daher habe man sich der Entscheidung des Landratsamtes
Aschaffenburg angeschlossen.
Aufgrund des Antrags der Feldgeschworenen-Vereinigung des
Altlandkreises Obernburg vom 21.04.2009, die Aufwandsentschädigung von bisher
9,- € pro Stunde ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt auf 10,- € zu erhöhen, empfehlen
die Mitglieder des Kreisausschusses dem Kreistag einstimmig, die Änderung der
Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg § 1 ab dem
01.06.2009 wie folgt zu beschließen:
§ 1
Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen
aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des
Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg
auf 10 € festgesetzt.