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TOP Ö 10: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg

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Sitzung:20.05.2009   KA/002/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing begrüßt Frau Regina Groll, neue Leiterin des Sachgebietes Jagd- und Fischereiwesen und Naturschutz. Der vorherige Sachgebietsleiter, Herr Gerhard Unger, sei vor kurzem in den Ruhestand eingetreten.

 

Regierungsamtsfrau Groll informiert sodann darüber, dass der Landkreis Miltenberg mit einer Verordnung vom 21.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 eine Gebührenordnung für die Feldgeschworenen erlassen habe. Danach sei die Gebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen auf 9,- € je angebrochene Stunde festgesetzt worden. Zur Dienstverrichtung zähle je 1 Stunde vor Beginn und nach Beendigung des Abmarkungsgeschäftes.

 

Mit Schreiben vom 21.04.2009 habe die Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg in Abstimmung mit der Vereinigung des Altlandkreises Miltenberg eine Erhöhung  der Gebühr nach 8 Jahren auf 10,- € ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt. Sie hätten darauf verwiesen, dass im Landkreis Aschaffenburg die Vergütung seit dem 01.08.2008 bereits auf 10,- € pro Mann und Stunde erhöht worden sei.

 

Eine Umfrage des Landratsamtes Main-Spessart im März 2009 bei den Landratsämtern Würzburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Neustadt a.d. Saale, Main-Spessart, Miltenberg und Aschaffenburg habe ergeben, dass, außer Aschaffenburg, bisher kein Landratsamt geplant habe, in nächster Zeit die Gebühren zu erhöhen.

 

Kreisrat Reinhard merkt an, dass ein Signal nach außen wichtig sei, da die Feldgeschworenen eine schwierige Aufgabe zu erfüllen hätten. Er stimmt für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wünscht eine Darstellung des Grundes für die Erhöhung. Der vorliegende Antrag spräche eher für eine Ablehnung, da eine Erhöhung bislang nur in Aschaffenburg vorgenommen worden sei.

 

Landrat Schwing betont, dass es sich bei einer Erhöhung auf 10 € um keinen hohen Stundenlohn handele. Unterschiedliche Sätze in der Region seien nicht gewünscht, daher habe man sich der Entscheidung des Landratsamtes Aschaffenburg angeschlossen.

 

Aufgrund des Antrags der Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg vom 21.04.2009, die Aufwandsentschädigung von bisher 9,- € pro Stunde ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt auf 10,- € zu erhöhen, empfehlen die Mitglieder des Kreisausschusses dem Kreistag einstimmig, die Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg § 1 ab dem 01.06.2009 wie folgt zu beschließen:

 

§ 1

Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg auf 10 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

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