Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2009 KT/006/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass sich bereits der
Kreisausschuss am 20.05.2009 mit der den Kreistagsmitgliedern vorliegenden Ehrenordnung
für den Landkreis Miltenberg befasst und wegen der kurzen Vorbereitungszeit
darauf verzichtet habe, einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zu fassen.
Außerdem habe man den Fraktionen die Möglichkeit bieten wollen, über die
Ehrenordnung nachzudenken und evtl. Änderungen beantragen zu können.
Die Ehrenordnung sei von den Mitarbeitern der
Landkreisverwaltung sehr intensiv vorbereitet worden, weil es bisher eine Fülle
von Ehrungen gegeben habe, von denen einige gar nicht mehr praktiziert worden
oder nicht mehr zeitgemäß seien. Ziel sei es, die Ehrenordnung auf eine neue
Basis zu stellen. Dazu seien auch die Verbands- und Kreisvorsitzenden sowie die
Vertreter der Kirchen zu einer Besprechung eingeladen worden. Deren Wünsche und
Anregungen seien teilweise in die neue Ehrenordnung eingearbeitete worden. Im
Anschluss daran sei der Entwurf der Ehrenordnung mit den Fraktionsvorsitzenden
besprochen worden, anschließend habe sich der Kreisausschuss mit der
Angelegenheit befasst.
Landrat Schwing bat, die vorliegende Ehrenordnung
heute zu verabschieden, damit diese zum 01.01.2010 umgesetzt werden könne.
Verwaltungsoberamtsrat Rüth erläuterte sodann die
Eckpunkte der zu beschließenden Ehrenordnung für den Landkreis Miltenberg.
Kreisrat Scholz sagte, er halte die vorliegende
Ehrenordnung für gut. Da er jedoch nicht an der Vorbesprechung teilgenommen
habe, wolle er heute folgende Anmerkungen vorbringen: In Abs. 3 des § 8 -
Jugendkulturpreis für Musik und Kunst stehe, dass für außergewöhnliche
Leistungen der Ehren-Rabe vergeben werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass
die Ehrung für einen jungen Musiker mit einem krächzenden Raben erfolgen soll.
Er denke, dass hierfür ein Singvogel, z.B. eine Nachtigall sinnvoller wäre. Was
§ 3 – Landkreis-Ehrengabe betreffe, schlage er vor, auch die
Fraktionsvorsitzenden zu Vorschlägen zu berechtigen.
Landrat Schwing bemerkte dazu, dass die
Vorschlagsberechtigung nicht erweitert werden müsse, weil die Verwaltung
bereits sechs Jahre im Voraus prüfe, bei welchen Kreistagsmitgliedern die
25-jährige Tätigkeit im Kreistag erfüllt sei. Bisher sei noch kein
Kreistagsmitglied vergessen worden. Zur Anmerkung „Ehren-Rabe“ sagte Landrat
Schwing, er glaube, dass Kreisrat Scholz den Humor der Kunstschaffenden und der
Kinder unterschätze. Den Ehren-Raben, ein Entwurf einer jungen Künstlerin, gebe
es schon viele Jahre. Er habe sich „eingebürgert“ und werde nur für ganz außergewöhnliche
Leistungen vergeben. Außerdem sei er die begehrteste Auszeichnung im Bereich
Musik und Kunst. Außerdem seien Raben lt. Verwaltungsdirektor Fieger
ornitologisch gesehen auch Singvögel.
Kreisrätin Münzel bemerkte lobend, dass in der
vorliegenden Ehrenordnung zu 99 % die geschlechtsneutrale Form gewählt worden
sei.
Kreisrat Dr. Schüren erklärte, er wolle Kreisrat
Scholz die Zustimmung zur Ehrenordnung mit dem Hinweis erleichtern, dass Raben
nicht nur krächzen, sondern auch mit Klugheit und Weisheit ausgestattet seien.
Der Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die vorliegende Ehrenordnung des Landkreises
Miltenberg wird genehmigt.