Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2009   KT/006/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass sich bereits der Kreisausschuss am 20.05.2009 mit der den Kreistagsmitgliedern vorliegenden Ehrenordnung für den Landkreis Miltenberg befasst und wegen der kurzen Vorbereitungszeit darauf verzichtet habe, einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zu fassen. Außerdem habe man den Fraktionen die Möglichkeit bieten wollen, über die Ehrenordnung nachzudenken und evtl. Änderungen beantragen zu können.

 

Die Ehrenordnung sei von den Mitarbeitern der Landkreisverwaltung sehr intensiv vorbereitet worden, weil es bisher eine Fülle von Ehrungen gegeben habe, von denen einige gar nicht mehr praktiziert worden oder nicht mehr zeitgemäß seien. Ziel sei es, die Ehrenordnung auf eine neue Basis zu stellen. Dazu seien auch die Verbands- und Kreisvorsitzenden sowie die Vertreter der Kirchen zu einer Besprechung eingeladen worden. Deren Wünsche und Anregungen seien teilweise in die neue Ehrenordnung eingearbeitete worden. Im Anschluss daran sei der Entwurf der Ehrenordnung mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen worden, anschließend habe sich der Kreisausschuss mit der Angelegenheit befasst.

 

Landrat Schwing bat, die vorliegende Ehrenordnung heute zu verabschieden, damit diese zum 01.01.2010 umgesetzt werden könne.

 

Verwaltungsoberamtsrat Rüth erläuterte sodann die Eckpunkte der zu beschließenden Ehrenordnung für den Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrat Scholz sagte, er halte die vorliegende Ehrenordnung für gut. Da er jedoch nicht an der Vorbesprechung teilgenommen habe, wolle er heute folgende Anmerkungen vorbringen: In Abs. 3 des § 8 - Jugendkulturpreis für Musik und Kunst stehe, dass für außergewöhnliche Leistungen der Ehren-Rabe vergeben werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Ehrung für einen jungen Musiker mit einem krächzenden Raben erfolgen soll. Er denke, dass hierfür ein Singvogel, z.B. eine Nachtigall sinnvoller wäre. Was § 3 – Landkreis-Ehrengabe betreffe, schlage er vor, auch die Fraktionsvorsitzenden zu Vorschlägen zu berechtigen.

 

Landrat Schwing bemerkte dazu, dass die Vorschlagsberechtigung nicht erweitert werden müsse, weil die Verwaltung bereits sechs Jahre im Voraus prüfe, bei welchen Kreistagsmitgliedern die 25-jährige Tätigkeit im Kreistag erfüllt sei. Bisher sei noch kein Kreistagsmitglied vergessen worden. Zur Anmerkung „Ehren-Rabe“ sagte Landrat Schwing, er glaube, dass Kreisrat Scholz den Humor der Kunstschaffenden und der Kinder unterschätze. Den Ehren-Raben, ein Entwurf einer jungen Künstlerin, gebe es schon viele Jahre. Er habe sich „eingebürgert“ und werde nur für ganz außergewöhnliche Leistungen vergeben. Außerdem sei er die begehrteste Auszeichnung im Bereich Musik und Kunst. Außerdem seien Raben lt. Verwaltungsdirektor Fieger ornitologisch gesehen auch Singvögel.

 

Kreisrätin Münzel bemerkte lobend, dass in der vorliegenden Ehrenordnung zu 99 % die geschlechtsneutrale Form gewählt worden sei.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte, er wolle Kreisrat Scholz die Zustimmung zur Ehrenordnung mit dem Hinweis erleichtern, dass Raben nicht nur krächzen, sondern auch mit Klugheit und Weisheit ausgestattet seien.

 

Der Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die vorliegende Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg wird genehmigt.

 

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