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Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Investitionssicherheit für die WestFrankenBahn (Antrag der CSU-Fraktion vom 03.02.2009, Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2009 zum CSU-Antrag vom 03.02.2009)

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2009   KT/006/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass bezüglich der Investitionssicherheit der WestFrankenBahn ein Antrag der CSU-Fraktion vom 03.02.2009 und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2009 zu diesem Antrag vorliegen. Der Kreisausschuss habe sich am 20.05.2009 mit der Angelegenheit befasst und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, trug folgendes vor:

 

Das Allgemeine Eisenbahn-Gesetz (AEG), als Rechtsgrundlage für die Vorhaltung und den Betrieb von Eisenbahnen schreibt eine Trennung von Infrastruktur und Verkehr auf den Eisenbahnen rechtsverbindlich vor. Hintergrund ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, zu gleichen Bedingungen.

 

Innerhalb des DB Konzerns (als Holding) wurde dies durch die Trennung in die selbständigen Aktiengesellschaften DB Netze (Strecken, Bahnhöfe, Energieversorgung) und DB Mobility&Logistics (Fernverkehr, Regionalverkehr, Güterverkehr, Logistik) gewährleistet. Dies war insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten Teilprivatisierung ohne Netz zwingend.

 

Dem trägt auch die Konstruktion der RegioNetze grundsätzlich Rechnung. Die WestFrankenBahn ist kein Einzelunternehmen, sondern nur eine nach außen auftretende Dachmarke von zwei Unternehmen:

  • Der DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH und
  • der DB RegioNetz-Verkehrs GmbH.

 

Die beiden Bestellorganisationen der Bundesländer Bayern (BEG) und Baden-Württemberg (NVBW), als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), haben sich auf ein Zielkonzept für den zukünftigen SPNV verständigt, das ca. 2013 erreicht werden soll. Dieses benötigt als Voraussetzung verschiedene Infrastrukturmaßnahmen (Doppelspurabschnitte, Beschleunigungsmaßnahmen, Bahnsteige, verbesserte Sicherungstechnik), die von der DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH bis dahin umgesetzt werden müssen.

 

Die Finanzierung der Infrastruktur (auch der Abschreibung auf getätigte Investitionen) erfolgt über Trassengebühren pro Fahrleistungskilometer bzw.  Stationsgebühren je Zughalt. Für die DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH besteht also dann Investitionssicherheit, wenn die Bestellorganisationen BEG und NVBW verbindlich erklären, die Betriebsleistungen des Zielkonzeptes, das die Infrastrukturmaßnahmen und die Investitionen auslöst und begründet, auf Dauer zu bestellen. Dies ist unabhängig davon, wer ab diesem oder einem späteren Zeitpunkt auf Basis einer freihändigen Vergabe oder eines wettbewerblichen Verfahrens den SPNV fahren wird.

 

Der Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die heutigen Verkehrsleistungen abgewickelt werden, ist ein Gesamtvertrag zwischen der BEG und der DB Regio AG Bayern. Er endet zum Dezember 2013. Die WestFrankenBahn ist diesbezüglich Subunternehmer der DB Regio Bayern.

 

In der Pressemitteilung 56/09 der BEG vom 27.01.2009 wird vermeldet, dass im EU-Amtsblatt der Start für „ein äußerst wichtiges Vergabeverfahren“ bekannt gegeben wird.

Es soll ein neuer großer Verkehrsdurchführungsvertrag mit einem Verkehrsunternehmen im Volumen von zunächst 58,7 Mio. Kilometer per anno auf 10 Jahre, beginnend zum 01.01.2014 geschlossen werden. Es ist anbetracht des Volumens zu erwarten, dass nur die DB Regio AG in der Lage ist, diesen Vertrag zu schließen.

 

Während der Laufzeit des Vertrages sollen jedoch alle Bestandteile in Bündeln zu festgesetzten Terminen erneut in den Wettbewerb gegeben werden. Darin enthalten sind auch die Strecken der WestFrankenBahn mit heute 1,2 Mio. km Betriebsleistung pro Jahr, einer vorgesehenen Mehrung um 0,4 Mio. km im Jahr 2013 und einer dann wettbewerblichen Vergabe zum Betriebsstart Dezember 2016.

 

Es ist daher zu erwarten, dass die WestFrankenBahn in jedem Falle den Verkehr bis 2016 erbringen wird, sich für die Zeit danach aber in einem Wettbewerb als bestes Unternehmen durchsetzen muss.

 

Beide Verfahren fallen bereits unter die neue EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, die am 03.12.2009 in Kraft treten wird. Der Wettbewerb ist angekündigt, die Bedingungen und der vorgesehene Ablauf genannt.

 

Im Rahmen des dann zweiten Verfahrens um die Betriebsleistungen auf den Strecken der WestFrankenBahn (zu erwarten 2013) mit Betriebsaufnahme zum Dezember 2016 ist es möglich, für eine - auch nach EU-Recht statthafte -  Direktvergabe (EU 1370 Art.2(h)) zu werben. Herr des Verfahrens ist in jedem Falle der Freistaat Bayern bzw. die BEG, zusammen mit dem beteiligten Nachbarland.

 

Herr Betz wies sodann darauf hin, dass sich der Kreisausschuss einstimmig dafür ausgesprochen habe, die Ausschreibung auf das Jahr 2018 verschieben, um der WestFrankenBahn die Umsetzung der erforderlichen Dinge zu ermöglichen.

 

Kreisrat Dotzel vertrat die Meinung, dass ein wichtiger Beitrag zur attraktiven Nutzung der Bahn die Elektrifizierung wäre.

 

Herr Betz teilte dazu mit, dass er bereits bei der BEG angefragt habe, ob die Elektrifizierung von Aschaffenburg bis Miltenberg möglich wäre. Er habe darauf die Antwort erhalten, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt kein Thema sei.

 

Kreisrat Dr. Kaiser berichtete, dass der Kreisausschuss die vorliegenden Anträge ausführlich beraten habe. Dabei sei es darum gegangen, die Investitionssicherheit für die WestFrankenBahn herzustellen und sie zu unterstützen. In der Berichterstattung durch die Presse hätten sich seiner Meinung einige gravierende Fehler eingeschlichen. Es sei zu lesen gewesen, dass im Jahr 2013 der Vertrag zwischen der WestFrankenBahn und den Ländern Bayern und Baden-Württemberg ende. Richtig sei, dass es keinen solchen Vertrag gebe. Es gebe nur einen Vertrag zwischen der WestFrankenBahn und der DB Regio AG. Die WestFrankenBahn sei ein Subunternehmen. Das sei die eigentliche Problematik und deshalb sei es so wichtig, dass der Kreistag Miltenberg die WestFrankenBahn unterstütze. Richtig sei weiter, dass 2013 kein Vertrag, sondern ein sog. Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden soll, weil ca. zwei Drittel des bayerischen Netzes noch nicht ausgeschrieben seien. Ausschreibung 2016 sei deshalb gewählt worden, weil zu diesem Zeitpunkt die Kahlgrundbahn auslaufe. In dem Presseartikel heiße es weiter, dass 2013 die WestFrankenBahn Gleise und Bahnhöfe entfernen könne. Das sei völlig unsinnig, weil die Infrastruktur vom Verkehr getrennt sei. D.h. die Bahnhöfe bleiben weiterhin im Eigentum des Netzes. Sollte ein neuer Betreiber zum Zug kommen, müsste dieser eine Gebühr für den Betrieb des Netzes zahlen.

 

Kreisrat Wendland bemerkte, dass dem Kreistag die verkehrsmäßige Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg außerordentlich wichtig sei. Es könne festgestellt werden, dass die WestFrankenBahn schon überall Verbesserungen gebracht habe. Nachdem ihm bei der Vorbereitung auf den vorliegenden Antrag unterschiedliche Informationen vorgelegen hätten, habe er ein Gespräch mit der zuständigen Staatssekretärin im Wirtschaftsminister geführt. Im Antrag sei ausgeführt, dass bereits ein Zielkonzept bestehe. Nach Aussage des Wirtschaftsministeriums bestehe ein solches Konzept jedoch noch nicht, es soll erst im Jahr 2010 erarbeitet werden. Auch zur Ausschreibung sei vom Wirtschaftsministerium mitgeteilt worden, dass diese zu den gleichen Qualitätsstandards und natürlich auch zu den gleichen Preisen und Konditionen erfolgen würde. Es werden daraufhin keine Wettbewerbsnachteile für den Landkreis Miltenberg gesehen. Probleme sehe er allerdings in der Fristenregelung, die erst noch von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg harmonisiert werden soll. Wenn der Kreistag heute die Ausschreibung erst im Jahr 2018 beschließe, habe er Bedenken, dass diese Anregung nicht haltbar sei. Die neuen Verträge müssen entsprechend der EU-Richtlinie ausgeschrieben werden. Deswegen sei das Wirtschaftsministerium auch nicht der richtige Ansprechpartner, weil das Streckennetz keine klassische Aufgabe des Ministeriums sei. Vom Wirtschaftsministerium könne höchstens die Zusage gefordert werden, dass die Strecke nicht stillgelegt werde. Deshalb sei seiner Meinung nach keine so große Unterstützung des Antrages erforderlich.

 

Landrat Schwing erklärte, dass es der WestFrankenBahn um Investitionssicherheit gehe. Die WestFrankenBahn werde nicht investieren, wenn nicht bekannt sei, ob sie die Bahn in vier bis fünf Jahren noch betreiben könne. Je kürzer die Abstände, desto größer sei das Risiko. Viele der heute angesprochenen Punkte seien bereits im Kreisausschuss ausführlich diskutiert worden. Es handele sich zwar um eine schwierige Materie, aber dem Kreistag müsse es darum gehen, dass die WestFrankenBahn, die im Landkreis Miltenberg bisher große Erfolge erzielt habe, Investitionssicherheit erhalte.

 

Kreisrat Scholz unterstützte den vorliegenden Antrag namens ödp/BLU und wies darauf hin, dass er bereits im Jahr 2008 vorgeschlagen habe, dass man sich mit Vertretern der WestFrankenBahn zusammensetzen und diese unterstützen müsse. Er hoffe jedoch, dass künftig Anträge von anderen Gruppierungen des Kreistages, die keine originären Aufgaben des Landkreises beinhalten, angenommen werden. Herrn Betz fragte er, wie es mit dem zeitlichen Ausbau aussehe.

 

Landrat Schwing bemerkte dazu, dass der ÖPNV eine wichtige Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei, die sehr ernst genommen werde. Im Übrigen hätten die Verwaltung und der Kreistag schon Verhandlungen mit der WestFrankenBahn geführt, als Kreisrat Scholz noch nicht dem Kreistag angehört habe. Entscheidend für die Bahnhistorie in unserer Region sei die Errichtung der Maintalbahn im Jahr 1987 gewesen.

 

Kreisrat Dr. Fahn hielt es trotz des Einwands von Kreisrat Wendland für wichtig, dass der Kreistag nach Möglichkeit einen einstimmigen Beschluss fasse, weil ein solcher Beschluss politische Signalwirkung nach außen hätte. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Diskussion um die Madonnenlandbahn. Auch hier habe sich der Kreistag Miltenberg für den Erhalt eingesetzt. Dieser Einsatz habe sich positiv ausgewirkt, der Bestand dieser Bahnlinie sei langfristig gesichert. Für die WestFrankenBahn, die ein Erfolgsmodell sei, sei es daher ebenfalls wichtig, längerfristig Investitionssicherheit zu erhalten. Zur entsprechenden Aussage von Kreisrat Wendland erklärte Kreisrat Dr. Fahn, dass nach seinen Informationen das Wirtschaftsministerium eine große Rolle spiele und es einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag gebe, wonach die Landräte noch stärker in die neuen Verträge eingebunden werden sollen.

 

Kreisrat Oettinger beantragte, intensive Werbung für mehr Fahrgäste für die WestFrankenBahn zu betreiben. Er bat Herrn Betz, den Verantwortlichen sein Lob bezüglich Ausstattung und Kundenfreundlichkeit der WestFrankenBahn weiterzugeben.

 

Kreisrat Scherf bestätigte die Aussage von Kreisrat Oettinger. Er wies die Bedenken von Kreisrat Wendland zurück und erklärte, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss die Stärkung unserer Region erreicht werden soll. Er appellierte an die Mitglieder des Kreistages, dem Empfehlungsbeschluss geschlossen zuzustimmen. Zum Thema Ausschreibung wies er darauf hin, dass Anbieter, die Dumpingpreise bieten, eine Strecke innerhalb weniger Jahre zugrunde richten können (Beispiel Kahlgrundbahn). Vom Bayerischen Wirtschaftsministerium erwarte er Unterstützung der Bemühungen unserer Region.

 

Landrat Schwing erklärte zum Punkt Ausschreibung, dass es rechtliche Bedingungen gebe, die zur Ausschreibung verpflichten. Es wäre wünschenswert, dass das Ministerium und die Verantwortlichen ihren rechtlichen Spielraum zugunsten der WestFrankenBahn nutzen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser appellierte an Kreisrat Wendland, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, nachdem die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag die Verkehrsdurchführungsverträge abgelehnt hätten. Falsch sei auch die Aussage von Kreisrat Wendland, dass das Wirtschaftsministerium nicht für das Eisenbahnnetz zuständig sei. Es gebe einen Verkehrsplan für Bayern, für den das Wirtschaftsministerium mit zuständig sei. Zum Verkehrsdurchführungsvertrag gebe es eine Rahmenvereinbarung über ein 10-jähriges Entwicklungskonzept. Danach finanziere der Freistaat Bayern über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Maßnahmen mit. Was die Ausschreibung anbelange, habe Landrat Schwing recht, die Ausschreibung laufe sauber und korrekt. Es hätten bereits Verkehrsunternehmen aus ganz Europa ihr Interesse bekundet. Er gehe davon aus, dass die DB Regio AG wieder den Auftrag erhalte.

 

An Kreisrat Wendland gewandt bemerkte Kreisrat Dr. Kaiser, er habe gehört, dass im FDP-Wahlprogramm zur bayerischen Landtagswahl von einer erheblichen Verunsicherung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu lesen gewesen sei. Die FDP möchte die Bayerische Eisenbahngesellschaft aufwerten. Dies sei der Hintergrund, warum die WestFrankenBahn mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft große Schwierigkeiten habe. Wenn Kreisrat Wendland hier eingreifen würde, würde er der WestFrankenBahn und den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Miltenberg einen guten Dienst erweisen.

 

Kreisrat Wendland sagte dazu, er wolle Kreisrat Dr. Kaiser gern das FDP-Wahlprogramm zukommen lassen. Bezüglich der Investitionssicherheit gehe er (Kreisrat Wendland) davon aus, dass, wenn eine Ausschreibung stattfinde, eine betriebswirtschaftliche Kalkulation erstellt werde. Eine solche Kalkulation könne jedoch nicht schon zwei Jahre im Voraus erarbeitet werden, sondern erst zum Ausschreibungsbeginn.

 

Kreisrat Dr. Andre erinnerte daran, dass den ersten Antrag die CSU-Fraktion gestellt habe. Er wies darauf hin, dass es seit längerer Zeit eine Arge ÖPNV, bestehend aus Mitgliedern der Gebietskörperschaften Aschaffenburg Stadt und Land und Landkreis Miltenberg gebe, in welche alle Fraktionen Vertreter entsandt hätten. In dieser Arbeitsgemeinschaft seien die bereits wichtigsten Punkte besprochen worden. Die CSU-Fraktion habe ihren Antrag unabhängig von einer Abstimmung mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium gestellt und gehofft, dass diesem entsprochen werde. Darüber hinaus habe sich Kreisrat Dr. Kaiser mit großem Interesse und Erfolg engagiert und auch die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen hätten bereits Zustimmung signalisiert. Nachdem man der bis jetzt geführten Diskussion entnehmen könne, dass alle Kreistagsmitglieder für den zu fassenden Beschluss seien, bitte er (Kreisrat Andre), diesem gemeinsam zuzustimmen.

 

Kreisrat Schötterl bemerkte, dass über ein Thema gesprochen werde, das von jedem Kreistagsmitglied positiv gesehen werde. Die bisherige Leistung der WestFrankenBahn werde honoriert und es bestehe der Wunsch, dass diese Bahn erhalten bleibe. Deswegen sei der Vorschlag von Kreisrat Oettinger vollkommen richtig. Im Übrigen sei es unwichtig, wer wann welche Anträge gestellt habe.

 

Herr Betz gab sodann folgende Informationen zur Klarstellung: Es gebe ein Zielkonzept, das mit der BEG und der NVBW abgestimmt sei. Von der WestFrankenBahn sei daraufhin eine Projektliste mit den zu tätigenden Investitionen erstellt worden. Die ersten drei Spiegelstriche der vorgeschlagenen Resolution seien vollkommen wettbewerbsneutral, weil sie sich auf die Infrastruktur beziehen. Wenn man zum Jahr 2013 mit dem Zielkonzept beginne wolle, müssen die erforderlichen Hausaufgaben gemacht sein. Nur der vierte Spiegelstrich der Resolution habe etwas mit dem Wettbewerb zu tun. Danach soll der Wettbewerb nicht ausgeschlossen, sondern nur um zwei Jahre hinausgeschoben werden, um Zeit zu gewinnen. Im Zielkonzept seien auch zweigleisige Begegnungsabschnitt auf der Maintalbahn vorsehen.

 

Bei einer Gegenstimme fasste der Kreistag sodann auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 20.05.2009 folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wird aufgefordert, Investitionssicherheit für den Eisenbahninfrastrukturbetreiber DB Netz herzustellen durch eine rechtsverbindliche Erklärung, dass

  • das zwischen BEG und NVBW vereinbarte Zielkonzept für die Strecken der WestFrankenBahn ab Dezember 2013 eingeführt wird,
  • die für das Zielkonzept notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bis dahin durch das Infrastrukturunternehmen hergestellt werden sollen
  • und deren Refinanzierung durch eine langfristige Bestellung des angekündigten Leistungsvolumens gewährleistet wird.
  • Die Ausschreibung des Linienbündels WestFrankenBahn soll erst ab 2018 erfolgen.