Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Investitionssicherheit für die Westfrankenbahn (Antrag der CSU-Fraktion vom 03.02.2009, Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2009 zum CSU-Antrag vom 03.02.2009)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.05.2009 KA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Betz, Nahverkehrsbeauftragter der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, teilt
mit, dass das Allgemeine Eisenbahn-Gesetz (AEG) als Rechtsgrundlage für die
Vorhaltung und den Betrieb von Eisenbahnen eine Trennung von Infrastruktur und
Verkehr auf den Eisenbahnen rechtsverbindlich vorschreibe. Hintergrund sei die
Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen.
Innerhalb
des DB Konzerns (als Holding) sei dies durch die Trennung in die selbständigen
Aktiengesellschaften DB Netze (Strecken, Bahnhöfe, Energieversorgung) und DB
Mobility & Logistics (Fernverkehr, Regionalverkehr, Güterverkehr, Logistik)
gewährleistet worden. Dies sei insbesondere auch vor dem Hintergrund der
geplanten Teilprivatisierung ohne Netz zwingend gewesen.
Dem
trage auch die Konstruktion der RegioNetze grundsätzlich Rechnung. Die
Westfrankenbahn sei kein Einzelunternehmen, sondern nur eine nach außen
auftretende Dachmarke von zwei Unternehmen:
- Der DB
RegioNetz-Infrastruktur GmbH und
- Der DB
RegioNetz-Verkehrs GmbH.
Die
beiden Bestellorganisationen der Bundesländer Bayern (BEG) und
Baden-Württemberg (NVBW), als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV), hätten sich auf ein Zielkonzept für den zukünftigen SPNV verständigt,
das ca. 2013 erreicht werden solle. Dieses benötige als Voraussetzung
verschiedene Infrastrukturmaßnahmen (Doppelspurabschnitte,
Beschleunigungsmaßnahmen, Bahnsteige, verbesserte Sicherungstechnik), die von
der DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH bis dahin umgesetzt werden müssten.
Die
Finanzierung der Infrastruktur (auch der Abschreibung auf getätigte
Investitionen) erfolge über Trassengebühren pro Fahrleistungskilometer
bzw. Stationsgebühren je Zughalt. Für
die DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH bestehe also dann Investitionssicherheit,
wenn die Bestellorganisationen BEG und NVBW verbindlich erklären würden, die
Betriebsleistungen des Zielkonzeptes, das die Infrastrukturmaßnahmen und die
Investitionen auslöse und begründe, auf Dauer zu bestellen. Dies sei unabhängig davon, wer ab diesem oder
einem späteren Zeitpunkt auf Basis einer freihändigen Vergabe oder eines
wettbewerblichen Verfahrens den SPNV fahren werde.
Der
Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die heutigen Verkehrsleistungen abgewickelt würden,
sei ein Gesamtvertrag zwischen der BEG und der DB Regio AG Bayern. Er ende zum
Dezember 2013. Die Westfrankenbahn sei diesbezüglich Subunternehmer der DB
Regio Bayern.
In
der Pressemitteilung 56/09 der BEG vom 27.01.2009 sei vermeldet worden, dass im
EU-Amtsblatt der Start für „ein äußerst wichtiges Vergabeverfahren“ bekannt gegeben
werde. Es solle ein neuer großer Verkehrsdurchführungsvertrag mit einem
Verkehrsunternehmen im Volumen von zunächst 58,7 Mio. Kilometer per anno auf 10
Jahre, beginnend zum 01.01.2014 geschlossen werden. Es sei in Anbetracht des
Volumens zu erwarten, dass nur die DB Regio AG in der Lage sei, diesen Vertrag
zu schließen.
Während
der Laufzeit des Vertrages sollten jedoch alle Bestandteile in Bündeln zu
festgesetzten Terminen erneut in den
Wettbewerb gegeben werden. Darin enthalten seien auch die Strecken der
Westfrankenbahn mit heute 1,2 Mio. km Betriebsleistung pro Jahr, einer
vorgesehenen Mehrung um 0,4 Mio. km im Jahr 2013 und einer dann
wettbewerblichen Vergabe zum Betriebsstart Dezember 2016.
Es
sei daher zu erwarten, dass die Westfrankenbahn in jedem Falle den Verkehr bis
2016 erbringen werde, sich für die Zeit danach aber in einem Wettbewerb als bestes
Unternehmen durchsetzen müsse.
Beide
Verfahren würden bereits der neuen EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße unterfallen, die am 03.12.2009
in Kraft treten werde. Der Wettbewerb sei angekündigt, die Bedingungen und der
vorgesehene Ablauf genannt.
Im
Rahmen des zweiten Vergabeverfahrens als Linienbündel um die Betriebsleistungen
auf den Strecken der Westfrankenbahn (zu erwarten 2013) mit Betriebsaufnahme
zum Dezember 2016 sei es möglich, für eine - auch nach EU-Recht statthafte
- Direktvergabe (EU 1370 Art.2(h)) zu
werben. Herr des Verfahrens sei in jedem Falle der Freistaat Bayern bzw. die
BEG, zusammen mit dem beteiligten Nachbarland.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert das Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf, Investitionssicherheit
für den Eisenbahninfrastrukturbetreiber DB Regio-Netz Infrastruktur GmbH (100 %
Tochter der DB Netz AG) herzustellen durch eine rechtsverbindliche Erklärung,
dass
- das zwischen BEG
und NVBW vereinbarte Zielkonzept für die Strecken der Westfrankenbahn ab
Dezember 2013 eingeführt wird,
- die für das
Zielkonzept notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bis dahin durch das
Infrastrukturunternehmen hergestellt werden sollen,
- und deren
Refinanzierung durch eine langfristige Bestellung des angekündigten
Leistungsvolumens (Infrastrukturnutzungsvertrag) gewährleistet wird.
- Ausschreibung des
Linienbündels Westfrankenbahn erst ab 2018.