Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Maria-Schiegl-Fonds - Jahresbericht 2008
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.05.2009 KA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat
Vill führt aus, dass die 1905 geborene Wörther Bürgerin Maria Schiegl am
27.10.1990 kinderlos im Kreisaltenheim Amorbach verstorben sei. In einem
handschriftlichen Testament vom 15.06.1989 habe sie verfügt, dass der Großteil
ihres Nachlasses von ca. 350.000 DM „für Arme“ verwendet werden solle. Der
Landkreis als Sozialhilfeträger sei dadurch gemäß § 2072 BGB Erbe geworden mit
der Auflage, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Das Erbe sei hiernach
aufgeteilt worden auf das Kreisaltenheim sowie zur Gründung je eines sozialen
Hilfsfonds bei der Stadt Wörth a. Main und beim Landkreis. Am 13.05.1993 habe der
Kreistag die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ beschlossen und Richtlinien
über die Verteilung der Mittel erlassen. Danach sei dem Kreisausschuss jährlich
über die Mittelverwendung zu berichten. Dies erfolge zu Beginn einer
Kreistagsperiode mündlich im Gremium, ansonsten schriftlich über das Kreistagsinformationssystem
KIS.
Für
das Jahr 2008 habe sich folgende Entwicklung ergeben:
Gegenüberstellung
der Aufwendungen und Erträge:
Ausgaben € Einnahmen €
Einnahmen aus Grundstücksverkauf - € 150,00 €
Zinserträge - € 4.909,45 €
Förderungen 4.051,47 € - €
Kontogebühren 50,65 € - €
Sonstige Ausgaben (Grundsteuer) 3,13
€ - €
4.105,25 € 5.059,45
€
Einnahmenüberschuss 954,20 €
Bei
allen Bewilligungen werde stets zuvor geprüft, ob vorrangige Hilfsmöglichkeiten
- vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen - oder Selbsthilfemöglichkeiten
bestünden. Hilfegewährung erfolge regelmäßig nur, wenn dies nicht der Fall und
die Notlage unverschuldet eingetreten seien. Der Fondsgrundstock solle nach den
Richtlinien grundsätzlich unangetastet bleiben. Förderungen seien im Regelfall
daher nur im Rahmen der Einnahmen (insbesondere Zinsen, Rückflüsse aus
Darlehensbewilligungen (sofern diese zurückgezahlt würden) sowie gelegentlicher
Spendeneinnahmen) möglich.
Förderungen:
08.05.2008 Restkosten
einer Taxi-Rechnung zum Besuch des kranken Kindes 548,18 €
21.08.2008 Übernahme
von Fahrtkosten zum Besuch der Kinder in der Kur 141,60 €
19.09.2008 Darlehen
für kieferorthopädische Behandlung der Tochter 561,69
€
09.11.2008 Einschulungsbeihilfen
1) 2.800,00
€
Summe: 4.051,47
€
1) Für
Kinder mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg, die in diesem Schuljahr
erstmals eingeschult worden seien, sei 2008 eine einmalige Einschulungsbeihilfe
von 50,00 € aus dem Maria-Schiegl-Fonds gewährt worden, wenn für sie oder ihre
in Bedarfsgemeinschaft mit ihnen lebenden Eltern im Monat September des
aktuellen Schuljahres Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder Leistungen zum
Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
gewährt worden seien. Ab 2009 werde diese Hilfe schon wieder entbehrlich, weil
die Schulbeihilfe nach § 24 a SGB II bzw. 28 a SGB XII mit jährlich 100 € für
die 1. bis 10. Klasse eingeführt worden sei. Sofern die Haushaltsmittel in 2009
noch ausreichen würden, bestünden nunmehr Überlegungen, stattdessen entweder
eine Schulbeihilfe für Kinder aus Hartz-IV-Familien der 11. bis 13. Klasse zu
gewähren oder, wenn der Gesetzgeber die Schulbeihilfe bis dahin noch nachbessere,
eine Weihnachtsbeihilfe für kinderreiche Hartz-IV-Familien auszuzahlen.
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe wären in Abhängigkeit von den verfügbaren
Fondsmitteln zu regeln.
Vermögensstand per 31.12.2007 158.426,93 €
Einnahmenüberschuss 954,20
€
Vermögensstand per 31.12.2008 159.381,13 €
Kreisrat Dr. Kaiser regt an, Fälle, die durch den
Otto-Ackermann-Fonds nicht abgedeckt würden, über den Maria-Schiegl-Fonds
laufen zu lassen.
Verwaltungsamtsrat Vill sagt, dass der
Maria-Schiegl-Fonds unter Beachtung der Vorschriften herangezogen werden könne.
Bei Hartz IV-Fällen sei die ARGE zuständig.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen von den
Informationen einstimmig zustimmend Kenntnis.