Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Tagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.05.2009 JHA/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtsinspektor Leiblein teilt zum Thema „Empfehlungen
des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die
Tagespflege“ mit, dass die Richtlinien des Bayerischen Landkreistages und des
Bayerischen Städtetages zum Kinderpflegewesen nach dem SGB VIII in der
Vergangenheit sowohl die Vollzeit- als auch die Tagespflege umfasst hätten. Mit
der Änderung des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) seien die
Regelungen zur Tagespflege und die Bedeutung dieser Förderart gestärkt worden.
Weitere Änderungen hätten sich durch das KICK (Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) ergeben. Durch diese gesetzlichen Änderungen hätten
sich Unterschiede ergeben, die eine Trennung der Richtlinien – jetzt
Empfehlungen – nahe legten. Eine weitere Änderung erfahre die Kindertagespflege
durch das KiFöG, das eine leistungsgerechte Vergütung der Tagespflegeleistung vorsehe.
Die Richtlinien würden für das Förderangebot Tagespflege gelten. Im Mittelpunkt
stehe die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Als Regelform, der über den
örtlichen Träger vermittelten Tagespflege in Bayern, würden die
Pflegeverhältnisse gelten, in denen neben den Voraussetzungen des SGB VIII auch
die Fördervoraussetzungen nach BayKiBiG und AV BayKiBiG vorlägen. Der vom
Jugendamt vermittelten Tagespflegeperson werde eine laufende Geldleistung
gewährt. Der Betrag sei leistungsgerecht auszugestalten. Dabei seien zeitlicher
Aufwand und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu
berücksichtigen. Mit dem monatlich gewährten Pauschalbetrag seien die
Kostenerstattung für den Sachaufwand und der angemessene Beitrag zur
Anerkennung der Förderleistung abgegolten.
Hinzu kämen die nachgewiesenen Aufwendungen zur Unfallversicherung sowie die
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen
Alterssicherung. Der Basiswert werde künftig vom zuständigen Staatsministerium
jährlich festgelegt. Die Höhe der
bisherigen monatlichen Pauschale von 317 € habe einem Stundenlohn von knapp 2 €
entsprochen. Diese monatliche Pauschale werde auf einen Betrag von 368 €
angehoben.
Diese Grundpauschale sei ein Monatsbetrag
bezogen auf eine vierzigstündige Betreuungswoche. Dieser Wert sei bei höherer
oder geringerer Betreuung entsprechend zu korrigieren. Die laufende Geldleistung sei zunächst durch
das Jugendamt zu übernehmen. Die Prüfung eines möglichen Kostenbeitrags durch
die Eltern bleibe unbenommen. Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen
Alterssicherung würden bis zu einer Höhe von maximal 39,80 € pro Kind (bei
vierzigstündiger Betreuung bzw. anteilig nach Betreuungsumfang) erstattet. Die Eignung von Tagespflegepersonen richte sich
nach dem SGB VIII. Die Richtlinien/ Empfehlungen würden ab 01. Januar 2009
gelten.
Kreisrätin Tulke stellt fest, dass die Richtlinien
Tagesmütter beträfen, die einen Großteil der Betreuung von Kindern im Alter von
0 – 3 Jahren übernähmen. Tagesmütter seien wichtig, da der Landkreis Miltenberg
noch nicht über ausreichend Krippenplätze verfüge. Durch die Gesetzesänderung ab
01.01.2009 unterlägen Tagesmütter einer Steuerpflicht, was den Stundenlohn
schmälere. Sie könne sich nicht vorstellen, dass qualifizierte Tagesmütter mit
einem Stundenlohn von 6 € 4 – 5 Kinder für die Dauer von 40 Stunden/Woche
betreuen würden. Diesbezüglich sehe sie Handlungsbedarf.
Landrat Schwing weist darauf hin, dass der Landkreis
Miltenberg eine deutliche Erhöhung von 317 € auf 368 € vornehme. Was die
Steuerpflicht betreffe, müsse man sich an die Bundestagsabgeordneten wenden,
hierauf habe die Landkreisverwaltung keinen Einfluss.
Jugendamtsleiter Winkler verweist auf die
entsprechenden Freibeträge. Im Landkreis Miltenberg sei ein Fortschritt bei der
Kinderkrippenbetreuung der unter 3-Jährigen mit einem Deckungsgrad von über 15
% (bei 9 % Versorgungsgrad in Bayern) erreicht worden. Was festzustellen sei,
sei ein Rückgang der Inanspruchnahme der Tagespflege; es gebe zunehmend
Tagesmütter, die Kinder suchten. Im Gegensatz zum städtischen betreue im
ländlichen Bereich eine Tagesmutter kaum 4 – 5 Kinder und unterliege somit auch
nicht der Steuerpflicht. Erfahrungsgemäß
könne der Lebensunterhalt alleine durch Tagespflege nicht bestritten werden;
vielmehr sei dies für motivierte Frauen eine Möglichkeit, zusätzlich zur
Betreuung eigener Kinder ein oder zwei Kinder mit hinzuzunehmen. Diese
Erfahrungen deckten sich, mit Ausnahme der Stadt Schweinfurt, mit den
Rückmeldungen der Jugendämter in Unterfranken.
Landrat Schwing fügt an, dass Frauen, die ihren
Lebensunterhalt als Tagesmutter bestritten, ihr Einkommen, so wie
beispielsweise auch Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen bzw. jede andere
Bürgerin/jeder andere Bürger, versteuern müssten. Nach einem Gespräch mit Frau
von der Leyen, Deutscher Landkreistag, im Vorjahr sei er guten Mutes, da diese
sich intensiv für Tagesmütter engagiere.
Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen
Pauschalbeträge in der Tagespflege entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen
Landkreistages zum 01.07.2009 an.