Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Tagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2009   JHA/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Amtsinspektor Leiblein teilt zum Thema „Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Tagespflege“ mit, dass die Richtlinien des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages zum Kinderpflegewesen nach dem SGB VIII in der Vergangenheit sowohl die Vollzeit- als auch die Tagespflege umfasst hätten. Mit der Änderung des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) seien die Regelungen zur Tagespflege und die Bedeutung dieser Förderart gestärkt worden. Weitere Änderungen hätten sich durch das KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz)  ergeben. Durch diese gesetzlichen Änderungen hätten sich Unterschiede ergeben, die eine Trennung der Richtlinien – jetzt Empfehlungen – nahe legten. Eine weitere Änderung erfahre die Kindertagespflege durch das KiFöG, das eine leistungsgerechte Vergütung der Tagespflegeleistung vorsehe. Die Richtlinien würden für das Förderangebot Tagespflege gelten. Im Mittelpunkt stehe die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Als Regelform, der über den örtlichen Träger vermittelten Tagespflege in Bayern, würden die Pflegeverhältnisse gelten, in denen neben den Voraussetzungen des SGB VIII auch die Fördervoraussetzungen nach BayKiBiG und AV BayKiBiG vorlägen. Der vom Jugendamt vermittelten Tagespflegeperson werde eine laufende Geldleistung gewährt. Der Betrag sei leistungsgerecht auszugestalten. Dabei seien zeitlicher Aufwand und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen. Mit dem monatlich gewährten Pauschalbetrag seien die Kostenerstattung für den Sachaufwand und der angemessene Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung  abgegolten. Hinzu kämen die nachgewiesenen Aufwendungen zur Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Der Basiswert werde künftig vom zuständigen Staatsministerium jährlich festgelegt.  Die Höhe der bisherigen monatlichen Pauschale von 317  € habe einem Stundenlohn von knapp 2 € entsprochen. Diese monatliche Pauschale werde auf einen Betrag von 368 € angehoben.

 


Diese Grundpauschale sei ein Monatsbetrag bezogen auf eine vierzigstündige Betreuungswoche. Dieser Wert sei bei höherer oder geringerer Betreuung entsprechend zu korrigieren.  Die laufende Geldleistung sei zunächst durch das Jugendamt zu übernehmen. Die Prüfung eines möglichen Kostenbeitrags durch die Eltern bleibe unbenommen. Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung würden bis zu einer Höhe von maximal 39,80 € pro Kind (bei vierzigstündiger Betreuung bzw. anteilig nach Betreuungsumfang) erstattet.  Die Eignung von Tagespflegepersonen richte sich nach dem SGB VIII. Die Richtlinien/ Empfehlungen würden ab 01. Januar 2009 gelten.

 

Kreisrätin Tulke stellt fest, dass die Richtlinien Tagesmütter beträfen, die einen Großteil der Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren übernähmen. Tagesmütter seien wichtig, da der Landkreis Miltenberg noch nicht über ausreichend Krippenplätze verfüge. Durch die Gesetzesänderung ab 01.01.2009 unterlägen Tagesmütter einer Steuerpflicht, was den Stundenlohn schmälere. Sie könne sich nicht vorstellen, dass qualifizierte Tagesmütter mit einem Stundenlohn von 6 € 4 – 5 Kinder für die Dauer von 40 Stunden/Woche betreuen würden. Diesbezüglich sehe sie Handlungsbedarf.

 

Landrat Schwing weist darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg eine deutliche Erhöhung von 317 € auf 368 € vornehme. Was die Steuerpflicht betreffe, müsse man sich an die Bundestagsabgeordneten wenden, hierauf habe die Landkreisverwaltung keinen Einfluss.

 

Jugendamtsleiter Winkler verweist auf die entsprechenden Freibeträge. Im Landkreis Miltenberg sei ein Fortschritt bei der Kinderkrippenbetreuung der unter 3-Jährigen mit einem Deckungsgrad von über 15 % (bei 9 % Versorgungsgrad in Bayern) erreicht worden. Was festzustellen sei, sei ein Rückgang der Inanspruchnahme der Tagespflege; es gebe zunehmend Tagesmütter, die Kinder suchten. Im Gegensatz zum städtischen betreue im ländlichen Bereich eine Tagesmutter kaum 4 – 5 Kinder und unterliege somit auch nicht der Steuerpflicht.  Erfahrungsgemäß könne der Lebensunterhalt alleine durch Tagespflege nicht bestritten werden; vielmehr sei dies für motivierte Frauen eine Möglichkeit, zusätzlich zur Betreuung eigener Kinder ein oder zwei Kinder mit hinzuzunehmen. Diese Erfahrungen deckten sich, mit Ausnahme der Stadt Schweinfurt, mit den Rückmeldungen der Jugendämter in Unterfranken.

 

Landrat Schwing fügt an, dass Frauen, die ihren Lebensunterhalt als Tagesmutter bestritten, ihr Einkommen, so wie beispielsweise auch Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen bzw. jede andere Bürgerin/jeder andere Bürger, versteuern müssten. Nach einem Gespräch mit Frau von der Leyen, Deutscher Landkreistag, im Vorjahr sei er guten Mutes, da diese sich intensiv für Tagesmütter engagiere.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge in der Tagespflege entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages zum 01.07.2009 an.

 

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