Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 05.05.2009 JHA/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Amtsinspektor Leiblein informiert zum Thema „Empfehlungen
des Bayerischen Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“
darüber, dass die Berechnung der
Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die
Unterhaltsberechnung umgestellt worden sei. Mit der Unterhaltsreform sei der
bisher bekannte Regelbetrag mit Wirkung zum 1. Januar 2008 abgeschafft und
durch den Mindestunterhalt ersetzt worden (§ 1612 a BGB). Anknüpfungspunkt sei jetzt das Steuerrecht,
nämlich die Höhe des Existenzminimums des Kindes (Kinderfreibetrag). Der
Mindestunterhalt richte sich nun nach dem doppelten Kinderfreibetrag. Es biete
sich an, diese neue Größe auch für die Berechnung der Pflegepauschale zu
verwenden. Aufgrund verschiedener Rechtsänderungen habe der gemeinsame
Arbeitskreis Jugendhilfe von Landkreistag und Städtetag nach Inkrafttreten des
Kinderförderungsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze zum 01.01.2009 die
Richtlinien bzw. Empfehlungen erarbeitet.
Die
Richtlinien würden für junge Menschen gelten, für die Hilfe zur Erziehung nach
dem SGB VIII gewährt werde. Sie würden den Unterhalt des jungen Menschen regeln
in:
·
Vollzeitpflege,
·
Vollzeitpflege in
Form von Wochenpflege,
·
Sonderpflege,
·
Eingliederungshilfe
für seelisch Behinderte,
·
Hilfe für junge
Volljährige,
·
Bereitschaftspflege.
Bei der
Vollzeitpflege unterscheide man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der
Erziehung.
Das
SGB VIII verpflichte dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des
jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Für die
Kindergeldanrechnung gelte das BGB, wobei die Erhöhung des Kindergeldes zum 1.
Januar 2009 bereits berücksichtigt werde. Der Mindestunterhalt richte sich nach
dem doppelten Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag belaufe sich ab 01.01.2009
auf 1.932 €; der doppelte Kinderfreibetrag somit auf insgesamt 3.864 €. Ein
Zwölftel hiervon entspreche 100 % des Mindestunterhalts, ein Zwölftel von 3.864
€ seien 322 €.
Der
Erziehungsbeitrag solle den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten und
sei kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern könnten darüber frei
verfügen.
Der
Erziehungsbeitrag werde auf 240 € pro Monat festgesetzt. Die Fortschreibung des
Betrags richte sich nach der Anpassung des Betrags in den Empfehlungen des
Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der
Vollzeitpflege vom 01.10.2008 – DV 26/08 – AF II.
Die
monatliche Pflegepauschale betrage:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Pflegepauschale |
0 – vollendetes 6. Lebensjahr |
199 € x 2 = 398 € |
240 € |
638 € |
7.- vollendetes 12. Lebensjahr |
240 € x 2 = 480 € |
240 € |
720 € |
Ab 13. Lebensjahr |
295 € x 2 = 590 € |
240 € |
830 € |
Die
monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Form der Wochenpflege
orientiere sich an der Vollzeitpflege. Wegen der niedrigeren Aufwendungen für
den Lebensunterhalt und die Erziehung betrage die Pflegepauschale bei
·
Wochenpflege mit
5 Tagen 85 v. H. und
·
Wochenpflege mit
6 Tagen 92,5 v. H. der Pflegepauschale.
Für
besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen mit
erhöhtem Betreuungsaufwand werde der Erziehungsbeitrag zeitlich begrenzt
angemessen erhöht. Dafür kämen besonders qualifizierte, erfahrene und
fortgebildete Pflegefamilien in Betracht (Sonderpflege).
Bereitschaftspflegeeltern,
die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen würden, erhielten, wenn
sie besonders qualifiziert oder erfahren seien und an Fortbildungsangeboten des
Jugendamts teilnähmen, soweit vertraglich oder durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt, als Entschädigung für Unterhalt
und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflegekind
·
bei bis zu 10
Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 63,84 €),
·
bei 11 bis 60
Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 41,76 €).
Die
Empfehlungen würden ab 1. Januar 2009 gelten.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen sodann
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen
Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.01.2009 gemäß den Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages an.