Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2009   JHA/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Amtsinspektor Leiblein informiert zum Thema „Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“ darüber, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt worden sei. Mit der Unterhaltsreform sei der bisher bekannte Regelbetrag mit Wirkung zum 1. Januar 2008 abgeschafft und durch den Mindestunterhalt ersetzt worden (§ 1612 a BGB).  Anknüpfungspunkt sei jetzt das Steuerrecht, nämlich die Höhe des Existenzminimums des Kindes (Kinderfreibetrag). Der Mindestunterhalt richte sich nun nach dem doppelten Kinderfreibetrag. Es biete sich an, diese neue Größe auch für die Berechnung der Pflegepauschale zu verwenden. Aufgrund verschiedener Rechtsänderungen habe der gemeinsame Arbeitskreis Jugendhilfe von Landkreistag und Städtetag nach Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze zum 01.01.2009 die Richtlinien bzw. Empfehlungen erarbeitet.

 

Die Richtlinien würden für junge Menschen gelten, für die Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII gewährt werde. Sie würden den Unterhalt des jungen Menschen regeln in:

 

·         Vollzeitpflege,

·         Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege,

·         Sonderpflege,

·         Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte,

·         Hilfe für junge Volljährige,

·         Bereitschaftspflege.

 

Bei der Vollzeitpflege unterscheide man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Das SGB VIII verpflichte dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Für die Kindergeldanrechnung gelte das BGB, wobei die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 bereits berücksichtigt werde. Der Mindestunterhalt richte sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag belaufe sich ab 01.01.2009 auf 1.932 €; der doppelte Kinderfreibetrag somit auf insgesamt 3.864 €. Ein Zwölftel hiervon entspreche 100 % des Mindestunterhalts, ein Zwölftel von 3.864 € seien 322 €.

 

Der Erziehungsbeitrag solle den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten und sei kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern könnten darüber frei verfügen.

 

Der Erziehungsbeitrag werde auf 240 € pro Monat festgesetzt. Die Fortschreibung des Betrags richte sich nach der Anpassung des Betrags in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege vom 01.10.2008 – DV 26/08 – AF II.

 

Die monatliche Pflegepauschale betrage:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

199 € x 2 = 398 €

240 €

638 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

240 € x 2 = 480 €

240 €

720 €

Ab 13. Lebensjahr

295 € x 2 = 590 €

240 €

830 €

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Form der Wochenpflege orientiere sich an der Vollzeitpflege. Wegen der niedrigeren Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Erziehung betrage die Pflegepauschale bei

 

·         Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v. H. und

·         Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v. H. der Pflegepauschale.

 

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand werde der Erziehungsbeitrag zeitlich begrenzt angemessen erhöht. Dafür kämen besonders qualifizierte, erfahrene und fortgebildete Pflegefamilien in Betracht (Sonderpflege).

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen würden, erhielten, wenn sie besonders qualifiziert oder erfahren seien und an Fortbildungsangeboten des Jugendamts teilnähmen, soweit vertraglich oder durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt, als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflegekind

 

·         bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 63,84 €),

·         bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 41,76 €).

 

Die Empfehlungen würden ab 1. Januar 2009 gelten.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.01.2009 gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages an.

 

 

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