Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht: Präventionsausschuss

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2009   JHA/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Jugendamtsleiter Winkler teilt mit, dass sich der Präventionsausschuss in zwei Sitzungen schwerpunktmäßig mit dem Thema Cannabiskonsum befasst habe. Erst am Vortag der heutigen Sitzung sei in den Medien ein Bericht der Drogenbeauftragten veröffentlicht worden, was die Aktualität des Themas verdeutliche. Nach wie vor sei Alkohol ein massives Problem; die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die durch Alkoholkonsum in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten, sei in den letzten Jahren von ca. 8.000 (2001) auf ca. 24.000 (2008) gestiegen. Im Präventionsausschuss habe man bisher diesbezüglich viel erreichen können.

 

Aufbauend auf den Vortrag von Herrn Nasemann von der Psychosozialen Beratungsstelle vom 02.12.2008 ergäben sich folgende Ergebnisse und Erkenntnisse:

 

·    Cannabiskonsum findet im Gegensatz zu übermäßigem Alkoholkonsum eher im Verborgenen statt (Illegalität). Daher sind Ansätze für Maßnahmen schwerer zu finden.

·    Es gibt keine frühen präventiven Maßnahmen im Landkreis.

·    Gruppenarbeit mit so genannten „Kiffergruppen“ wird als wenig nützlich angesehen. Es wird mehr auf Einzelgespräche gesetzt.

·    Ansatzpunkte werden auch in einer flächendeckenden Aufklärung gesehen. Ansatzpunkt: Schule.

·    Seitens der kommunalen und präventiven Jugendarbeit des Landratsamtes ist feststellbar, dass durch die Lehrerfortbildung ein hohes Wissen zur Cannabisproblematik bei den Lehrkräften vorhanden ist, vor allem auch für den Umgang mit Verdachtsmomenten auf Cannabiskonsum.

·    Elterninformationen werden im Einzelfall gut angenommen.

·    Übereinstimmend wird festgestellt, dass Raucherprävention gleich Cannabisprävention ist, da der Konsum zu nahezu 100 % durch Rauchen geschieht. Die Aktionen zum rauchfreien Leben wirken somit auch als Cannabiskonsumprävention.

·    Der Erwerb des Führerscheins wird als wichtiger Anknüpfungspunkt zur Cannabisprävention gesehen. Zur nächsten Ausschusssitzung soll ein Fahrlehrer im Ausschuss berichten, in wieweit Alkohol und illegale Drogen in der Fahrschülerausbildung thematisiert werden und ob hier weitere Anknüpfungspunkte für präventive Maßnahmen vorhanden sind.

 

Gewährte Unterstützungen durch den Präventionsausschuss:

 

  • Unterstützung der „Dance-Masters“ in Elsenfeld als alkoholfreie Veranstaltung mit 500 €
  • Unterstützung der Wanderbücherei mit 250 €

 

Bußgeldverfahren nach dem Jugendschutzgesetz 2008:

 

Im Jahr 2008 habe es 15 Verfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz gegeben. Betroffen gewesen seien 5 x Gewerbetreibende, 1 x ein Verein, 9 x Privatpersonen. Es habe 6 Einstellungen und 4 Verwarnungen gegeben und 5 x sei ein Bußgeld verhängt worden in einer  Höhe zwischen 100 € und 2000 €, insgesamt 3.100 €.

 

Demnächst stehe die Verleihung des Landkreispreises zum Nichtraucherwettbewerb „Be smart, don’t start“ an. Die Bewerbungen würden laufen. Damit die Preise den Klassen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden könnten, erfolge die Abstimmung im Umlaufverfahren.

 

Kreisrat Scherf bedankt sich bei den Mitgliedern des Präventionsausschusses für die geleistete Arbeit. Die Aussage, die Lehrkräfte seien sehr gut ausgebildet im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die Cannabis konsumieren, bezweifele er. Die Schulen nähmen eine wichtige Stellung in Präventionsangelegenheiten ein; jede Schule im Landkreis habe eine/einen Suchtbeauftragte(n), welche sich einmal im Jahr träfen. Er bitte den Präventionsausschuss darauf zu achten, dass diese Treffen eingehalten und wichtige Inhalte durch die Suchtbeauftragten an die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen von pädagogischen Konferenzen weitergegeben werden.

 

Jugendamtsleiter Winkler erläutert, diese Rückmeldung habe er von den Präventionsausschussmitgliedern erhalten und auch seitens des Schulamtes gebe es keine andere Meldung. Die Anregung von Kreisrat Scherf werde an den Präventionsausschuss, in welchem auch das Schulamt vertreten sei, weitergegeben. Die Einberufung eines Arbeitskreises liege allerdings in der Verantwortung der jeweiligen Schule.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen von den Ausführungen zustimmend Kenntnis.

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