Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Information: Kleine Rechtskunde für den Jugendhilfeausschuss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.05.2009 JHA/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing berichtet, dass das Bayerische
Landesjugendamt mit seiner „kleinen Rechtskunde für den Jugendhilfeausschuss“ (welche
den Ausschussmitgliedern zu Sitzungsbeginn ausgehändigt wird) seit Jahren eine
Informationsschrift zur Verfügung stelle, die vor allem neuen Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses verständlich mache, welche Funktionen und Stellung der
Ausschuss habe, welche Rechte und Pflichten sich aus der Mitgliedschaft und
welche rechtlichen Möglichkeiten sich für den Jugendhilfeausschuss als
kommunalem Ausschuss des Landkreises ergäben. Aber auch Mitgliedern, die schon
seit längerer Zeit im Jugendhilfeausschuss mitarbeiteten, biete die Broschüre
eine Erinnerungshilfe für Grundsatzfragen rund um die Ausschussarbeit.
Brandaktuell sei die 3. überarbeitete Auflage
erschienen, die nicht nur alle wesentlichen gesetzlichen Neuerungen der letzten
Jahre berücksichtige, sondern auch auf Wünsche und Anregungen der bisherigen
Anwender eingehe und somit immer wiederkehrende Fragestellungen der letzten
Jahre beantworte.
So sei das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiFöG) enthalten.
Ebenso seien die größeren Veränderungen, vor allem im Bereich der
Kindertagesbetreuung, ebenso eingearbeitet worden wie auch sämtliche
Neuerungen, die auf die Jugendhilfe durch das „Tagesbetreuungsausbaugesetz“
(TAG) und das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ (KICK)
hinzugekommen und für die Ausschussarbeit relevant seien.
Das Buch biete Materialien, Hilfen, Übersichten,
Gesetzestexte und viele Beispiele und Fragestellungen aus der Praxis. Es sei es
wert, nicht nur verteilt zu werden; die Lektüre und der Rückgriff bei späteren
Fragestellungen seien wärmstens zu empfehlen.
Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen von dieser Information Kenntnis.